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Börsen-Zeitung, 7. November 2024
Gastbeitrag von Dr. Thomas A. Lange,Vorsitzender des AGV Banken und Vorsitzender des Vorstandes der National-BankAG
Wenn der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) am heutigen Tag sein 70-jähriges Bestehen feiert, dann ist das nicht nur ein Festtag für unsere Branche, sondern auch für die Sozialpartnerschaft und damit für gelebte Demokratie. Der Wert der Koalitionsfreiheit in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz für die Stabilität und den sozialen Frieden in unserem Land kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden – dies umso mehr in unruhigen Zeiten, in denen freiheitlich-demokratische Grundordnungen weltweit unter Druck stehen.
Im vorgegebenen verfassungsrechtlichen Rahmen ist die Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in erster Linie Aufgabe der Koalitionen – aus gutem Grund: Ganz bewusst liefert die Sozialpartnerschaft in Deutschland keine Lösungen von der Stange, sondern Maßanfertigungen durch branchen- und betriebsbezogene Aushandlungsprozesse. Es ist diese Möglichkeit der Differenzierung, die wesentlich zum Erfolg unserer sozialen Marktwirtschaft beiträgt und die wir deshalb mit allen Mitteln stärken müssen.
Genau diese Differenzierung war auch Keimzelle des AGV Banken. Seit 1947 hatten die Besatzungsmächte auf die Gründung besonderer sozialpolitischer Verbandsorganisationen gedrängt, damit Verhandlungspartner für die bereits früh formierten Gewerkschaften des Bankgewerbes entstanden. Allerdings bildeten sich daraufhin zunächst Verbände auf Landesebene, die noch dazu fast das gesamte Kreditgewerbe in all seiner Heterogenität umfassten.
Um diese Zersplitterung zu beenden und insbesondere Tarifverhandlungen zu vereinfachen, trieben die privaten Banken deshalb die Bündelung ihrer sozialpolitischen Interessen in einem eigenen Verband voran. Das gelang 1954: Am 22. September wurde der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes in Köln gegründet, fünf Jahre nach dem Inkrafttreten von Grundgesetz und Tarifvertragsgesetz, zweieinhalb Monate nach dem „Wunder von Bern“.
Das Tarifkartell als einende Kraft war damit auch im Bankgewerbe installiert. Schon am 2. November 1954 schloss der AGV Banken den ersten bundesweiten Tarifvertrag (West) für das private Bankgewerbe nach dem Zweiten Weltkrieg. Der Manteltarifvertrag sah eine 46-Stunden-Woche und je nach Alter drei bis vier Wochen Jahresurlaub vor, der Gehaltstarifvertrag enthielt fünf Tarifgruppen und vier Ortsklassen.
Zugleich war bereits den Gründern des Verbands bewusst, dass Sozialpartnerschaft weit mehr ist als Tarifpolitik. So vermerkte der erste AGV-Vorsitzende Dr. Hans Janberg, Mitglied des Vorstandes der damaligen Rheinisch-Westfälischen Bank, einem Vorgängerinstitut der Deutschen Bank, es gebe über die Gehaltsverhandlungen hinaus „eine Vielzahl anderer sozialpolitischer Aufgaben, die nicht nur von finanzieller, sondern mehr noch von erheblicher psychologischer Auswirkung auf den Arbeitsschwung und damit die Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiter sind.“
In diesem Geist hat der AGV Banken in den zurückliegenden 70 Jahren die Geschicke der Branche maßgeblich und stets auf Höhe der Zeit mitgestaltet. Tarifpolitisch waren die Banken-Sozialpartnermehrfach Vorreiter – etwa 1989 mit einer Tarifregelung zu Chancengleichheit, Familie und Beruf, 1997 mit der Vollangleichung der Tarife in Ost- und Westdeutschland, 2001 mit dem Langzeitkonten-Tarif oder zuletzt 2023 mit dem Abschluss des Tarifvertrags zur betrieblichen Altersversorgung nach dem Sozialpartnermodell Betriebsrente.
Besondere Gestaltungskraft hat unsere Sozialpartnerschaft auch in Krisensituationen bewiesen. Infolge der Finanzkrise wurde 2010 der Rationalisierungsschutz verbessert, im für die Bankenschwierigen Niedrigzinsumfeld der 2010er-Jahre gelangen branchenkonforme Gehaltstarifabschlüsse, und mit Ausbruch der Corona-Pandemie verständigten sich die Tarifparteien 2020 innerhalb nur eines Monats auf einen Kurzarbeits-Tarifvertrag.
