Unser Netzwerk

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber­verbände (BDA) ist die sozial­politische Spitzen­organisation der gesamten deutschen Wirtschaft. Mitglieder der BDA sind 14 überfachliche Landesvereinigungen und 48 Bundesfachspitzenverbände der Arbeitgeber aus den Bereichen Industrie, Handel, Finanzwirtschaft, Verkehr, Handwerk, Dienstleistung und Landwirtschaft. Ihnen sind unmittelbar oder mittelbar über ihre Mitgliedsverbände etwa 1 Mio. Unternehmen mit rund 30,5 Mio. Beschäftigten angeschlossen.

Der AGV Banken ist Mitglied in der BDA und als einer der größeren Bundesverbände mit Sitz und Stimme im Präsidium, im Vorstand und in allen maßgeblichen BDA-Fachausschüssen und -Arbeitskreisen vertreten. Die Positionen des AGV Banken fließen damit zu allen Themen, die für das private Bankgewerbe relevant sind, in die Arbeit und die Stellungnahmen der BDA ein.

Darüber hinaus stehen die BDA und der AGV Banken in laufendem Austausch zu aktuellen arbeits- und sozialpolitischen Fragen, der AGV Banken ist regelmäßig auch in Veranstaltungen der BDA aktiv eingebunden. Unter dem Dach der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) sind die BDA und der AGV Banken Partner in der Initiative “Mitdenken 4.0” und entwickeln dort gemeinsam Praxishilfen für die gute Gestaltung moderner Arbeitsformen.

Nationale Bankenverbände

Bundesverband Deutscher Banken (BdB)

Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) ist die geschäftspolitische Interessenvertretung der privaten Banken in Deutschland. Im Bankenverband sind mehr als 170 private Banken, über 20 außerordentliche Mitglieder (wie etwa Fintechs) und sieben Landesverbände zusammengeschlossen. Als Stimme der privaten Finanzwirtschaft bündelt, gestaltet und vertritt der Bankenverband die Interessen des privaten Kreditgewerbes. Dabei übernimmt er eine Mittlerrolle zwischen den privaten Banken, Politik und Verwaltung, Verbrauchern und der Wirtschaft.

Der Bankenverband ist Träger des Einlagensicherungsfonds für Konten bei den Mitgliedsbanken und hat für die ihm angeschlossenen Banken ein Verfahren zur Schlichtung von Kundenbeschwerden mit einem neutralen Ombudsmann und unter Einbeziehung von Verbraucherverbänden geschaffen.

Der Verband ist Mitglied in der Deutschen Kreditwirtschaft, dem Zusammenschluss der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände. Über den europäischen Bankenverband, die European Banking Federation (EBF) der Bankenverband auf internationaler Ebene auch in der International Banking Federation (IBFed) vertreten und darüber hinaus Mitglied im Institute of International Finance (IIF), in dem sich Unternehmen, Banken und Verbände aus der ganzen Welt zusammengeschlossen haben.

Der AGV Banken pflegt einen engen Austausch mit dem Bankenverband zu verschiedenen Themen, bei denen sich geschäfts- und sozialpolitische Interessendes privaten Bankgewerbes überlappen. Das betrifft insbesondere die Themen Vergütung, Nachhaltigkeit und Bildung, aber auch Kommunikation, Recht und Steuern.

Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)

Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken

Der Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) ist der Spitzenverband der genossenschaftlichen Kreditwirtschaft in Deutschland. Mitglieder sind alle Genossenschaftsbanken (rund 770 Institute). Der BVR vertritt bundesweit und international die Interessen der genossenschaftlichen Finanzgruppe, berät und unterstützt seine Mitglieder in rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen und informiert sie über aktuelle wirtschaftliche, politische und bankfachliche Entwicklungen. Beim BVR ist die Sicherungseinrichtung der genossenschaftlichen Finanzgruppe angesiedelt. In Brüssel unterhält der BVR eine politische Verbindungsstelle und ist Mitglied in der Europäischen Vereinigung der Genossenschaftsbanken (EACB).

Der AGV Banken arbeitet mit dem BVR eng in Fragen der Berufsbildung zusammen, gemeinsam mit dem DSGV waren die Verbände an der Entwicklung der 2020 gestarteten neuen Ausbildungsordnung für Bankkaufleute beteiligt. Auf europäischer Ebene arbeitet der AGV Banken in sozialpolitischen Fragen eng mit dem genossenschaftlichen Dachverband EACB zusammen.

 

Arbeitgeberverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (AVR)

Arbeitgeberverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken

Der Arbeitgeberverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (AVR) vertritt die Interessen des genossenschaftlichen Bankensektors – darunter rund 750 Volksbanken und Raiffeisenbanken und die DZ Bank – mit etwa 140.000 Beschäftigten. Aufgabe des AVR ist die Förderung und Vertretung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder auf tarif- und sozialpolitischem sowie arbeitsrechtlichem Gebiet. Der AVR verhandelt und schließt bundesweit geltende Tarifverträge und vertritt seine Mitglieder gegenüber den Organen der Gesetzgebung, den Ministerien und Behörden sowie gegenüber sonstigen Institutionen auf Bundesebene und europäischer Ebene.

