Tarifautonomie
Tarifautonomie
Die Tarifautonomie ist ein wesentlicher Stützpfeiler der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland. Sie ist das in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz verankerte Recht, Vereinigungen („Koalitionen“) zu bilden und frei von staatlichen Eingriffen Vereinbarungen über Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen abzuschließen. Dazu zählen insbesondere Tarifverträge über Arbeitsentgelt und Arbeitszeit. Zu den verfassungsrechtlich geschützten Mitteln zählen auch Arbeitskampfmaßnahmen, die auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sind. Das Recht, Koalitionen zu bilden („Koalitionsfreiheit“), umfasst insbesondere die Möglichkeit, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften zu gründen und sich diesen anzuschließen (positive Koalitionsfreiheit) oder diesen fernzubleiben (negative Koalitionsfreiheit).
Der Tarifautonomie liegt der Gedanke zugrunde, dass es der Staat als übergeordnete politische Ordnungseinheit nicht als seine Aufgabe ansieht, konkrete Lohn- und Arbeitsbedingungen festzusetzen. Das bleibt den mit der Materie vertrauten Tarifvertragsparteien vorbehalten, ihnen wird eine wirtschafts- und sozialpolitische Ordnungskompetenz eigener Art eingeräumt; damit ist zugleich der Arbeitsmarkt vom Kartellverbot ausgenommen.
Sämtliche Tätigkeiten, die auf den Abschluss von Tarifverträgen ausgerichtet sind, genießen damit höchsten Schutz vor staatlichen Interventionen. Entsprechend werden die Regelungen zu Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge vom Tarifvertragsgesetz als Normen anerkannt und haben damit gesetzesgleiche Wirkung für diejenigen, die sich an diese Tarifverträge binden.
In unserem Leitbild verweisen wir als AGV Banken auf unsere aus der allgemeinen Zivilgesellschaft herausgehobene Aufgabe zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen und bekennen uns zu dieser gemeinsamen Verantwortung der Sozialpartner. Dafür streben wir eine vertrauensvolle Sozialpartnerschaft und einen fairen Ausgleich der Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an. Wir setzen uns für den Erhalt und die Stärkung von Tarifautonomie und Sozialpartnerschaft ein.