Sozialpolitisch hat der AGV Banken im Laufe der Jahrzehnte ein breites und weiter wachsendes Netzwerk in Politik, Verbändewelt, Gewerkschaften, Sozialversicherungen, Arbeitsschutz und Berufsbildung aufgebaut. Jüngster Mosaikstein ist hier ein verstärktes gesellschaftspolitisches Engagement: Im Dezember 2023 hat der AGV Banken mit ver.di und dem Business Council for Democracy eine gemeinsame Initiative zur Demokratiestärkung gestartet. Auch das verstehen wir als unseren sozialpartnerschaftlichen Auftrag.
70 Jahre AGV Banken sind somit integraler und identitätsstiftender Bestandteil der sozialpartnerschaftlichen Erfolgsgeschichte in der Bundesrepublik Deutschland.
Joschka Fischer, Bundesaußenminister und Vizekanzler a.D., hat im Rahmen der 70-Jahr-Feier des AGV Banken einen neuen Umgang mit der Kumulation von Herausforderungen und Krisen angemahnt. Zwei Tage nach der US-Wahl und einen Tag nach dem Bruch der Ampelkoalition betonte er auf der Veranstaltung in Berlin, die bevorstehenden Veränderungen rüttelten an den Grundfesten von Demokratie und sozialer Marktwirtschaft. Deutschland brauche ein neues Geschäftsmodell. „Die Welt, wie wir sie kannten, wird so nicht mehr existieren“, sagte Fischer und empfahl: „Man muss nicht optimistisch sein, man muss mutig sein.“
Als größte Herausforderungen nannte Fischerden Klimawandel, verschärften technologischen Wettbewerb und die Sicherheit. So werde es keine amerikanische Sicherheitsgarantie zum Billigtarif mehr geben, zugleich strebe Russland erneut nach einer Weltmachtrolle. „Ich hätte nicht gedacht, dass ich als Großvater einmal für Aufrüstung plädieren würde – aber es führt kein Weg daran vorbei“, so Fischer.
Sorgen bereite ihm darüber hinaus, dass insbesondere die USA und China ihre Technologieführerschaft in wichtigen Bereichen ausbauten. „Wenn Deutschland und Europa beim technologischen Wandel abgehängt werden, dann wird es keine zweite Chance geben“, sagte Fischer. Zusätzlich sprach er sich für qualifizierte Zuwanderung aus: „Dass wir unter Fachkräftemangel leiden und uns zugleich eine Zuwanderungsdebatte leisten, ist mir unerklärlich.“
Wenn sich der zunehmende Neo-Nationalismus in Europa durchsetze, werde Deutschland der größte Verlierer sein. „Europa ist unser Schicksal“, so Fischer. Vor diesem Hintergrund sei die Verteidigung der Demokratie von entscheidender Bedeutung. Deshalb gelte es auch die Sozialpartnerschaft mit ihrer sozial-integrativen Wirkung zu stärken. Fischer: „Wenn wir das verlieren, dann würden wir mehr als nur den Arbeitsfriedenverlieren.“
Unser Grundgesetz wird 75 – und zum Jahrestag bekennen sich die Sozialpartner des privaten Bankgewerbes gemeinsam zur freiheitlichen Grundordnung und setzen sich für die Stärkung der Demokratie ein.
Unsere Verfassung betont die besondere Verantwortung der Sozialpartner in Art. 9 Abs. 3: Die darin verankerte Koalitionsfreiheit gibt uns das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden. Von diesem Recht machen wir als Banken-Sozialpartner in Tarifverhandlungen und auf betrieblicher Ebene in vielfältiger Weise Gebrauch. Damit schaffen wir einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen von Unternehmen und Beschäftigten – und stärken so die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, unseren Wohlstand und den sozialen Frieden.