Den AGV Banken und den AVR verband bis einschließlich 2006 eine Verhandlungsgemeinschaft auf der Tarifebene. Seither führt der AVR die Verhandlungen eigenständig. Beide Verbände stehen aber weiterhin in laufendem Austausch zu arbeits- und sozialpolitischen Fragen und vertreten gemeinsam die Interessen des Bankgewerbes in der Selbstverwaltung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).

Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV)

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) vertritt die Interessen der knapp 370 Sparkassen, der Landesbanken-Konzerne und der DekaBank sowie von acht Landesbausparkassen, neun Erstversicherergruppen der Sparkassen und zahlreichen weiteren Finanzdienstleistungsunternehmen. Der DSGV organisiert die Willensbildung innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe in allen Marktbereichen. Außerdem verwaltet der DSGV die Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen sowie den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.

Der AGV Banken arbeitet mit dem DSGV eng in Fragen der Berufsbildung zusammen, gemeinsam waren die Verbände an der Entwicklung der 2020 gestarteten neuen Ausbildungsordnung für Bankkaufleute beteiligt. Auf europäischer Ebene arbeitet der AGV Banken in sozialpolitischen Fragen eng mit dem europäischen Sparkassen-Dachverband European Savings and Retail Banking Group (ESBG) zusammen.

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands

Der Bundesverband Öffentlicher Banken (VÖB) vertritt die geschäftspolitischen Interessen von 61 Mitgliedern, darunter die Landesbanken sowie die Förderbanken des Bundes und der Länder. Darüber hinaus ist der VÖB Arbeitgeberverband für seine Mitgliedsinstitute. Die tarifrechtlichen Aufgaben, insbesondere der Abschluss von Tarifverträgen, werden von der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken wahrgenommen, der Unternehmen mit rund 60.000 Beschäftigten angehören. Mit den vier weiteren kreditwirtschaftlichen Spitzenverbänden arbeitet der VÖB in der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zusammen.

Der AGV Banken und Tarifgemeinschaft öffentlicher Banken bildeten bis einschließlich 2020 eine Verhandlungsgemeinschaft auf der Tarifebene. Seither führen private und öffentliche Banken die Tarifverhandlungen getrennt, weil sich die Interessenlagen der Bankengruppen zuletzt weiter ausdifferenziert haben und sich von den jeweiligen Verbänden am besten vertreten lassen. Beide Verbände stehen weiterhin im Austausch zu arbeits- und sozialpolitischen Fragen.

Branchenverbände

Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland

Der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV Versicherungen) ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der deutschen Versicherungswirtschaft. Er führt auf Arbeitgeberseite bundesweit die Tarifverhandlungen für die rund 203.000 Beschäftigten seiner Mitgliedsunternehmen. Von den rund 340 Mitgliedern des AGV Versicherungen (private und öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen, Holdinggesellschaften und rechtlich selbständige Dienstleistungsunternehmen, die überwiegend für Versicherungsunternehmen tätig sind) haben sich etwa zwei Drittel an die Verbandstarifverträge gebunden, die übrigen wenden die Tarifverträge freiwillig ganz oder teilweise an.

Der AGV Banken und der AGV Versicherungen tauschen sich regelmäßig zu aktuellen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen aus, weil Tätigkeiten und Branchenstrukturen teilweise ähnlich sind. Unter dem Dach der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) sind der AGV Banken und der AGV Versicherungen Partner in der Initiative “Mitdenken 4.0” und entwickeln dort gemeinsam Praxishilfen für die gute Gestaltung moderner Arbeitsformen.

 

Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) bündelt die Interessen von 16 Mitgliedsverbänden, in denen über 9.600 kommunale Arbeitgeber mit rund 2,4 Millionen Beschäftigten organisiert sind. Dazu gehören auch die Sparkassen und ihre Mitarbeiter*innen. Die VKA vertritt die gemeinsamen Angelegenheiten ihrer Mitglieder im Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht gegenüber Gewerkschaften, staatlichen Stellen und anderen Organisationen. Sie schließt Tarifverträge mit den Gewerkschaften Verdi und DBB Beamtenbund Tarifunion.

Der AGV Banken und die VKA stehen in regelmäßigem Austausch zu aktuellen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen insbesondere mit Blick auf die Finanzwirtschaft.

European Banking Federation (EBF)

Die Europäische Bankenvereinigung (European Banking Federation, EBF) ist die Stimme des europäischen privaten Bankensektors. Sie vereint 32 nationale Bankenverbände in Europa, die zusammen etwa 3.500 Banken – große und kleine, Großbanken und Privatbankiers, lokale, nationale und internationale Banken – repräsentieren, bei denen etwa 2,6 Millionen Mitarbeiter*innen beschäftigt sind. Mitglied ist unter anderem der Bundesverband deutscher Banken.

