Europäische Sozialpolitik
Das aktuelle Arbeitsprogramm der EU-Kommission steht unter dem Motto „Europa gemeinsam stärker machen“. Dabei arbeitet die EU insbesondere weiter am Erreichen der sechs übergreifenden Ziele: Green Deal/Klimaneutralität bis 2050, ein Europa für das digitale Zeitalter, eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, ein stärkeres Europa in der Welt, Förderung der europäischen Lebensweise sowie Stärkung der Demokratie in Europa.
Aus Sicht der Sozialpartner stehen insbesondere beim Übergang auf eine klimaneutrale Wirtschaft, aber auch bei den anderen Themen die beschäftigungsrelevanten Auswirkungen um Mittelpunkt. Hierzu hat die EU-Kommission zuletzt verschiedene Aspekte vorangetrieben, jedoch ohne jedoch konkrete Regelungsansätze. Eine Ausnahme ist der Bereich Zuwanderung und Visavergabe.
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Erleichterte legale Migration aus Drittstaaten
Am 27. April 2022 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zu erleichterter legaler Migration aus Drittstaaten veröffentlicht. Sie enthält Vorschläge zur Neufassung der einschlägigen Richtlinien über eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis und über langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige unter anderem mit dem Ziel, finanzielle und administrative Hürden für Arbeitgeber zu verringern. Parallel sollen unter anderem die Einrichtung eines EU-Talentpools (inklusive einer Pilotinitiative speziell für ukrainische Geflüchtete) sowie Schritte zur Umsetzung von Fachkräftepartnerschaften vorangebracht werden.
Die Mitteilung geht detailliert auf die einzelnen Themenbereiche ein. Hinsichtlich der Richtlinie für eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige soll etwa das einheitliche Antragsverfahren gestrafft und effektiver gestaltet werden:
- Antragstellende sollen sowohl aus Drittstaaten als auch innerhalb der EU eine kombinierte Erlaubnis beantragen können (Art. 4),
- die Gesamtdauer des Antragsverfahrens soll maximal vier Monate betragen (Art. 5),
- die kombinierte Erlaubnis soll nicht mehr an einen einzigen Arbeitgeber gebunden sein, vielmehr soll ein Arbeitgeberwechsel ermöglicht werden,
- während ihrer Gültigkeitsdauer darf die Erlaubnis im Fall von Arbeitslosigkeit bis zu drei Monate nicht entzogen werden (Art. 11),
- neue Verpflichtungen für Mitgliedstaaten zur Einführung/Ergänzung von Inspektionen, Beschwerdemechanismen und Sanktionen gegen Arbeitgeber im Fall von Rechtsverstößen (Art. 13 und 14).
Die Kommission schlägt zur Unterstützung der Arbeitgeber und zur Erhöhung der Attraktivität der EU für Fachkräfte die Einrichtung eines EU-Talentpools vor. Er soll eine europaweite Vermittlungsplattform für Arbeitgeber und Arbeitsuchende aus Drittstaaten sein, die auf der Grundlage bestimmter Qualifikationsniveaus, Kriterien und Migrationsanforderungen ausgewählt werden, nachdem die relevanten Dokumente geprüft wurden. Die Teilnahme am Talentpool wäre für alle Beteiligten freiwillig.
Darüber hinaus sollen Fachkräftepartnerschaften (offen für alle Qualifikationsniveaus) als Vereinbarungen mit wichtigen Drittländern auf den Arbeitskräfte- und Qualifikationsbedarf in der EU zugeschnitten sein, um so die legale Migration und Mobilität zu erleichtern. Bis Ende 2022 will die Kommission eine Einigung über die ersten Talentpartnerschaften mit Ägypten, Marokko und Tunesien erzielen.
Digitalisierte Visavergabe
Ebenfalls Ende April 2022 hat die Kommission einen Vorschlag für ein komplett digitalisiertes Visa-Vergabeverfahren bis spätestens 2025 vorgelegt, das über die EU-Behörde EU-LISA (European Union Agency for the Operational Management of Large-Scale IT Systems in the Area of Freedom, Security and Justice) laufen soll. Ein Besuch im Konsulat soll dann nur noch für die Erfassung oder Aktualisierung biometrischer Daten notwendig sein. Alle anderen Schritte (einschließlich Online-Zahlung der Visa-Gebühren) sollen digital erfolgen und EU-LISA auch automatisch ermitteln, welches Schengen-Land für die Prüfung eines Antrags zuständig ist.