Tarifergebnisse privates Bankgewerbe seit 2000

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Tarifverhandlungen 2021/22

Gehaltserhöhung in zwei Stufen um insgesamt 5,0 Prozent, zwei Einmalzahlungen von insgesamt 1.000 Euro, 35 Monate Laufzeit

Die Tarifparteien im privaten Bankgewerbe haben sich am 6. April 2022 auf einen neuen Gehaltstarifvertrag mit 35-monatiger Laufzeit (ab Juli 2021 bis Ende Mai 2024) mit folgenden Elementen geeinigt:

‍Gehalt

  • 13 Leermonate (Juli 2021 bis Juli 2022)
  • Anhebung der Tarifentgelte in zwei Stufen: zum 1. August 2022 um 3,0 Prozent, zum 1. August 2023 um 2,0 Prozent
  • zwei Einmalzahlungen von je 500 Euro im April 2022 und im Januar 2023 (Auszubildende: je 100 Euro)
  • überproportionale Anhebung der Ausbildungsvergütungen (um 11,1 Prozent in den beiden ersten Ausbildungsjahren und um 12,1 Prozent im dritten Ausbildungsjahr).

Weitere Regelungen

Verlängerung der Rahmenregelung zu Langzeitkonten, der Öffnungsklausel zur Beschäftigungssicherung (31-Stunden-Klausel), des Altersteilzeit-Tarifvertrags und des Kurzarbeits-Tarifvertrags bis Jahresende 2024.

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Tarifverhandlungen 2019

Gehaltserhöhung in zwei Stufen um insgesamt 4,0 Prozent, 29 Monate Laufzeit

Die Tarifparteien im privaten und öffentlichen Bankgewerbe haben sich am 4. Juli 2019 auf einen neuen Gehaltstarifvertrag mit 29-monatiger Laufzeit (ab Februar 2019 bis Ende Juni 2021) mit folgenden Elementen geeinigt:

Gehalt

  • 7 Leermonate (Februar 2019 bis August 2019)
  • Anhebung der Tarifentgelte in zwei Stufen: zum 1. September 2019 um 2,0 Prozent, zum 1. November 2020 um weitere 2,0 Prozent
  • überproportionale Anhebung der Ausbildungsvergütungen (um 60 Euro pro Monat ab 1. September 2019).


Weitere Regelungen

  • Anspruch der Beschäftigten auf ein jährliches Qualifizierungsgespräch
  • Erweiterter Ausgleichszeitraum (12 statt 6 Monate) bei Abweichungen von der regelmäßigen Arbeitszeit
  • Befristete Übernahme Ausgebildeter (für 12 Monate unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Verlängerung der Rahmenregelung zu Langzeitkonten, der Öffnungsklausel zur Beschäftigungssicherung (31-Stunden-Klausel) und des Altersteilzeit-Tarifvertrags bis Jahresende 2021
  • Verhandlungsverpflichtung zur Modernisierung der Verbandstarifverträge (nach der Tarifrunde Verhandlungen über ein neues Tarif-Entgeltsystem, über einen Ausbildungs-Tarifvertrag und über einen Tarifvertrag zum Sozialpartnermodell Betriebsrente)
  • Bis Jahresende 2019 Beratung, inwieweit Tarifregelungen zur Berufsjahreseinstufung Ausgebildeter angepasst werden

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2016 | 2014

Tarifverhandlungen 2016

Gehaltserhöhung in drei Stufen um insgesamt 3,7 Prozent, 33 Monate Laufzeit

Die Tarifparteien im privaten und öffentlichen Bankgewerbe haben sich am 12. Juli 2016 auf einen neuen Gehaltstarifvertrag mit 33-monatiger Laufzeit (ab Mai 2016 bis Ende Januar 2019) mit folgenden Elementen geeinigt:

Gehalt

  • 5 Leermonate (Mai bis September 2016)
  • Anhebung der Tarifentgelte in drei Stufen: zum 1. Oktober 2016 um 1,5 Prozent, zum
    1. Januar 2018 um 1,1 Prozent und zum 1. November 2018 um weitere 1,1 Prozent
  • überproportionale Anhebung der Ausbildungsvergütungen (um 50 Euro im Oktober 2016).