Die sozialpolitischen Themen bearbeitet unter dem Dach der EBF das Banking Committee for European Social Affairs (BCESA), an dessen Spitze seit 2014 der AGV Banken steht. Das BCESA vertritt die sozialpolitischen Interessen der Branche gegenüber der EU-Kommission und wichtigen europäischen Einrichtungen, etwa der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound). Eine der Kernaufgaben des BCESA ist der europäische Austausch über nationale Tarifpolitik sowie die Vertretung der Mitgliedsverbände im europäischen sektoralen (branchenbezogenen) sozialen Dialog des Bankgewerbes.

Das BCESA war in den vergangenen Jahren an vielen europäischen Erklärungen zu den Arbeitsbedingungen im Bankgewerbe beteiligt.

Gewerkschaften im privaten Bankgewerbe

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi)

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) mit Sitz in Berlin ist mit etwa 1,9 Millionen Mitgliedern (davon etwas mehr als die Hälfte Frauen) nach der IG Metall die zweitgrößte Gewerkschaft in Deutschland. Sie entstand im Jahr 2001 durch den Zusammenschluss von fünf Einzelgewerkschaften (ÖTV, DAG, HBV, DPG und IG Medien) und ist Mitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Die Gewerkschaft beschäftigt bundesweit rund 3.000 Mitarbeiter*innen, davon 500 Beschäftigte in der Bundesverwaltung. Verdi ist in zehn Landesbezirke und fünf Fachbereiche untergliedert und wird von einem neunköpfigen Bundesvorstand geleitet.

Für das private Bankgewerbe zuständig ist der Bundesfachbereich Finanzdienstleistungen. Dort organisieren sich Beschäftigte aus den Branchen Bankgewerbe, öffentlich-rechtliche Sparkassen und der Bundesbank sowie aus den Versicherungen. Innerhalb von Verdi ist der Fachbereich zuständig für die Tarif- und Gewerkschaftspolitik im Finanzdienstleistungsbereich und entwickelt grundsätzliche Positionen und Antworten zum Strukturwandel in den Finanzdienstleistungs-Branchen.

Seit der ihrer Gründung 2001 schließt der AGV Banken mit Verdi Tarifverträge, zuvor mit den Vorgänger-Gewerkschaften DAG und HBV. Im Aufsichtsrat des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes gestalten Vertreter*innen der Banken-Arbeitgeber und von Verdi gemeinsam die betriebliche Altersversorgung im privaten Bankgewerbe mit. Unter dem Dach der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) sind Verdi und der AGV Banken Partner in der Initiative “Mitdenken 4.0” und entwickeln dort gemeinsam Praxishilfen für die gute Gestaltung moderner Arbeitsformen.

Deutscher Bankangestellten-Verband (DBV)

Der Deutsche Bankangestellten-Verband (DBV) mit Sitz in Düsseldorf, 1894 als Deutscher Bankbeamten-Verein gegründet, ist eine Gewerkschaft für Angestellte von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern. Mit etwa 21.000 Mitgliedern ist der DBV nach eigenen Angaben die zweitgrößte Gewerkschaft in der Finanzbranche. Der DBV ist aktiv im privaten Bankgewerbe, bei den Genossenschaftsbanken und im privaten Versicherungsgewerbe.

Der AGV Banken schließt mit dem DBV Tarifverträge. Im Aufsichtsrat des BVVVersicherungsverein des Bankgewerbes gestalten Vertreter*innen der Banken-Arbeitgeber und des DBV gemeinsam die betriebliche Altersversorgung im privaten Bankgewerbe mit.

UNI Europa (Europäische Dienstleistungsgewerkschaft)

UNI Europa mit Sitz in Brüssel vertritt als europäische Dienstleistungsgewerkschaft 272 nationale Gewerkschaften in 50 Ländern und rund 7 Millionen Dienstleistungsbeschäftigte. In der Finanzwirtschaft vertritt UNI Europa Finance 100 Gewerkschaften und 1,5 Millionen Arbeitnehmer*innen in den europäischen Zentralbanken, Banken und Versicherungen.

Der AGV Banken arbeitet im sektoralen (branchenbezogenen) sozialen Dialog des Bankgewerbes in Europa eng mit UNI Europa Finance zusammen; die europäischen Soszialpartner haben in den vergangenen Jahren verschiedene Gemeinsame Erklärungen ausgehandelt.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland mit Hauptsitz in Berlin und zweiten Dienstsitz in Bonn. Das BMAS ist innerhalb der Bundesregierung verantwortlich für Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz sowie für Rente und soziale Sicherung. 2020 hat das BMAS als beratendes Gremium den Rat der Arbeitswelt ins Leben gerufen, in dem auch Netzwerkpartner des AGVBanken vertreten sind.