Die Sozialpartnerschaft in Deutschland ist ein Erfolgsmodell und eine wesentliche Stütze unserer sozialen Marktwirtschaft, die sich nur in einem demokratischen Umfeld voll entfalten kann. Deshalb setzen wir uns ein
Mit diesem Verständnis haben der AGV Banken und die Gewerkschaft ver.di bereits im vergangenen Jahr eine Initiative gestartet, die Schulungsprogramme des Business Council for Democracy (BC4D) in die Unternehmen bringt – und damit Beschäftigte sensibilisiert und fit macht für den Umgang mit Desinformation, Hassrede und Verschwörungserzählungen im Netz. Inzwischen haben sich bereits viele Banken der Initiative angeschlossen, einige weitere sind in Gesprächen – und der AGV und ver.di ermuntern alle ihre Mitglieder im privaten Bankgewerbe, diesem Beispiel zu folgen.
Der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) und der Fachbereich Finanzdienstleistungen der Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) positionieren sich unmissverständlich für die Stärkung unserer Demokratie – und betrachten dies als eine der Aufgaben, die das Grundgesetz den Sozialpartnern zuschreibt. Das unterstreichen der AGV-Vorsitzende Dr. Thomas A. Lange (National-Bank AG) und ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz-Dethlefsen heute in einem gemeinsamen Beitrag in der Börsen-Zeitung. Die Autoren stellen fest:
Mit diesem Verständnis haben die Banken-Sozialpartner bereits im vergangenen Jahr eine Initiative gestartet, die Schulungsprogramme des Business Council for Democracy in die Unternehmen bringt – und damit Beschäftigte sensibilisiert und fit macht für den Umgang mit Desinformation, Hassrede und Verschwörungserzählungen im Netz.
Jetzt anmelden: 23. November 2023 - die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und unsere Sozialpartnerinitiative „Mitdenken 4.0“ laden Sie herzlich zum diesjährigen Forum Finanzdienstleister - Fachkongress für präventive Arbeitsgestaltung zum Thema
Zukunft der Arbeitswelt – was bringt KI? ein.
Themenschwerpunkte sind u.a.:
Veranstaltungsort ist das AXICA Kongress- und Tagungszentrum in Berlin. Wir freuen uns, Sie dort zu treffen,
Weitere Informationen finden Sie in der Veranstaltungs-Vorankündigung sowie bei der VBG
Der Vorsitzende des AGV Banken, Dr. Thomas A. Lange, spricht sich für eine herausgehobene Rolle der Sozialpartner bei der Gestaltung mobiler und hybrider Arbeit aus. In einem Gastkommentar für die Publikation „Agenda“ der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) verweist er auf Ergebnisse einer aktuellen Studie des AGV Banken. Danach verändere sich Arbeitsorganisation im ersten Jahr nach der Pandemie noch einmal spürbar, es entstünden viele neue Kombinationen aus mobiler und stationärer Büroarbeit. Gefragt seien deshalb immer stärker differenzierte Lösungen, um die Bedürfnisse der Beschäftigten mit den Unternehmenszielen in Einklang zu bringen. Es spreche deshalb Vieles dafür, den Sozialpartnern mit ihrer Gestaltungskraft und ihrer hohen Expertise bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen eine herausgehobene Stellung zuzuweisen.
Die Banken zählen seit vielen Jahren zu den Vorreitern bei der guten Gestaltung mobil-flexibler Arbeitsformen - und bringen ihre Expertise seit Langem auch auf Ebene der für Gesundheitsprävention zuständigen Unfallversicherungen ein. Am 22. Februar hatte der Verband die Gelegenheit zum intensiven Austausch auf dem 21. Dresdner Forum Prävention der DGUV zum Thema Mobilarbeit. AGV-Hauptgeschäftsführer Carsten Rogge-Strang, Mitglied im Vorstand der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, diskutierte auf dem Podium mit Vertreter*innen von Sozialpartnern, Berufsgenossenschaften und Forschung zum Thema „Homeoffice und mobile Arbeit - wie kann eine sichere und gesunde Gestaltung gelingen?“
Die wichtigsten Punkte aus Sicht de privaten Bankgewerbes:
Im Anschluss nutzten die rund 200 Gäste - haupt- und ehrenamtliche Vertreter*innen der DGUV und aller Berufsgenossenschaften - die Gelegenheit zu ausführlicher und angeregter Diskussion mit den Podiumsteilnehmer*innen.
