Banken-Arbeitgeber legen erstes Gehaltsangebot vor
- Erhöhung der Tarifgehälter um 8,5 Prozent bei einer Laufzeit von 36 Monaten
- Dr. Thomas A. Lange: „Signal, dass wir zu substanziellen Gehaltserhöhungen bereit sind“
Im zweiten Verhandlungstermin der Banken-Tarifrunde 2024 haben die Arbeitgeber ein erstes Gehaltsangebot vorgelegt. Es sieht eine Erhöhung der Tarifgehälter um insgesamt 8,5 Prozent in drei Stufen bei einer Laufzeit von 36 Monaten vor.
„Unser Angebot ist ein Signal, dass wir zu substanziellen Gehaltserhöhungen bereit sind, wenn die Rahmenbedingungen stimmen“, sagte Dr. Thomas A. Lange, Verhandlungsführer der Banken-Arbeitgeber. Dazu gehöre eine lange Laufzeit, die ausreichend Planungssicherheit biete. Zugleich müssten sich die Gehaltssteigerungen in einem Rahmen bewegen, der das aktuell schwierige Umfeld berücksichtige – insbesondere die herausfordernde Lage der deutschen Wirtschaft, die sich abschwächenden Leitzinsen und unverändert hohe geopolitische Risiken. Dr. Thomas A. Lange: „Als verantwortungsvolle Sozialpartner werden wir wie immer eine Brücke bauen zwischen den berechtigten Interessen der Beschäftigten und der privaten Banken. Unser Angebot ist dazu ein erster Schritt.“
Die Verhandlungen werden am 3. Juli in Frankfurt/Main fortgesetzt.
Dem AGV Banken gehören rund 100 Institute (Großbanken, Regionalbanken, Pfandbriefbanken, Spezialbanken, Privatbankiers und Bausparkassen) mit rund 135.000 Beschäftigten an. Der Arbeitgeberverband vertritt die sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder, schließt als Tarifträger auf Bundesebene Tarifverträge mit den Gewerkschaften ab, informiert und berät die Mitgliedsinstitute und vertritt sie vor Arbeits und Sozialgerichten in Grundsatzfragen. Darüber hinaus nimmt er die sozialpolitischen Belange des privaten Bankengewerbes gegenüber Regierungs- und Verwaltungsstellen wahr. Der AGV Banken unterstützt seine Mitglieder in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und berät die zuständigen Ministerien bei der Entwicklung von einschlägigen Gesetzen und Ausbildungsordnungen.