Im zweiten Halbjahr 2022 hat das BMAS innerhalb des Schwerpunkt-Projekts “Arbeit: sicher + gesund” einen umfangreichen Dialogprozess mit verschiedenen Interessengruppen zum mobilen Arbeiten gestartet, der im Rahmen einer “Politikwerkstatt Mobile Arbeit” bisHerbst 2023 läuft. Dabei sollen unterschiedlichste Fragestellungen undHaltungen zur mobilen Arbeit erfasst, diskutiert und ausgewertet werden. DerAGV Banken ist seit Beginn eng in diesen Prozess eingebunden und bringt seineExpertise auch stellvertretend für die wissensbasierten Dienstleistungen in diePolitikwerkstatt ein.

Darüber hinaus arbeitet der AGV Banken im Kuratorium der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und in der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) mit Vertretern des BMAS zusammen.

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bietet sie über 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen aus über 100 Branchen mit über zehn Millionen versicherten Beschäftigten Sicherheit. Zu den Mitgliedsunternehmen gehören u.a. Banken, Versicherungen, Zeitarbeitsunternehmen, Ingenieur- und Architekturbüros, Rechtsanwaltskanzleien, Kirchen, Sportvereine, Unternehmen der keramischen und Glas-Industrie und der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen.

Neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und freiwillig versicherten Unternehmer*innen sind auch Patient*innen in stationärer Behandlung, Rehabilitanden und Rehabilitandinnen, Lernende berufsbildender Einrichtungen sowie bürgerschaftlich Engagierte über die VBG gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten abgesichert. Die VBG hat ihren Hauptsitz in Hamburg. In elf Niederlassungen im gesamten Bundesgebiet betreut sie Unternehmerinnen, Unternehmer und Versicherte vor Ort.

Der AGV Banken arbeitet eng mit der VBG zusammen. Er ist im Vorstand, der Vertreterversammlung und wichtigen Ausschüssen der VBG vertreten. Unter dem Dach der VBG engagiert sich der AGV Banken gemeinsam mit der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem Arbeitgeberverband der Versicherungswirtschaft in Deutschland (AGV Versicherungen) und der Gewerkschaft Verdi in der Initiative “Mitdenken 4.0”, in der die Partner gemeinsam Praxishilfen für die gute Gestaltung moderner Arbeitsformen entwickeln.

Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) ist ein bundesweit tätiger Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland mit Hauptsitz in Berlin. Sie ist mit mehr als 23 Mio. Versicherten und über 10 Mio. Rentnern der größte der insgesamt 16 deutschen Rentenversicherungsträger und nimmt außer der Betreuung der Versicherten und Rentner auch Grundsatz- und Querschnittsaufgaben sowie die gemeinsamen Angelegenheiten aller Träger der Deutschen Rentenversicherung wahr. Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist im Jahr 2005 aus der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) hervorgegangen

Neben der Führung der Versicherungskonten und Leistung der Renten ist die DRV Bund auch für medizinische Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständig. Zu ihren weiteren Aufgaben zählen auch Auskunfts- und Beratungslistungen und Betriebsprüfungen bei Arbeitgebern.

Über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) in Brandenburg/Havel führt die DRV Bund Aufgaben im Zusammenhang mit der staatlich geförderten Altersvorsorge durch, sie bearbeitet Zulagenanträge bearbeitet und zahlt Zulagen aus.

Der AGV Banken ist in der Vertreterversammlung, der Bundesvertreterversammlung und in wichtigen Ausschüssen der DRV Bund vertreten.

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist eine Ressortforschungseinrichtung des Bundes für Sicherheit, Gesundheit und die menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Mit ihrer Forschung und Entwicklung verfolgt sie langfristig angelegte Fragestellungen, um Veränderungstrends in der Arbeitswelt identifizieren zu können. Die Forschung der BAuA generiert wissenschaftliche Grundlagen für politisches und hoheitliches Handeln sowie die betriebliche Praxis.

Die BAuA beteiligt sich mit ihrer Expertise an der fachpolitischen, politischen und gesellschaftlichen Diskussion zu relevanten Fragen in ihrem Themengebiet. Ihre wissenschaftliche Politikberatung erbringt sie sowohl in Form von Analysen und Gutachten, nationaler und internationaler Gremientätigkeit, Kooperationen als auch durch die direkte Beratung der Ministerien und anderer interessierter Kreise. Sie unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bei der Steuerung und fachlichen Koordination zentraler Initiativen und Gremien, wie z. B. der Initiative Neuer Qualität der Arbeit und der staatlichen Arbeitsschutzausschüsse. In der BAuA eingerichtet sind die Geschäftsstelle der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz, die Bundesfachstelle Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, die wissenschaftliche Geschäftsstelle des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten sowie die Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn.

Die Bundesanstalt ist darüber hinaus u.a. als Bundesstelle für Chemikalien die federführende nationale Behörde zur Durchführung der gesetzlichen Regelungen des Chemikalienrechts. In dieser Funktion ist sie auch verantwortlich für die Beratung der deutschen Industrie und die Vertretung nationaler Fachpositionen in der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki.