Im privaten Bankgewerbe profitieren nach derzeitigem Stand bereits rund drei Viertel der Beschäftigten von freiwilligen steuer- und abgabenfreien Sonderzahlungen zur Abmilderung der erhöhten Inflation („Inflationsausgleichs-Prämie“). Das hat der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) in einer aktuellen Erhebung ermittelt. Danach macht der ganz überwiegende Teil der Banken von der Möglichkeit zur Zahlung einer Prämie Gebrauch, die von der Bundesregierung im Herbst geschaffen worden war.
Dabei zeigt sich, wie wichtig die Freiwilligkeit der Regelung und die Möglichkeit zur Differenzierung ist: Die Zahlungen fallen – abhängig von der spezifischen Unternehmenssituation – unterschiedlich hoch aus; in vielen Banken laufen zudem noch Überlegungen, wann und in welcher Höhe eine Prämie gezahlt werden soll. Insgesamt sendet die Branche jedoch zwei klare Signale: Zum einen gehören die Banken zu den Wirtschaftszweigen, die sich abseits von Tarifvereinbarungen besonders stark für eine zusätzliche Unterstützung ihrer Beschäftigten einsetzen. Zum anderen profitieren vielfach insbesondere die unteren Einkommensgruppen, die von der erhöhten Inflation besonders betroffen sind.
Darüber hinaus setzt sich der AGV Banken weiterhin dafür ein, dass auch die noch ausstehende Sonderzahlung aus dem jüngsten Tarifabschluss (500 Euro im Januar 2023) unter die gesetzliche Regelung für Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen fällt und steuer- und abgabenfrei geleistet werden kann. In diesem Fall würden alle Tarifbeschäftigten der Branche – unabhängig von den individuellen betrieblichen Entscheidungen – von der gesetzlichen Sonderregelung profitieren.
Das Banking Committee for Europaen Social Affairs (BCESA) unter dem Dach der Europäischen Bankenvereinigung EBF hat Dr. Jens Thau, Stv. Hauptgeschäftsführer des AGV Banken, für drei weitere Jahre als Vorsitzenden bestätigt. Damit führt er die europäischen Banken-Arbeitgeber bis Ende 2025. Für Dr. Jens Thau und seinen Stellvertreter Dr. Michael Kammas (Zypern) ist es bereits die vierte Wahlperiode, beide sind seit 2014 im Amt. Das BCESA setzt damit ein klares Zeichen der Kontinuität in schwierigen Zeiten.
Dr. Jens Thau: „Unsere Branche und die Sozialpartner im europäischen sozialen Dialog des Bankgewerbes stehen vor enormen Herausforderungen. Als Arbeitgeber haben wir deshalb ein großes Interesse daran, die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmerseite auch in Europa in bewährter Weise fortzusetzen. Jetzt widmen wir uns mit ganzer Kraft wichtigen Zukunftsfragen, etwa den Auswirkungen von künstlicher Intelligenz und von Nachhaltigkeits-Anforderungen auf Arbeit und Beschäftigung im Bankgewerbe, einschließlich der hierfür erforderlichen Qualifikationen.“ Dies seien wichtige Bausteine auch mit Blick auf die Neuorganisation des branchenbezogenen sozialen Dialogs, die von der EU-Kommission soeben angestoßen worden sei.
Im Rahmen der „Konzertierten Aktion“ zur Bewältigung der erhöhten Inflation hat die Bundesregierung den Sozialpartnern das Angebot unterbreitet, Einmalzahlungen bis 3.000 Euro von Steuern und Sozialabgaben zu befreien, womöglich auch – wie schon bei der „Corona-Prämie“ – im Rahmen von Tarifabschlüssen. In einem Brief an Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt setzt sich der AGV Banken dafür ein, dass eine solche Regelung nicht erst für künftige Tarifergebnisse gilt, sondern im Sinne der Gleichbehandlung alle Abschlüsse einbezieht, die bereits unter dem Eindruck des Ukraine-Kriegs und seiner Folgen vereinbart wurden – und damit auch den Banken-Tarifabschluss vom 6. April, der ganz bewusst zwei Einmalzahlungen enthält, um untere Einkommensgruppen besonders zu unterstützen. Zugleich hat der AGV Banken signalisiert, dass viele Unternehmen im privaten Bankgewerbe bereit sind, in der aktuellen Ausnahmesituation Verantwortung zu übernehmen und Erleichterungen für Beschäftigte zu ermöglichen. Die Voraussetzungen und Möglichkeiten dafür seien aber sehr unterschiedlich. Der Verband hat die Politik deshalb darum gebeten, dass begünstigte Einmalzahlungen freiwillig bleiben. Unter diesen Voraussetzungen sei der AGV bereit, sich für eine möglichst breite Anwendung des geplanten Instruments in der Branche einzusetzen.
