Chronik Bankentarif
Tarifverträge im privaten Bankgewerbe
Mit der Tarifvertragsordnung von 1918 und der Gewährung der Koalitionsfreiheit durch Art. 159 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 wurde erstmalig die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, Tarifverträge abzuschließen. Der erste für das private Bankgewerbe vereinbarte Tarifvertrag war der „Reichstarifvertrag für das deutsche Bankgewerbe“ vom 22.10.1920. Wir blicken damit auf über ein Jahrhundert erfolgreiche Sozialpartnerschaft zurück.
Vertragsparteien waren auf Arbeitgeberseite der Reichsverband der Bankleitungen mit Sitz in Berlin, auf Gewerkschaftsseite zunächst der Deutsche Bankbeamtenverein e.V. und der Allgemeine Verband der Deutschen Bankangestellten. Später kamen auch der Reichsverband der Bankkassenboten und technischen Bankangestellten Deutschlands sowie der Deutsch-nationale Handlungsgehilfen-Verband, Reichsfachgruppe Banken, als Gewerkschaften hinzu.
Im Jahre 1933 wurden Gewerkschaften (2. Mai) sowie Arbeitgeberverbände (14. Dezember) aufgelöst und stattdessen sog. Treuhänder der Arbeit eingesetzt. An die Stelle der Reichstarifverträge traten die von den Treuhändern erlassenen Rechtsverordnungen in Form sog. Tarifordnungen. Für das Bankgewerbe galt die "Reichstarifordnung für das private deutsche Bankgewerbe", mit der die tariflichen Arbeitsbedingungen nahezu unverändert bis zum Kriegsende 1945 festgeschrieben wurden.
Im Jahre 1949 sicherte Art. 9 Abs. 3 GG wieder Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie. Gleichzeitig wurde das Tarifrecht im Tarifvertragsgesetz neu geregelt. Bereits im selben Jahr wurden über regionale Arbeitgeberverbände die ersten Tarifverträge für das Bankgewerbe auf Länderebene abgeschlossen. Erst nach der Gründung des Arbeitgeberverbandes des privaten Bankgewerbes im Jahre 1954 kam es für die damalige Bundesrepublik Deutschland einschl. West-Berlin wieder zur Vereinbarung bundeseinheitlicher Tarifverträge.
Im Zuge der Wiedervereinigung erklärte sich der Arbeitgeberverband auch für das Beitrittsgebiet zuständig und schloss mit den Gewerkschaften des Bankgewerbes direkt ab Beginn der Wirtschafts- und Währungsunion (1. Juli 1990) eine besondere Tarifvereinbarung für das ostdeutsche Bankgewerbe ab, die in den Folgejahren schrittweise an den West-Tarif angeglichen wurde. Mit der Vollangleichung aller Ost-Tarifverträge an den damaligen West-Tarif galt ab dem 1. Oktober 1997 erstmals nach dem 2. Weltkrieg wieder ein einheitlicher Bankentarif für ganz Deutschland.
Die Entwicklung der Tarifverträge
22. September 1954
Verbandsgründung als bundesweit zuständige Arbeitgeberorganisation des privaten Bankgewerbes
2. November 1954
Abschluss des ersten Bundestarifs (West) für das private Bankgewerbe nach dem 2. Weltkrieg (Manteltarifvertrag mit 46-Stunden-Woche und je nach Alter 3 bis 4 Wochen Urlaub sowie Gehaltstarifvertrag mit 5 Tarifgruppen und 4 Ortsklassen)
Vertragsparteien auf Gewerkschaftsseite:
Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) und
Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen im DGB (HBV)
- heute beide zusammengeschlossen zu ver.di -
Verband der weiblichen Angestellten
Deutscher Bankbeamten-Verein (DBV) - heute: Deutscher Bankangestellten-Verband -
DHV - Deutscher Handlungsgehilfen-Verband im CGB - heute: Deutscher Handels- und Industrieangestellten-Verband
1. Januar 1957
Erste Tarifgruppenreform (von den bisherigen Gruppen Ia bis IV zu den ausbildungsorientierten Gruppen GA 1 und 2, BA 1 und 2, BK 1 und 2)
1. Januar 1970
Tarifvertrag über Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz
seit 1972
Zweite Tarifgruppenreform (9 Tarifgruppen, abhängig von der ausgeübten Tätigkeit)
1. März 1973
Wegfall der sog. Ortsklassen bei der Vergütung
4. April 1973
Eintritt der privaten Bausparkassen in den Arbeitgeberverband
1. Juli 1974
40-Stunden-Woche im Bankgewerbe
seit 1980
Verhandlungsgemeinschaft auch mit dem Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.
