Ausbildungsvergütungen ab dem 01.08.2024
Neben der monatlichen Ausbildungsvergütung erhalten Nachwuchskräfte tariflich folgende Zusatzleistungen:
- Eine Sonderzahlung in Höhe einer Monatsvergütung pro Jahr
- Vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 40 Euro pro Monat
Die Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Nachwuchskräfte haben Anspruch auf 30 Tage Urlaub pro Jahr.
Dual Studierende haben abweichend von den Auszubildenden im letzten Studienjahr einen Anspruch auf eine monatliche Vergütung von 1.540 Euro.
Bei dreijähriger Ausbildung
Bei zweijähriger Ausbildung
Quelle: