Nachweis der Arbeitsbedingungen nur in Schriftform: Rückschritt in bürokratische Muster vergangener Jahrzehnte – AGV-Schreiben an Minister Heil

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Die Novelle des Nachweisgesetzes (NachwG) zum 1. August, mit der die EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie von 2019 in deutsches Recht umgesetzt wird, sorgt für erheblich zusätzliche Bürokratie: Für den Arbeitsnachweis verlangt der deutsche Gesetzgeber trotz fortschreitender Digitalisierung und deutlicher Intervention der Arbeitgeber auch im Jahr 2022 noch die strenge Schriftform statt der elektronischen Bereitstellung der erforderlichen Informationen – obwohl die EU-Richtlinie die elektronische Form ausdrücklich vorsieht und diese in allen anderen EU-Ländern möglich ist. Die Banken trifft die aufwändige deutsche Sonderregelung besonders: Die vielen Umbrüche in der Branche führen zu besonders vielen personellen Veränderungen, die nun alle schriftlich dokumentiert werden müssen. Der AGV Banken hat sich deshalb in einem Schreiben an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gewandt und bittet den Minister eindringlich, das Schriftformerfordernis umgehend durch die Möglichkeit zur elektronischen Bereitstellung der erforderlichen Informationen zu ersetzen.