1. Mai 1983
Rationalisierungsschutzabkommen
1. Januar 1984
6 Wochen Urlaub für alle
1. Oktober 1984
Vorruhestands-Tarifvertrag
1. Juli 1987
Erste Arbeitszeitflexibilisierung für qualifizierte Berater (Ausgleichszeitraum 6 Wochen)
1. April 1989
39-Stunden-Woche mit zunächst 2 Monaten Ausgleichszeitraum
1. November 1989
Tarifregelung zur Förderung von Teilzeit sowie von Chancengleichheit, Familie und Beruf
15. Juni 1990
"Gemeinsame Empfehlung der Tarifparteien" anlässlich des Beginns der Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Juli 1990 (Überführung der DDR-Tarifgruppen in die Vergütungssystematik West einschl. Tariferhöhung und Rationalisierungsschutzabkommen)
1. Januar 1991
Erstes "offizielles" Tarifvertragswerk Ost (Manteltarif, Gehaltstarif, VL-Tarif, Rationalisierungsschutzabkommen)
1. Juni 1997
Altersteilzeit-Tarifvertrag sowie Öffnungsklausel zur Altersversorgung (Gehaltsumwandlung heute: § 18 Ziff. 1 MTV)
1. Juli 1997
Angleichung der Gehaltstarifverträge Ost und West
1. Oktober 1997
Vollangleichung aller Ost-Tarifverträge an den West-Tarif
1. Oktober 2000
Vereinbarung über die Erweiterung der tariflichen Sonnabendarbeit
19. März 2001
Zusammenschluss von DAG, HBV, ÖTV, DPG und IG Medien zur Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
1. Juli 2001
Tarifliche Rahmenregelung zu Langzeitkonten
17. Dezember 2001
Tarifvertrag für den Zeitraum der Euro-Einführung
1. Januar 2003
Tarifvertrag zur leistungs- und/oder erfolgsorientierten variablen Vergütung sowie neuer § 10 Ziff. 4 MTV zu vom Unternehmenserfolg abhängigen Sonderzahlungen
1. Juli 2004
Öffnungsklausel zur Arbeitsplatzsicherung bei besonders schwieriger wirtschaftlicher Situation (Härtefall)
10. Juni 2010
Überarbeitetes Rationalisierungsschutzabkommen, gemeinsame Erklärung zum betrieblichen Gesundheitsschutz
6. Juni 2012
Gemeinsame Erklärung zum Anlegerschutz
30. Juni 2014
Auslaufen des tariflichen Vorruhestandsanspruchs
4. Juli 2019
Einführung eines jährlichen Qualifizierungsgesprächs, Freistellungsanspruch für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, Vereinbarung über Verhandlungen zur Modernisierung der Verbandstarifverträge.
11. Mai 2020
Tarifvertrag zur Kurzarbeit
23. November 2023
Tarifvertrag für Auszubildende und dual Studierende (Nachwuchskräfte-TV), Tarifvertrag über die Möglichkeit zur Erteilung einer reinen Beitragszusage nach § 1 Abs. 2 Nr. 2a BetrAVG (TV Altersversorgung), Modernisierungen im Manteltarifvertrag (Erstreckung der Freistellung aus familiären Anlässen auch auf nichteheliche Lebensgemeinschaften, Möglichkeit der Entgeltumwandlung auch für den Abschluss von Leasingvereinbarungen zum Zwecke nachhaltiger Mobilität)