Vorstand
Der Vorstand des AGV Banken bestimmt die Verbandspolitik, die tarifgebundenen Vorstandsmitglieder bestimmen die Leitlinien der Tarifpolitik; ausführendes Organ ist die Geschäftsführung. Der Vorstand wird alle zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Ihm gehören an: je ein Vorstandsmitglied der Großbanken, mindestens ein Mitglied der Geschäftsleitung oder Vorstandsmitglied aus der Gruppe der Regionalbanken (einschließlich der Pfandbrief- und Auslandsbanken) oder der Privatbankiers sowie mindestens ein Mitglied der Geschäftsleitung oder Vorstandsmitglied aus der Gruppe der Spezialinstitute (Bausparkasse, Kreditinstitut mit Sonderaufgaben, Dienstleister im Bankgewerbe).
Den Vorstand im Sinne des § 26 BGB bilden der Vorsitzende Dr. Thomas A. Lange und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden Markus Bolder und Sabine Mlnarsky.