Weitere Regelungen

  • Aufnahme von Gesprächen zum Tarif-Entgeltsystem und zur Zukunft der Ausbildung nach Abschluss der Gehalts-Tarifverhandlungen
  • Verlängerung der Rahmenregelung zu Langzeitkonten, der Öffnungsklausel zur Beschäftigungssicherung (31-Stunden-Klausel) und des Altersteilzeit-Tarifvertrags bis Jahresende 2019

Tarifverhandlungen 2014

Gehaltserhöhung in zwei Stufen um 2,4 % und 2,1 %, Einmalzahlung von 150 Euro, 24 Monate Laufzeit

Die Tarifparteien im privaten und öffentlichen Bankgewerbe haben sich am 30. Juni 2014 auf einen neuen Gehaltstarifvertrag mit 24-monatiger Laufzeit (ab Mai 2014 bis Ende April 2016) geeinigt. Darüber hinaus haben die Tarifparteien im Nachgang zur Gehaltstarifrunde mit Wirkung zum 1. Dezember 2014 drei weitere Tarifverträge verlängert, deren Laufzeit vor dem Auslaufen des Gehaltstarifvertrags Ende April 2016 geendet hätte. Daraus ergibt sich für das Jahr 2014 folgendes Abschlusspaket:

Gehalt

  • 2 Leermonate (Mai und Juni 2014)
  • Anhebung der Tarifentgelte im zwei Stufen: zum 1. Juli 2014 um 2,4 Prozent und zum 1. Juli 2015 um 2,1 Prozent
  • Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro (Auszubildende: 50 Euro) im Januar 2015
  • überproportionale Anhebung der Ausbildungsvergütungen (um 25 Euro im Juli 2014 und um weitere 25 Euro im Juli 2015).

Weitere Regelungen

  • Bekräftigung der 2012 unterzeichneten Ausbildungsinitiative (Empfehlungscharakter)
  • Verlängerung der Rahmenregelung zu Langzeitkonten, der Öffnungsklausel zur Beschäftigungssicherung (31-Stunden-Klausel) und des Altersteilzeit-Tarifvertrags bis Jahresende 2016
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2012 | 2010

Tarifverhandlungen 2012

Einmalzahlung von 350 Euro, 2,9 % Gehaltserhöhung ab 1. Juli 2012 und 2,5 % Gehaltserhöhung ab 1. Juli 2013, 26 Monate Laufzeit.

Die Tarifparteien im privaten und öffentlichen Bankgewerbe haben sich am 6. Juni 2012 auf einen neuen Tarifvertrag mit 26-monatiger Laufzeit (ab März 2012 bis Ende April2014) mit folgenden Elementen geeinigt:

  • 4 Leermonate (März bis Juni 2012),
  • Einmalzahlung in Höhe von 350 Euro (Auszubildende 100 Euro) im Juli 2012,
  • Anhebung der Tarifentgelte im zwei Stufen: zum 1. Juli 2012 um 2,9 % und zum1. Juli 2013 um 2,5 %.

Der neue Gehaltstarifvertrag gilt für die rund 230.000 Beschäftigten der privaten Banken (darunter alle Großbanken) und Bausparkassen sowie der öffentlichen Banken (Landesbanken, Förderinstitute und einzelne Sparkassen). Weiterhin haben sich die Tarifparteien auf folgende Punkte geeinigt:

  • Verlängerung von Ansprüchen aus dem Vorruhestands-Tarifvertrag bis Ende April 2014,
  • Bekräftigung der gemeinsamen Erklärung zum betrieblichen Gesundheitsschutz (Empfehlungscharakter) vom Juni 2010 und Ergänzung um eine Vereinbarung zum jährlichen Erfahrungsaustausch auf der Tarifebene,
  • Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung zum Anlegerschutzgesetz,
  • Erklärung zur Ausbildungsinitiative (Empfehlungscharakter),
  • Vereinbarung bis Ende April 2014 das Thema Samstagsarbeit gesondert zuverhandeln.