Der AGV Banken stand in den vergangenen Jahren in verschiedenen Projekten im Austausch mit der BAuA und ist im Kuratorium der Organisation vertreten.

Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)

Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) mit Sitz in Sankt Augustin besteht seit 1994 und hat die Aufgabe, die Normungsarbeit zu beobachten und die Belange des Arbeitsschutzes gegenüber der Normung zur Geltung zu bringen.

In der KAN sind die Sozialpartner, der Staat, die gesetzliche Unfallversicherung und das Deutsche Institut für Normung (DIN) vertreten. Die KAN bündelt die Interessen aus Sicht des Arbeitsschutzes und bringt sie als Stellungnahmen in laufende und geplante Normungsvorhaben ein. Die KAN selbst ist kein Normungsgremium; ihre Beschlüsse im Bereich von Arbeitsschutz und Normung haben den Charakter von Empfehlungen, die sich auf einen möglichst breiten Konsens aller Beteiligten im Arbeitsschutz stützen.

Die KAN erarbeitet grundsätzliche Positionen des Arbeitsschutzes zu bedeutsamen Fragen des Normungsgeschehens und bewertet die Inhalte von Normen danach, ob sie den Arbeitsschutzanforderungen aus deutscher Sicht genügen und den Schutzzielen in den europäischen Richtlinien entsprechen. Sie nimmt Einfluss auf Normungsprogramme und Normungsaufträge (Mandate) der Europäischen Kommission an die privaten Normungsinstitute CEN/CENELEC). Darüber hinaus prüft die KAN, ob aus der Sicht des Arbeitsschutzes ein Normungsbedarf besteht, und bereitet Informationen zur Normungsarbeit für die Arbeitsschutzexperten vor.

Der AGV Banken stand in den vergangenen Jahren in verschiedenen Projekten im Austausch mit der KAN und ist selbst mit einem Sitz in der KAN vertreten.

Frankfurt School of Finance & Management

Die Frankfurt School of Finance & Management ist eine nach hessischem Hochschulgesetz anerkannte Hochschule mit Promotionsrecht. Als führende Business School in Europa konzentriert sie sich auf Finanzen und Management in Forschung, Bildung und Beratung. Die Frankfurt School hat rund 3.000 Studierende und bildet parallel rund 2.300 weitere Teilnehmer*innen in berufsbegleitenden Programmen aus. Hervorgegangen ist sie aus der Bankenakademie und der Hochschule für Bankwirtschaft (HfB).

In Qualitätsbewertungen belegt die Frankfurt School regelmäßig Spitzenplätze. Im Times Higher Education Global University Employability Ranking, das im November 2021 veröffentlicht wurde, ist die Frankfurt School die beste deutsche Business School, im Financial Times Executive MBA Ranking 2021 liegt die Frankfurt School in Deutschland auf dem vierten Platz.

Der AGV Banken ist der Frankfurt School eng verbunden. Die Hochschule ist Mitglied des Verbands und im Berufsbildungsausschuss vertreten. Der AGV Banken ist im Kuratorium der Frankfurt School vertreten.

Bankenakademie

Die Bankenakademie ist die zentrale Aus- und Weiterbildungsplattform des Bankenverbandes und bietet eine Plattform für den Informations-, Gedanken-, und Meinungsaustausch zu Aspekten des Bankrechts, Bankgeschäfts und bankwirtschaftlicher Entwicklungsprozesse. Das Angebot umfasst exklusive Veranstaltungen für Mitarbeitende der Führungs- und Fachebene der Mitgliedsbanken des Bankenverbandes und zudem ein breites Informationsspektrum für den erweiterten Kreis der Banken, FinTechs, Versicherungen, Asset Manager, Finanzdienstleister und interessierte Dritte. 

Die Bankenakademie

• informiert über aktuelle Entwicklungen in den für Bankenrelevanten Themenfeldern.

• fördert den Fachaustausch unter den Teilnehmenden, bietet Raum für Diskussionen sowie spezielle Foren zur gemeinsamen Erarbeitung von Projektthemen.

• liefert Informationen aus der Praxis für die Praxis.

Fachexpert*innen aus dem Bankenverband, dem Arbeitgeberverband und aus den Mitgliedsbanken sind in die Vorbereitung, inhaltliche Entwicklung und Durchführung der Veranstaltungen eingebunden.

Bank-Verlag

Der Bank-Verlag in Köln ist eine Tochtergesellschaft des Bundesverbandes deutscher Banken und hat seinen Sitz in Köln. Als Service-Unternehmen der privaten Banken unterstützt der Bank-Verlag seine Kunden unter anderem in den Bereichen der IT-Security, des Electronic Bankings sowie des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und bietet Lösungen für die Umsetzung regulatorischer Anforderungen. Der Bank -Verlag wurde 1961 gegründet und publiziert seitdem Finanzzeitschriften (wie „die Bank“), Fachbücher und Formulare, stellt E-Learning-Produkte bereit und veranstaltet Webinare, Seminare und Konferenzen.