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und die Sozialpartner-Initiative „Mitdenken 4.0“ unter Beteiligung des AGV Banken laden ein zum diesjährigen Forum Finanzdienstleister am Donnerstag, 18. August 2022 im Estrel Hotel Berlin. Die Veranstaltung richtet sich wie immer an Personalleitungen, Führungskräfte, leitende Betriebsräte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeits- und Gesundheitsschutz – nicht nur aus Banken und Versicherungen, sondern auch aus anderen Wirtschaftsbereichen. Der Fachkongress für präventive Arbeitsgestaltung – in diesem Jahr unter dem Motto „Digital, hybrid und agil: Gute Arbeitsgestaltung während und nach der Pandemie“ – ist erneut hochkarätig besetzt: Auf dem Podium diskutieren die AGV-Vorsitzende Sabine Schmittroth (Commerzbank), Dr. Andreas Eurich (Vorsitzender AGV Versicherungen, Barmenia), Christina Ramb (Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) und Jan Duscheck (Bundesfachgruppenleiter Bankgewerbe, Verdi). Darüber hinaus widmet sich die Veranstaltung intensiv dem Thema hybrides Arbeiten und präsentiert die Ergebnisse des VBG-Forschungsprojekts zu agiler Arbeit.
Die Novelle des Nachweisgesetzes (NachwG) zum 1. August, mit der die EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie von 2019 in deutsches Recht umgesetzt wird, sorgt für erheblich zusätzliche Bürokratie: Für den Arbeitsnachweis verlangt der deutsche Gesetzgeber trotz fortschreitender Digitalisierung und deutlicher Intervention der Arbeitgeber auch im Jahr 2022 noch die strenge Schriftform statt der elektronischen Bereitstellung der erforderlichen Informationen – obwohl die EU-Richtlinie die elektronische Form ausdrücklich vorsieht und diese in allen anderen EU-Ländern möglich ist. Die Banken trifft die aufwändige deutsche Sonderregelung besonders: Die vielen Umbrüche in der Branche führen zu besonders vielen personellen Veränderungen, die nun alle schriftlich dokumentiert werden müssen. Der AGV Banken hat sich deshalb in einem Schreiben an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gewandt und bittet den Minister eindringlich, das Schriftformerfordernis umgehend durch die Möglichkeit zur elektronischen Bereitstellung der erforderlichen Informationen zu ersetzen.
Die Tarifparteien im privaten Bankgewerbe haben sich darauf verständigt, ihre laufenden Tarifverhandlungen am 17. Januar 2022 fortzusetzen. Als Verhandlungsort ist Wiesbaden vorgesehen.
Der AGV Banken hat seinen Jahresbericht 2020 / 2021 veröffentlicht. Er enthält ausführliche Informationen zur Verbandsarbeit im zurückliegenden Jahr inklusive Statistik-Teil mit detaillierten Personal- und Gesundheitskennzahlen.
Wie wirkt sich die aktuelle Wirtschaftslage auf das Bankgewerbe aus? Wie ist die Situation in der Branche? Welche Faktoren beeinflussen die Gehaltsfindung? Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen zur Tarifrunde 2021 liefert eine Publikation des AGV Banken.
Führung und Vertrauen waren zentrale Themen beim „Forum Finanzdienstleister“, zu dem die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) unter Beteiligung des AGV Banken eingeladen hatte – auch in der virtuellen Podiumsdiskussion mit den Spitzen der Sozialpartner in der deutschen Finanzwirtschaft. Die AGV-Vorsitzende Sabine Schmittroth machte deutlich, dass Führungsqualität in der Pandemie noch bedeutender geworden ist – und die Führungskräfte in den Banken in Corona-Zeiten gute Arbeit geleistet haben. Dabei herrschte auf dem Panel mit Dr. Andreas Eurich (AGV Versicherungen) und Christoph Schmitz (Verdi) Einigkeit, dass die Erkenntnisse der vergangenen 14 Monate in die Sozialpartner-Initiative „Mitdenken 4.0“ einfließen sollen. Dort entwickeln die Arbeitgeber der Finanzwirtschaft und Verdi unter dem Dach der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft gemeinsam Handlungshilfen für moderne Arbeitsgestaltung.