Tarifverhandlungen 2010

Einmalzahlung von 300 Euro, 1,6 % Gehaltserhöhung, 22 Monate Laufzeit

Die Tarifparteien im privaten und öffentlichen Bankgewerbe haben sich am 10. Juni 2010 auf einen neuen Tarifvertrag mit 22-monatiger Laufzeit (ab Mai 2010 bis Ende Februar 2012) mit folgenden Elementen geeinigt:

  • 8 Leermonate (Mai bis Dezember 2010)
  • Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro (Auszubildende: 75 Euro) im August 2010
  • Anhebung der Tarifentgelte zum 1. Januar 2011 um 1,6 Prozent.

Der neue Gehaltstarifvertrag gilt für die rund 240.000 Beschäftigten der privaten Banken (darunter alle Großbanken) und Bausparkassen sowie der öffentlichen Banken (Landesbanken, Förderinstitute und einzelne Sparkassen). Weiterhin haben sich die Tarifparteien auf folgende Punkte geeinigt:

  • Abschluss eines neuen Rationalisierungsschutzabkommens
  • Verlängerung des Altersteilzeit-Tarifvertrags und der Rahmenregelung zu Langzeitkonten bis 31. Dezember 2014
  • Verlängerung der Öffnungsklausel zur Beschäftigungssicherung (31-StundenKlausel) bis 31. Dezember 2015
  • Verlängerung von Ansprüchen aus dem Vorruhestands-Tarifvertrag bis 2012
  • Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung zum betrieblichen Gesundheitsschutz (Empfehlungscharakter)
  • Vereinbarung, bis Ende 2012 Gespräche über eine neue Regelung zur Samstagsarbeit zu führen.

2008/2009 | 2006

Tarifverhandlungen 2008/2009

2,5 % Gehaltserhöhung plus Einmalzahlung von 200 Euro, 22 Monate Laufzeit

Zehn Monate nach Beginn der Verhandlungen haben sich die Tarifparteien im privaten und öffentlichen Bankgewerbe am 22. April 2009 auf einen neuen Tarifvertrag mit 22-monatiger Laufzeit (bis Ende April 2010) und folgenden Eckpunkten geeinigt:

  • vier Leermonate (Juli bis Oktober 2008)
  • Erhöhung der Tarifgehälter rückwirkend zum 1. November 2008 um 2,5 Prozent (entsprechend der Arbeitgeber-Empfehlung vom September 2008, die von den Instituten bereits flächendeckend umgesetzt wurde und die im Tarifvertrag festgeschrieben wurde)
  • Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro (Auszubildende: 50 Euro) im Februar 2010.

Der neue Gehaltstarifvertrag gilt für die rund 240.000 Beschäftigten der privaten Banken (darunter alle Großbanken) und Bausparkassen sowie der öffentlichen Banken (Landesbanken, Förderinstitute und einzelne Sparkassen). Weiterhin einigten sich die Tarifparteien auf folgende Punkte:

  • Der Altersteilzeit-Tarifvertrag und die Rahmenregelungen zu Langzeitkonten werden jeweils bis 30. April 2010 verlängert.
  • Die Öffnungsklausel zur Beschäftigungssicherung (31-Stunden-Klausel) wird bis Dezember 2010 verlängert.
  • In den Vermögensbildungs-Tarifvertrag werden auch Riester-Verträge einbezogen.
  • Der § 17 MTV (Kündigung und Entlassung) wurde in Ziffer 4 redaktionell angepasst, weil zwischenzeitlich die „Rente mit 67“ eingeführt wurde.

Wegen der massiven Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die Geschäftstätigkeit der Banken haben die Tarifparteien vereinbart, dass alle weiteren Themen, die in die seit Juni 2008 laufende Tarifrunde von beiden Seiten eingebracht wurden, ungeregelt bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt aufgegriffen werden können. Mit der Gewerkschaft Verdi haben die Banken-Arbeitgeber vereinbart, zeitnah in Gespräche über eine mögliche Fortentwicklung des Rationalisierungsschutzabkommens (RSA) einzutreten, das von Verdi zum Jahresende 2008 gekündigt worden war. Verdi hat zugesagt, bis zum Abschluss der Gespräche von Arbeitskampfmaßnahmen zur Durchsetzung ihrer Verhandlungsposition abzusehen; die Gespräche sind zunächst bis September 2009 terminiert.