Der AGV Banken und der Bankverlag blicken auf eine langjährige Zusammenarbeit zurück, seit 1962 wird die Kommentierung der Tarifverträge für das private Bankgewerbe beim Bank-Verlag verlegt. Mitarbeiter*innen des Verlages publizieren in den Veröffentlichungen des Verlages und treten als Referenten bei Veranstaltungen auf.

Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB)

Das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung koordiniert und vertritt die Positionen, Initiativen und Interessen der Wirtschaft in der beruflichen Bildung.

Seine Aufgabenschwerpunkteliegen in der Berufsbildungspolitik in der Erarbeitung von Positionen und Stellungnahmen der Wirtschaft zur beruflichen Bildung, bei Neuordnungsverfahren bestehender Berufe – wie dem Bankkaufmann / der Bankkauffrau - und der Gestaltung neuer Berufe in der Koordination der Ordnungsverfahren und der inhaltlichen Begleitung der Neuordnungen. Der Arbeitgeberverband ist regelmäßiger Teilnehmer an den Treffen der Federführer in Neuordnungsverfahren.

Das KWB bietet regelmäßig Veranstaltungen wie die jährliche Tagung der kaufmännischen Ausbildungsleiter sowie Veröffentlichungen und Informationen zur beruflichen Bildung an.

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ist das nationalente Kompetenzzentrum zur Erforschung und Weiterentwicklung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Deutschland. Das BIBB identifiziert Zukunftsaufgaben der Berufsbildung, fördert Innovationen in der nationalen wie internationalen Berufsbildung und entwickelt neue, praxisorientierte Lösungsvorschläge für die berufliche Aus- und Weiterbildung und trägt damit dazu bei, durch zukunftsfähige Qualifikationen die wirtschaftliche und berufliche Zukunft der Menschen zu sichern und den Standort Deutschland wettbewerbsfähig zu halten.

Neben seinen Forschungsaufgaben wirkt das BIBB nach Weisung des zuständigen Bundesministeriums für Bildung und Forschung auch bei der Vorbereitung neuer Aus- und Fortbildungsordnungen im Rahmen der beruflichen Bildung mit, wie z.B. der Neuordnung des Berufsbildes Bankkaufmann /Bankkauffrau in den Jahren 2018 bis 2020.

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ist die Spitzenorganisation , der insgesamt 79 deutschen Industrie- und Handelskammern (IHKs) mit Sitz in Berlin. Er hat die Aufgabe, das Gesamtinteresse der den Industrie- und Handelskammern zugehörigen Gewerbetreibenden auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene wahrzunehmen.

Im Rahmen der beruflichen Bildung (Aus- und Weiterbildung) kommt dem DIHK, bzw. seinen Mitgliedern die gesetzliche Aufgabe zu, die Durchführung der Ausbildung, zum Beispiel durch die Überprüfung der Eignung der Ausbildungsstellen, zu überwachen. Daneben fördern die Kammerorganisationen die Berufsausbildung in den Unternehmen durch Beratung.

Etwa 250 staatlich anerkannt Ausbildungsberufe fallen in den Zuständigkeitsbereich der IHKen.

Während der Ausbildung stehen die Ausbildungsberater Unternehmern, Auszubildenden und deren Erziehungsberechtigten, Berufsschullehrern, Betriebsräten und Jugendvertretungen als Ansprechpartner für Fragen rund um die Berufsausbildung zur Verfügung. Sie informieren z.B. über Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag, helfen bei Schwierigkeiten, klären über Weiterbildungsmöglichkeiten auf und vieles mehr.

Im Rahmen der Weiterentwicklung von Berufen beteiligt sich der DIHK auch an Neuordnungsverfahren von Ausbildungsberufen und Fortbildungsordnungen, wie zum Beispiel beim Bankkaufmann/-frau in den Jahren 2019 bis 2020 und stellt Leitfäden für die Prüfer in den Prüfungsausschüssen der örtlichen Kammern zur Verfügung. Der AGV Banken tauscht sich regelmäßig mit dem DIHK über Fragen der beruflichen Bildung aus.

BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes

Der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. bietet betriebliche Altersversorgung für die Finanzwirtschaft. Seit seiner Gründung im Jahre 1909 leistet der BVV im Finanzbereich einen wesentlichen Beitrag zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung der Angestellten. Gemessen am verwalteten Vermögen ist der BVV Deutschlands größte Pensionskasse. Er stellt seine Leistungen allen deutschen Banken und Finanzdienstleistungsinstituten sowie ihren verbundenen Dienstleistungsunternehmen zur Verfügung. Mit rund 250 Mitarbeiter*innen betreut der BVV 784 Mitgliedsunternehmen sowie rund 356.000 Versicherte und 129.000 Rentner.

