Mitgliedschaft

Leistungen des Verbandes

Der AGV Banken betreut seine Mitglieder in allen sozialpolitischen Belangen und vertritt ihre gemeinsamen sozialpolitischen Interessen auf Bundes- und europäischer Ebene. Für tarifgebundene Mitglieder führt der AGV die Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften Verdi und DBV und schließt Tarifvereinbarungen ab. Eine detaillierte Darstellung der Verbandsaufgaben finden Sie hier.

Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder können Kreditinstitute werden, die in privater Rechtsform geführt werden (oHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH, AG, KGaA) und ihren Sitz in Deutschland haben. Auch inländische Zweigniederlassungen ausländischer Institute können die Mitgliedschaft erwerben, ebenso sonstige privatrechtliche Dienstleistungsunternehmen, Vereine und Verbände, die im Geld- und Kreditwesen oder für Kreditinstitute tätig sind. Privatrechtliche Zusammenschlüsse, die keine der genannten Voraussetzungen erfüllen, können als Gastmitglieder aufgenommen werden, wenn ihre Aufgabe mit den Verbandszwecken vereinbar ist.

Tarifbindung

Die ordentliche Mitgliedschaft ist mit oder ohne Bindung an Tarifverträge und sonstige Sozialpartnervereinbarungen möglich, die der Verband abgeschlossen hat. Mitglieder ohne Tarifbindung können alle Dienstleistungen des Verbandes in Anspruch nehmen. An der Willensbildung über tarifrechtliche und tarifpolitische Fragen nehmen jedoch nur die tarifgebundenen Mitglieder teil.

Beitrittsunterlagen

Informationsunterlagen über uns und die Satzung des AGV Banken können Sie unter service@agvbanken.de anfordern.