Tarifverhandlungen 2006

25 Monate Laufzeit mit zweistufiger Gehaltserhöhung

Die Tarifparteien im privaten und öffentlichen Bankgewerbe haben sich am 22. Juni 2006 auf einen neuen Tarifvertrag mit 25-monatiger Laufzeit und zweistufiger Gehaltserhöhung geeinigt: Nach 3 Leermonaten (Juni bis August 2006) erhöhen sich die Gehälter ab dem 1. September 2006 um 3,0 Prozent, ab 1. Dezember 2007 zusätzlich um 1,5 Prozent. Im August 2006 erhalten die Beschäftigten zusätzlich eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro (Teilzeitkräfte anteilig).

Der neue Gehaltstarifvertrag läuft bis Ende Juni 2008 und hat Gültigkeit für die rund 240.000 Beschäftigten der privaten Banken und Bausparkassen sowie der öffentlichen Banken. Darüber hinaus haben die Tarifparteien die vor zwei Jahren beschlossene Ausbildungsinitiative ausgeweitet. Sie sieht vor, dass die privaten und öffentlichen Banken ihr Angebot an neuen Ausbildungsplätzen in den Jahren 2006 und 2007 gegenüber 2005 um 4 Prozent erhöhen; das ist ein Prozentpunkt mehr als im vorherigen Tarifvertrag.

Weiterhin einigten sich die Tarifparteien auf folgende Punkte:

  • Die Vereinbarungen zu Vorruhestand und Samstagsarbeit werden jeweils bis Jahresende 2008 verlängert.
  • Die Attraktivität von Langzeitkonten wird dadurch gefördert, dass die Höchstgrenze für das Ansparen von Arbeitsstunden von bisher 175 auf nun 195 Stunden pro Jahr ausgeweitet wird.
  • Zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung wird die Möglichkeit eröffnet, die tariflichen vermögenswirksamen Leistungen in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln.
  • Die betriebliche Option, leistungsorientierte Vergütung zu zahlen, wird von 7,5 auf 8 Prozent des tariflichen Jahresentgelts erweitert, zudem steigt die vom Unternehmenserfolg abhängige Sonderzahlungsspanne auf 90 – 120 % eines Gehalts.

2004 | 2002

Tarifverhandlungen 2004

Der Tarifabschluss sieht insbesondere folgende Punkte vor:

  • Die Tarifgehälter und Ausbildungsvergütungen werden in zwei Stufen erhöht: Nach drei Leermonaten (Juni bis August 2004) steigen die Tarifentgelte ab dem 1. September 2004 um 2,0 %, ab dem 1. September 2005 um weitere 1,6 %. Die neuen Gehaltstabellen sind als Anlage beigefügt.
  • Ferner haben sich die Tarifparteien auf eine neue Tariföffnungsklausel zur Arbeitsplatzsicherung in besonders schwieriger wirtschaftlicher Situation geeinigt. Danach kann in einem Unternehmen im sog. Härtefall befristet von tariflichen Regelungen abgewichen werden. Erforderlich ist, dass die Betriebsparteien und die Tarifparteien das Vorliegen eines Härtefalles anerkennen und beide Parteien dieser Abweichung zustimmen.
  • Insbesondere unter dem Aspekt der Beschäftigungssicherung sind eine Reihe von Tarifverträgen verlängert worden:
  • Die Tarifverträge zum Vorruhestand und zur erweiterten Samstagsarbeit wurden jeweils bis Ende 2006 verlängert (+ 2 Jahre).
  • Die sog. 31-Stunden-Klausel gilt jetzt bis Ende 2008 (+ 2 Jahre).
  • Der Altersteilzeittarif wurde entsprechend der Laufzeit des Gesetzes bis zum Jahresende 2009 verlängert. Bis Ende 2009 gilt nunmehr auch der Langzeitkonten-Tarif (+ 3 Jahre).
  • Auch die Regelungen zur Variabilisierung der Tarifeinkommen wurden erweitert:
  • Bei der leistungsorientierten Vergütung (LEV-TV) wurde das Variabilisierungsvolumen von bisher 4 % ab 1. September 2004 zunächst auf 6 % und dann ab 1. September 2005 auf 7,5 % des Jahresgehalts erhöht.
  • Die Bandbreite für vom Unternehmensertrag abhängige Sonderzahlungen gem. § 10 Ziff. 4 MTV wurde ebenfalls in zwei Schritten ausgeweitet. Sie liegt 2004 zwischen 92 % und 116 % und ab 2005 zwischen 91 % und 118 % eines Gehalts.
  • Teilzeitkräfte bis zu 13 Stunden werden rückwirkend ab dem 1. Juli 2004 in den Tarif einbezogen. Ausnahme: Reinigungskräfte fallen ab dem selben Zeitpunkt nicht mehr unter den Bankentarif.
  • Auf Initiative der Arbeitgeber haben die Tarifparteien darüber hinaus eine Ausbildungsinitiative beschlossen. Sie sieht vor, dass die Banken ihr Ausbildungsplatzangebot gegenüber der Zahl der in 2003 eingestellten Auszubildenden in 2004 und 2005 um insgesamt 3 % erhöhen.