Der BVV ist in seiner Rechtsform als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit paritätisch organisiert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer – die Mitglieder des BVV – treffen gemeinsam alle wichtigen Entscheidungen auf der jährlichen Mitgliederversammlung. Der BVV wird nicht als gewinnorientiertes Unternehmen geführt, sämtliche Überschüsse werden an die Versicherten ausgeschüttet. Für seine Kapital- und Anlagestrategie ist der BVV mit dem Portfolio Institutionell Award 2022 in der Kategorie Beste Pensionskasse/Zusatzversorgungskasse ausgezeichnet worden.

Der AGV Banken ist in der Mitgliederversammlung des BVV vertreten und steht mit ihm in laufendem Austausch zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung.

Initiativen und Projekte 

Mitdenken 4.0

Seit 2017 widmet sich die Sozialpartner-Initiative „Mitdenken 4.0“ unter dem Dach der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Fragen moderner und gesundheitsgerechter Arbeitsgestaltung im Bereich der wissensbasierten Dienstleistungen. Ziel ist es, auf Basis aktueller Forschungsergebnisse Handlungshilfen für die betriebliche Praxis bereitzustellen. An der Initiative, die auf unbefristete Zeit angelegt ist, sind als Partner neben dem AGV Banken auch der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und die Gewerkschaft Verdi beteiligt. Hinzukommen – je nach Themenfeld – verschiedene externe Partner aus der Wissenschaft. Themenschwerpunkte sind unter anderem Führung, agile Arbeit, erweiterte Erreichbarkeit, mobile und hybride Arbeitsformen und der Umgang mit ständigen Veränderungsprozessen.

Unternehmensnetzwerk Erfolgsfaktor Familie

Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ ist die zentrale Plattform für Organisationen in Deutschland, die sich für familienbewusste Personalpolitikinteressieren oder bereits engagieren. Es ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) undwird vom BMFSFJ gefördert.

Ziel des Netzwerks ist es, Unternehmen für die Notwendigkeit und den Nutzen einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu sensibilisieren. Das Engagement und die Erfahrung familienfreundlicher Unternehmen werden durch das Netzwerk stärker ins öffentliche Blickfeld gerückt und andere Unternehmen werden motiviert, Ideen und Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie im betrieblichen Alltag umzusetzen. Damit soll Familienfreundlichkeit zum Markenzeichen der deutschen Wirtschaft werden.

Der AGV Banken ist seit 2011 Mitglied des Netzwerks. Hinter dem Bekenntnis als Verband stehen vielfältige Maßnahmen in den AGV-Mitgliedsunternehmen etwa Unterstützung in der Kinderbetreuung, Wiedereinstiegs-Hilfen nach Familienzeit, hoch flexible Arbeits- und Teilzeitmodelle, Kontakthalteprogramme, Weiterbildung während familienbedingter Auszeiten; viele größere Unternehmen haben eigene Betriebs-Kitas, es gibt sogar unternehmenseigene Hort- und Seniorenbetreuungseinrichtungen. Der AGV Banken setzt sich auf Verbandsebene für die Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ein.

Charta der Vielfalt

Die Unternehmensinitiative Charta der Vielfalt ist das größte Diversity-Netzwerk in Deutschland, das unter Schirmherrschaft des Bundeskanzlers steht und derzeit über 4.000 Unternehmen und Institutionen mit über 14 Millionen Beschäftigte erfasst. Die Initiative verfolgt das Ziel, ein wertschätzendes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden zu schaffen – unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft.

Der AGV Banken ist seit Oktober 2021 Mitglied der Charta der Vielfalt. Der Verbandversteht den Charta-Beitritt als branchenweites Bekenntnis zu Vielfalt, Respekt und Toleranz und unterstreicht damit das langjährige Diversity-Engagement im privaten Bankgewerbe; ein Viertel der AGV-Mitgliedsunternehmen hat bis heute die Charta unterzeichnet, einzelne Banken haben sie bereits seit den Anfängen unterstützt und begleitet. Zugleich dokumentiert der Beitritt zur Charta auch den wertschätzenden Umgang des Verbands im Team und mit seinen vielfältigen Interessengruppen. Als Mitglied der Charta verpflichtet sich der AGV Banken unter anderem, eine respektvolle und wertschätzende Organisationskultur zu pflegen, Personalprozesse nach den Werten der Charta zu steuern und ihre Inhalte im internen und externen Dialog zu thematisieren.

Sozialpartnerdialog Entgeltgleichheit Hessen

Im Herbst 2017 hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration im Rahmen des Projekts „Entgeltgleichheit von Frauen und Männern in Hessen“ einen Sozialpartnerdialog zur Entgeltgleichheit ins Leben gerufen und mit der Durchführung das Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) der Goethe-Universität Frankfurt am Main beauftragt. Für das Bankgewerbe waren in diesen Dialog von Anfang an der AGV Banken und der Verdi-Landesverband Hessen eingebunden. Insgesamt sind an dem Dialog Vertreterinnen und Vertreter aus den acht größten Branchen in Hessen beteiligt(Banken, Metall und Elektro, Chemie und Pharma, Handel, Gastronomie, Pflege und Gesundheit, Reinigungsgewerbe und Erziehung) sowie regionale und überregionale Wirtschaftsverbände (unter anderem die Vereinigung der Hessischen Unternehmerverbände, Hessenchemie, Hessenmetall).