Für das „Forum Finanzdienstleister“ hatten sich rund 250 Personalverantwortliche, Betriebsräte und Experten für Gesundheits- und Arbeitsschutz angemeldet.
Die privaten Banken-Arbeitgeber in Europa unterstützen das Ziel der Europäischen Kommission, die Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern und dafür die Sozialpartner auf allen Ebenen zu stärken. Zugleich stellen sie gemeinsam mit anderen europäischen Branchenverbänden fest, dass die Initiative der Kommission für europaweite Mindestlohn-Bedingungen mit diesen Zielen nicht vereinbar ist. In einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung der Verbände (privates Bankgewerbe, Bauindustrie, Chemie, Handel, Hotel- und Gaststättengewerbe, Landwirtschaft, Metallindustrie, Sicherheitsgewerbe, Zeitarbeit) fordern sie die EU-Kommission auf, ihren Fokus auf die Stärkung der Sozialpartner („capacity building“) zu legen und nicht in deren Kompetenz zur Regelung von Tarifentgelten einzugreifen. Ansonsten drohe die Gefahr, dass ein Kernbereich der Tarifautonomie staatlicher Regelung unterstellt würde. Zugleich werde das Subsidiaritätsprinzip angegriffen, weil nationale Regelungen ohne rechtliche Grundlage vereinheitlicht würden. An der Erklärung war der AGV Banken über das Banking Committee for European Social Affairs (BCESA) unter dem Dach der europäischen Bankenvereinigung EBF maßgeblich beteiligt.
Der Fachkongress für präventive Arbeitsgestaltung geht ins vierte Jahr: Am Dienstag, 25. Mai 2021, lädt die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in Kooperation mit dem AGV Banken, dem AGV Versicherungen, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Gewerkschaft Verdi wieder zum Forum Finanzdienstleister ein - dieses Jahr als virtuelle Veranstaltung mit Streaming, Themen-Wahlprogramm und digitaler Vernetzung unter dem Motto „Dynamik in der Arbeitswelt steuern & gestalten“. Die Veranstaltung richtet sich an Personalleitungen und Personalverantwortliche, Fachleute im betrieblichen Gesundheitsschutz, leitende Betriebsräte und alle, die sich für gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung im digitalen Wandel interessieren.
Der Krankenstand im Kreditgewerbe liegt auch während der Corona-Pandemie um rund ein Viertel unter dem Durchschnitt der Gesamtwirtschaft. Das zeigt die Analyse der jüngsten Krankenkassen-Statistiken. Außerdem enthält der aktuelle Gesundheitsreport des AGV Banken unter anderem Daten zur Arbeitszufriedenheit im Homeoffice und eine Übersicht der Arbeitsschutzmaßnahmen während der Pandemie.
Der AGV Banken hat seinen Jahresbericht 2019 / 2020 veröffentlicht. Er enthält ausführliche Informationen zur Verbandsarbeit während der Corona-Krise und aktuelle Zahlen zum Krankheitsgeschehen seit dem Ausbruch der Pandemie. Schwerpunktthema ist eine Expertise zur Arbeit im Homeoffice.
Am 22. Oktober 1920 wurde der erste Banken-Tarifvertrag unterzeichnet: der "Reichstarifvertrag für das deutsche Bankgewerbe". Wir blicken zurück auf ein Jahrhundert erfolgreiche Sozialpartnerschaft - zusammengefasst in einer Kurzchronik.
Auch als Hybrid-Veranstaltung (in Berlin und virtuell) fand das „Forum Finanzdienstleister“, zu dem die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft unter Beteiligung des AGV Banken eingeladen hatte, große Beachtung. Personalverantwortliche, Betriebsräte und Experten für Gesundheits- und Arbeitsschutz diskutierten über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Arbeitsbeziehungen, über präventive Arbeitsgestaltung im Homeoffice und in Change-Prozessen. Zum Auftakt gab es eine hochrangig besetzte Podiumsrunde mit AGV-Vorstandsmitglied Bernd Geilen (ING-DiBa), Verdi-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz, Dr. Andreas Eurich (Vorsitzender AGV Versicherungen, Barmenia), Prof. Dr. Beate Beermann (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) und Fabian Langenbruch (BMAS).
