Sozialpartnerdialog zur Entgeltgleichheit in Hessen
Im Herbst 2021 wurde auf Einladung der Goethe-Universität Frankfurt und des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration der 2017 begonnene Sozialpartnerdialog zur Entgeltgleichheit in Hessen unter Beteiligung des AGV Banken nach einer pandemiebedingten Pause wieder aufgenommen. Im Mittelpunkt stand der Austausch darüber, wie Unternehmen (privat wie öffentlich) weiter für das Thema Entlohnung von Frauen und Männern sensibilisiert werden können. Daran beteiligt waren Vertreterinnen und Vertreter aus den acht größten Branchen in Hessen (Banken, Metall und Elektro, Chemie und Pharma, Handel, Gastronomie, Pflege und Gesundheit, Reinigungsgewerbe und Erziehung) sowie regionale und überregionale Wirtschaftsverbände (unter anderem die Vereinigung der Hessischen Unternehmerverbände, Hessenchemie, Hessenmetall). Für den AGV Banken nahm Dr. Alexander Böhne teil.
In zwei Workshops am 3. Dezember 2021 und am 2. Februar 2022 zu den Themen „Entgeltgleichheit im Betrieb rechnet sich: Wie kann diese erreicht werden und woran zeigt sich deren Erfolg in der Praxis?“ und „Entgeltgleichheit für Frauen und Männer in hessischen Betrieben: Überprüfung der Geschlechtergerechtigkeit von Entgeltsystemen“ wurden Beispiele guter Praxis sowie verschiedene Instrumente zur Ermittlung möglicher Entgeltunterschiede in Betrieben vorgestellt. Bezüglich der Anforderungen an diskriminierungsfreie Entgeltsysteme verwies Dr. Böhne darauf, dass tarifvertraglich geregelte Eingruppierungen die gleiche Bezahlung bei gleicher Arbeit gewährleisten. Zudem seien Gleichwertigkeitskriterien von Tätigkeiten oftmals nicht zielführend, denn die Relevanz einer Tätigkeit für den wirtschaftlichen Erfolg eines Betriebs oder die Knappheit von Beschäftigten am Arbeitsmarkt (ganz aktuell im Bereich IT, aber auch darüber hinaus) bestimmten wesentlich über die Höhe der Entlohnung. Zudem seien individuelles Berufswahlverhalten und strukturelle Gegebenheiten (etwa die Betreuungssituation bei Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen) weiterhin wesentliche Ursachen bei der geschlechterspezifischen Entgeltlücke.