Im Rahmen des Sozialpartnerdialogs sollte das Thema Entgeltgleichheit branchenspezifisch reflektiert und darauf aufbauenddiskutiert werden, über welche Möglichkeiten die Sozialpartner verfügen, um eine Verbesserung der Entgeltgleichheit in ihrer Branche zu unterstützen. Eine wichtige Rolle spielen darüber hinaus die Rahmenbedingungen, die die Politikschaffen kann. Die Ergebnisse des Dialogs fließen unter anderem in den Hessischen Lohnatlas ein.

Deutsches Institut für Normung (DIN)

Das Deutsche Institut für Normung (DIN) mit Sitz in Berlin ist die Plattform für Normung und Standardisierung in Deutschland. Rund 36.000 Expert*innen aus Wirtschaft und Forschung, von Verbraucherseite und der öffentlichen Hand bringen ihr Fachwissen in die Normungsprozesse ein, die das DIN als privatwirtschaftlich organisierter Projektmanager steuert. Die Ergebnisse sind marktgerechte Normen und Standards mit dem Ziel, den weltweiten Handel, Rationalisierung, Qualitätssicherung, Schutz der Gesellschaft und Umwelt sowie Sicherheit und Verständigung zu fördern. Das DIN wurde 1917 gegründet. 1975 ist das DIN über einen Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland eine Public-private-Partnership eingegangen, mit der das DIN als einzige nationale Normungsorganisation anerkannt wird. Das DIN ist eine der größten Normungsorganisationen weltweit und in allen einschlägigen internationalen Organisationen (ISO, CEN) vertreten.

Der AGV Banken begleitet seit 2015 intensiv die Normung zu Personalmanagement-Themen im DIN über die Mitarbeit im Arbeitsausschuss Personalmanagement („Spiegelgremium“) innerhalb des DIN-Normenausschusses Dienstleistungen. Dabei setzt sich der AGV Banken dafür ein, dass die Belange der Sozialpartner in Normungsvorhaben angemessen berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist der AGV Banken im Arbeitsausschuss Nachhaltige und rüne Finanzierung und Investitionen innerhalb des DIN-Normenausschusses Grundlagen des Umweltschutzes (NAGUS) vertreten und arbeitet mit dem DIN in der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) zusammen.

Arbeitsgerichtsbarkeit 

Bundesarbeitsgericht

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist die Revisionsinstanz der Arbeitsgerichtsbarkeit und damit regelmäßig (aber nicht in allen Fällen) letzte gerichtliche Instanz für Arbeitssachen. Beim BAG sind derzeit 38 Berufsrichter*innen tätig, die auf Lebenszeit ernannt sind, darüber hinaus regelmäßig 220 ehrenamtliche Richter*innen (110 aus dem Kreis der Arbeitgeber und 110 aus dem Kreis der Arbeitnehmer).

Beim BAG gibt es zehn Senate, die bei der Entscheidung über Revisionen und Rechtsbeschwerden in der Besetzung mit dem/der Vorsitzenden Richter*in des Senats, zwei weiteren Berufsrichter*innen und zwei ehrenamtlichen Richter*innentätig werden.

Der AGV Banken ist im Kreis der ehrenamtlichen Richter auf der Arbeitgeberseite im 9. Senat vertreten, der zur Entscheidung von Sachverhalten insbesondere auf folgenden Gebieten zuständig ist: Erholungs-, Bildungs-, Sonder- und Erziehungsurlaub/Elternzeit, Urlaubsgeld, Altersteilzeit und andere Formen des Vorruhestands, Zeugnis, Arbeitspapiere, Personalakten, Änderung oder Begründung eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitnehmerstatus, Konkurrentenklagen (Art. 33 Abs. 2 GG), Berufsbildung, Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX.

 

Deutscher Arbeitsgerichtsverband

Der Deutsche Arbeitsgerichtsverband hat rund 3.800 Mitglieder und fördert das Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichtsbarkeit. Zu diesem Zweck findet ein laufender Gedanken- und Erfahrungsaustausch statt, durch den die Gerichte für Arbeitssachen sowie Praxis und Lehre des Arbeitsrechts verbunden werden.

Auch die Sozialpartner beteiligen sich an diesem Erfahrungsaustausch mit dem Ziel, ihre besonderen Erfahrungen und Kompetenzen in den Dienst der Weiterentwicklung des Arbeitsrechts zu stellen. Dem AGV Banken ist es dabei wichtig, die besonderen Anforderungen hochqualifizierter wissensbasierter Dienstleistungen in die Überlegungen zur Weiterentwicklung des Arbeitsrechts einzubringen. 2022 war der AGV Banken auf der Jahrestagung des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands in Halle vertreten.