Langzeitkonten
Langzeitkonten (Sabbatticals) sind ein Instrument moderner Personalpolitik, bei dem es sich um einen Ansparvorgang von Arbeitsentgelt handelt.
Statt seine Ansprüche auf Entgelt zum üblichen Zeitpunkt vollständig abzurufen, verschiebt der Arbeitnehmer die Realisierung eines Teils der Ansprüche auf einen späteren Zeitpunkt. Klarheit über die jeweils offen stehenden Ansprüche vermittelt ein individuelles Konto. Dieses wird zum Langzeitkonto, wenn es über Jahre - möglicherweise auch Jahrzehnte - geführt wird. Die über solche Zeiträume angesammelten Guthaben können so einen beträchtlichen Wert erreichen.
Langzeitkonten erhöhen die Arbeitszeitsouveränität der Arbeitnehmer. Das Guthaben kann zur Finanzierung einer längeren Freistellungsphase (Sabbaticals) oder auch zum früheren/gleitenden Eintritt in den Altersruhestand - bei fortlaufenden Bezügen - abgerufen werden. Statt einer vollständigen Freistellung kann auch die Reduzierung der Arbeitszeit bei vollem Lohn vereinbart werden - eine interessante Alternative für die Koordination von Beruf und Familie.
Die Unternehmen verpflichten sich dabei, neben dem Jahresurlaub längere bezahlte Freizeitblöcke nach dem Bedürfnis der Mitarbeiter zu ermöglichen, soweit betriebliche Belange dem nicht entgegenstehen.
Die Ausgestaltung eines Langzeitkontos unterliegt gesetzlichen Vorgaben. So ist grundsätzlich nur eine Kontoführung in Geld zulässig (eine Kontoführung in Zeit ist nur für Bestandsfälle zulässig). Der Wert des Kontos wird mit Hilfe des Kapitalmarktes gesichert. Der Arbeitgeber legt das Geld an und erwirtschaftet Zinsen, die dem Mitarbeiter zustehen. Bei der Entnahme wird dann das mit Zins und Zinseszins angereicherte Geldkonto zum individuell geltenden Stundensatz in Zeit umgerechnet.
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden auf ein solches Langzeitkonto erst dann fällig, wenn das Konto während der Freistellungsphase entspart wird ("nachgelagerte" Abgaben). Da sich das Guthaben während der Ansparphase nicht um die Sozialabgaben und Steuern verringert, bleibt per Saldo mehr übrig als bei einer alternativen Kapitalanlage nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungen.
Die am 22. Mai 2001 abgeschlossene tarifliche Rahmenregelung zu Langzeitkonten basiert auf folgenden Grundannahmen:
- Tariflich wird ein Rahmen vorgegeben, der Platz lässt für unterschiedliche Regelungen auf betrieblicher Ebene. Dort wird vereinbart, ob ein Geld- oder Zeitkonto geführt wird bzw. welche Entgelt- oder Freizeitansprüche auf das Langzeitkonto eingestellt werden können. Auch die Entnahmemodalitäten können nur betrieblich geregelt werden.
- Es gilt das Prinzip der "doppelten Freiwilligkeit", d.h. nur wenn das Unternehmen und der Betriebsrat gemeinsam dazu bereit sind, kann eine betriebliche Regelung getroffen werden. Die Teilnahmeentscheidung selbst bleibt dem einzelnen Mitarbeiter vorbehalten.
- Der Tarifvertrag schreibt einen Insolvenzschutz für die gewählte Anlageform des Guthabens vor.
- In bestimmten Fällen wird die Möglichkeit zugelassen, das Konto zur Aufbesserung der betrieblichen Altersversorgung zu nutzen.