Tarifverhandlungen 2002

Erste große Branche mit tarifvertraglich geregeltem Modell zur variablen Vergütung - Stufenweise Gehaltsanhebung bei Laufzeit von 25 Monaten

Die Tarifparteien im privaten Bankgewerbe haben am Freitag nach fast achtmonatigen Verhandlungen einen neuen Tarifvertrag abgeschlossen. Dabei einigten sich die Parteien auf die Einführung variabler Gehaltsbestandteile. Danach werden ab 1. Juli 2003 zunächst vier Prozent der Jahresgehälter nach Leistungskriterien variabel; dieser Anteil steigt mit dem nächsten Tarifabschluss auf acht Prozent. Das entspricht einem Monatsgehalt. Damit können besonders erfolgreiche Mitarbeiter künftig deutlich mehr verdienen als bisher; bei unterdurchschnittlicher Leistung kann das Gehalt künftig entsprechend niedriger ausfallen. Wie diese Variabilisierung im Detail umgesetzt wird, bleibt den Unternehmen und ihren Betriebsräten überlassen.

„Dieser Einstieg in die Variabilisierung der Gehälter ist ein Meilenstein im Bankentarif - und vermutlich auch darüber hinaus", sagte Tessen von Heydebreck, Verhandlungsführer der Banken-Arbeitgeber. Die Vereinbarung schaffe erstmals in einer großen Branche zeitgemäße Anreizsysteme innerhalb des Flächentarifvertrags. „Das ist es, was unsere Unternehmen seit Langem brauchen", so von Heydebreck.

Zusätzlich vereinbarten die Tarifparteien, dass das 13. Gehalt - abhängig vom Unternehmenserfolg - künftig 10 Prozent nach unten und 20 Prozent nach oben variieren kann. Dieses atmende Modell gilt ab 2003 und wird in zwei Stufen umgesetzt: Zunächst 6 Prozent nach unten/12 Prozent nach oben, mit dem nächsten Tarifabschluss das gesamte Volumen.

Bei der linearen Gehaltserhöhung für Tarifmitarbeiter und Auszubildende einigten sich die Parteien ebenfalls auf ein Stufenmodell mit einer Laufzeit von 25 Monaten, das heißt vom 1. Mai 2002 bis 31. Mai 2004. Die von den Arbeitgebern bereits seit dem 1. Juli 2002 freiwillig gezahlten 3,1 Prozent werden bis zum 30. Juni 2003 festgeschrieben. Ab 1. Juli 2003 erhöhen sich die Gehälter um weitere 2,0 Prozent, ab Januar 2004 zusätzlich um 1,0 Prozent. Tessen von Heydebreck: „Eine der komplexesten und schwierigsten Tarifrunden ist beendet. Wir haben heute nicht nur eine einzelne Kuh, sondern gleich eine ganze Herde vom Eis bekommen. Jetzt haben die Unternehmen und ihre Beschäftigten Planungssicherheit bis Mitte 2004."