Der AGV Banken hat eine ausführliche Expertise zur Arbeit im Homeoffice veröffentlicht. Wichtigste Erkenntnis: Die Arbeit der Zukunft wird hybrid - in unterschiedlichen Mischformen zwischen Homeoffice und Büroarbeit. Die Erkenntnisse basieren auf repräsentativen Bechäftigtenbefragungen, aktuellen Studienergebnissen und Praxisberichten aus Unternehmen.
Die Sozialpartner-Initiative „Mitdenken 4.0“, die sich unter Beteiligung des AGV Banken intensiv mit präventiver Arbeitsgestaltung in der Büro- und Wissensarbeit befasst, bietet über ihr neues Info-Portal mitdenken4null kompakt aufbereitete Informationen für die Betriebspraxis zu allen wichtigen Themen - unter anderem zu agiler Arbeit, Erreichbarkeit, Homeoffice und verschiedenen Führungsaspekten.
Der AGV Banken hat sich mit den Gewerkschaften Verdi, DBV und DHV mit Blick auf nicht absehbare Auswirkungen der Corona-Pandemie vorsorglich auf einen Tarifvertrag zur Kurzarbeit verständigt. Er enthält abschließende Regelungen zur Aufstockung von Kurzarbeitergeld und legt fest, welche Maßnahmen sinnvollerweise zur Vermeidung von Kurzarbeit getroffen werden sollen. Darüber hinaus regelt der Tarifvertrag die Einführungs-Modalitäten von Kurzarbeit.
Die Einführungsphase des neuen Berufsbildes für Bankkaufleute ist abgeschlossen. In bundesweit sechs Informationsveranstaltungen für das gesamte Kreditgewerbe haben sich insgesamt rund 1.200 Ausbilderinnen und Ausbilder, Lehrkräfte an Berufsschulen und Fachleute aus Kammern, Verbänden und Behörden über die Details der neuen Bankausbildung informiert. Mitte Februar wurde die neue Ausbildungsordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt bereits für den neuen Ausbildungsjahrgang zum 1. August 2020 in Kraft. Die Bankausbildung wird insgesamt digitaler, transparenter, kunden- und praxisorientierter.
Anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) hat der AGV Banken auf die herausgehobene Rolle der Sozialpartner im Arbeitsschutz und bei präventiver Arbeitsgestaltung verwiesen. Auf einer Podiumsdiskussion forderte AGV-Hauptgeschäftsführer Carsten Rogge-Strang (2. v.r.), die Belange und die Kompetenz der Sozialpartner müssten in der nicht-technischen Normung - insbesondere zu Personalthemen und im Arbeitsschutz - entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigt werden. Weitere Diskutanten waren Dr. Stefan Hussy (Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung), Peer-Oliver Villwock (KAN-Vorsitzender, Unterabteilungsleiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales), Stefan Olsson (Direktor Generaldirektion EMPL der Europäischen Kommission) und Michael Schleich (Arbeitnehmervertreter in der KAN).
Für die gute Gestaltung neuer und mobil-flexibler Arbeitsformen gibt es zwei neue Handlungshilfen für Betriebspraktiker: ein Faktenblatt zur Gestaltung erweiterter Erreichbarkeit und eine Kurzbroschüre zu agilen Arbeitsformen. Beide Publikationen sind im Rahmen der Initiative "Mitdenken 4.0" unter dem Dach der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft entstanden, an der die Sozialpartner der Finanzwirtschaft (AGV Banken, AGV Versicherungen und Verdi) beteiligt sind.
Große Beachtung fand das „Forum Finanzdienstleister“, zu dem die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft unter Beteiligung des AGV Banken nach Berlin eingeladen hatte. Rund 200 Personalverantwortliche, Betriebsräte und Experten für Gesundheits- und Arbeitsschutz diskutierten über die Auswirkungen und die gute Gestaltung mobil-flexibler Arbeitsformen. Staatssekretärin Kerstin Griese (BMAS) eröffnete die Veranstaltung mit einem Grußwort. Auf dem Podium diskutierten (v. r.) der AGV-Vorsitzende Karl von Rohr, Verdi-Bundesvorstandsmitglied Christoph Meister und Dr. Andreas Eurich, Vorsitzender des AGV Versicherungen.