Wenn mehrere Arbeitnehmer planmäßig und organisiert ihre Arbeit zur Erreichung eines Zieles gegenüber dem Tarifpartner einstellen, so liegt ein Streik vor. Nach dem Kampfziel werden der Kampf-, der Warn- und der Demonstrationsstreik unterschieden. Je nachdem, auf wen Druck ausgeübt werden soll, unterscheidet man zwischen Haupt- und Sympathiestreik. Ein Streik ist nur rechtmäßig, wenn er um tariflich regelbare Ziele geführt wird. Weitere Voraussetzung ist, dass die Friedenspflicht beendet ist (Tarifvertrag). Ferner müssen alle Möglichkeiten der friedlichen Einigung ausgeschöpft sein (ultima ratio). Der Streik darf nicht in einem unerträglichen Mißverhältnis zu seinem Ziel stehen.

Das Gegenstück zum Streik ist die Aussperrung, bei der ein Arbeitgeber die Annahme der Arbeitsleistung und die Zahlung des Gehalts verweigert.