Zusätzlich vereinbarten die Tarifparteien ein ganzes Bündel von Neuerungen innerhalb des Manteltarifvertrags. Die wesentlichen Eckpunkte:

  • Die Tarife zu Vorruhestand und Samstagsarbeit werden bis Ende 2004 verlängert, der Altersteilzeittarif bis Ende 2006.
  • Die Regelung, nach der Unternehmen vorübergehend Arbeitszeitverkürzung zur Beschäftigungssicherung (31-Stunden-Klausel) vereinbaren können, wird ebenfalls bis Ende 2006 verlängert. Ab 1. Januar 2004 erhalten davon betroffene Beschäftigte eine Ausgleichszahlung in Höhe von 20 Prozent des wegfallenden Gehalts.
  • Das Rationalisierungsschutz-Abkommen wird um eine Altersteilzeit-Komponente ergänzt. Sie enthält für den Rationalisierungsfall einen erhöhten Zuschuss in Höhe von 25 Prozent auf das Altersteilzeit-Entgelt.
  • Der gesetzliche Anspruch auf Gehaltsumwandlung zur Finanzierung von betrieblicher Altersvorsorge ist jetzt Bestandteil des Tarifs.

2001 | 1999/2000

Tarifverhandlungen 2001

2,8 Prozent mehr Gehalt und eine Pauschalzahlung, Regelungen zur Euro-Bargeldeinführung und zu Langzeitkonten vereinbart, Altersteilzeit und Vorruhestand verlängert

Die Tarifangestellten im privaten Bankgewerbe erhalten vom 1. Mai 2001 an 2,8 Prozent mehr Gehalt. Für den April 2001 bekommen sie eine Pauschalzahlung von DM 280,-. Auszubildende erhalten rückwirkend zum 1. April 2001 monatlich 40 Mark mehr. Die Gesamtlaufzeit des Gehaltstarifvertrags beträgt damit 13 Monate. Darauf einigten sich die Tarifparteien bei der 3. Tarifverhandlung, die in der Nacht von Montag auf Dienstag in Frankfurt zu Ende gegangen ist.

Bei der erforderlichen Mehrarbeit im Rahmen der Euro-Bargeldeinführung kamen die Tarifparteien überein, dass in Ausnahmefällen über die tariflich zulässige Arbeitszeit hinaus gearbeitet werden kann. Auf die Öffnung der Geschäftsstellen an Sonn- und Feiertagen soll nach Möglichkeit verzichtet werden, Ausnahmen sind aber zulässig.

Neu sind die Regelungen für Langzeitkonten. Beide Seiten einigten sich darauf, dass die Beschäftigten neben Vergütungsbestandteilen pro Jahr bis zu 175 Stunden auf das Langzeitkonto einstellen können. Voraussetzung ist die Zustimmung der Betriebsparteien und des einzelnen Arbeitnehmers. Die Regelungen sind zunächst auf fünf Jahre befristet.

Die Tarifverträge zur Altersteilzeit und zum Vorruhestand sowie die tarifliche Öffnungsklausel zur Beschäftigungssicherung wurden um weitere zwei Jahre bis Ende 2003 verlängert. Die Arbeitgeber verpflichteten sich zudem wie in den Vorjahren, die Zahl der Ausbildungsplätze auf einem möglichst hohen Niveau zu halten.

Gehalt

  • Lineare Anhebung um 2,8 Prozent ab dem 1.5.2001.
  • Pauschalzahlung in Höhe von DM 280,- für April 2001
  • Die Ausbildungsvergütungen werden ab 1.4.2001 um jeweils 40 DM angehoben.
  • Laufzeit des Vertrages: 13 Monate, bis Ende April 2002

Euro-Tarifvertrag

  • Der Euro-Tarifvertrag tritt am 17. Dezember 2001 in Kraft und gilt bis zum 28. Februar 2002
  • Die Arbeitnehmer sollen üblicherweise nicht mehr als 10 Stunden täglich, wöchentlich nicht mehr als 50 beziehungsweise bei nicht zu vermeidender Samstagsarbeit nicht mehr als 60 Stunden eingesetzt werden. In Ausnahmefällen kann über diese Grenzen hinaus gearbeitet werden
  • Eine Öffnung von Geschäftsstellen für den Publikumsverkehr an Sonn- und Feiertagen ist nicht beabsichtigt; Ausnahmen sind möglich
  • Auszubildende mit Prüfungstermin im Januar 2002 werden nicht zu Mehrarbeit herangezogen.
  • Zuschlag bei mehr als 53 Stunden pro Woche: 75 Prozent

Langzeitkonten

  • kann durch freiwillige betriebliche Vereinbarung eingeführt werden, der Arbeitnehmer entscheidet über seine Teilnahme
  • Geldleistungen und/oder bis zu 175 Stunden pro Jahr (ggf. zuzüglich etwaiger Mehrarbeitszuschläge) dürfen eingestellt werden, keine Urlaubstage
  • Einzelheiten sind betrieblich zu regeln
  • Befristung zunächst bis zum 30. Juni 2006
  • Eine Entnahme der Zeitguthaben ist auch darüber hinaus möglich

Altersteilzeit und Vorruhestand

  • Die bestehenden Regelungen werden bis Ende 2003 verlängert

tarifliche Öffnungsklausel zur Beschäftigungssicherung

  • wird bis Ende 2003 verlängert

Sonstiges

  • Schichtzuschläge werden ab dem 1.1.2002 auf 250 € (DreiSchicht-Zuschlag), 120 € (Zwei-Schicht-Zuschlag), 80 €(Samstagszuschlag) aufgerundet.
  • Die Vermögenswirksamen Leistungen werden ab dem 1.1.2002 auf 40 € angehoben.

Tarifverhandlungen 1999/2000

Abschluss mit wichtigen Signalen für die Zukunft

Mit dem Tarifabschluss am 25. Januar 2000 beendeten die Tarifparteien des Bankgewerbes den bisher längsten tariflosen Zustand der Verbandsgeschichte, der mit Beginn des Vorjahres einsetzte und fast 13 Monate anhielt. Während im Frühjahr 1999 die Tarifauseinandersetzungen durch gewerkschaftlich organisierte Arbeitskampfmaßnahmen geprägt waren, wurden im zweiten Halbjahr Einigungswege für einen von allen Parteien tragbaren Kompromiss gesucht. Kern des Konflikts war dabei die Erweiterung zulässiger Samstagsarbeit. Dessen Beseitigung eröffnete den Weg zu einer Einigung, die auch Verhandlungen über ein neues tarifliches Vergütungssystem und die Fortentwicklung des Manteltarifvertrages vorsieht. Die Gespräche hierzu wurden bereits aufgenommen.

Gehaltsabschluss 1999/2000:

  • Erhöhung der Tarifgehälter ab 1. April 1999 um 3,1 Prozent für 12 Monate und eine Pauschalzahlung von 350 Mark für das erste Quartal 1999
  • Erhöhung der Tarifgehälter 2000 in zwei Stufen am 1. April 2000 um 1,5 Prozent und am 1. August 2000 mit nochmals 1,5 Prozent
  • Einmalzahlung von 400 Mark für Tarifangestellte, ausgezahlt im März 2000
  • Gesamtlaufzeit von 27 Monaten
  • Zwei Gehalts-Erhöhungsstufen für die Auszubildenden um jeweils 30 Mark am 1. Januar 1999 und am 1. April 2000
  • Samstagsregelung auf zwei Jahre befristet - Einsatzobergrenze pro Samstag im Jahresdurchschnitt sechs Prozent der Arbeitnehmer - keine zusätzlichen Einschränkungen nach Tätigkeiten, Funktionen und örtliche Voraussetzungen - für den heutigen Personalbestand gibt es für je acht Samstagseinsätze im Kalenderjahr einen bis drei zusätzliche Freistellungstage.
  • Die Ende 1999 ausgelaufene Vorruhestands- und Altersteilzeittarifverträge wurden ohne inhaltliche Änderungen um zwei Jahre bis Ende 2001 verlängert.
  • Verlängerung der "Öffnungsklausel zur Beschäftigungssicherung" von 1996 (Möglichkeit, die wöchentliche Arbeitszeit für Arbeitnehmergruppen oder Abteilungen bei gekürzten Bezügen auf bis zu 31 Stunden herabzusetzen, wenn nicht gleichzeitig betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden) bis Ende 2001
  • Beschäftigungsbaustein " Erklärung zur Nachwuchsförderung und Übernahme 2000" mit dem Ziel die Zahl der Ausbildungsplätze von 1999 auch 2000 zu halten und gegebenenfalls auszuweiten, wurde neu aufgenommen. Darüber hinaus sollen danach qualifizierte und fachlich bzw. räumlich flexible Auszubildende bei einer Möglichkeit der befristeten Übernahme mindestens für 12 Monate eingestellt werden.