Banken-Arbeitgeber weisen umfangreiche Forderungen der Gewerkschaften entschieden zurück

Berlin
15.2.2019
  • Karl von Rohr: „Forderungspaket zu schwer und so nicht konsensfähig“
  • Gunar Feth: „Gewerkschaften müssen die tatsächliche Lage unserer Branche stärker berücksichtigen“
  • Arbeitgeber wollen mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung

Im ersten Verhandlungstermin der Banken-Tarif-runde 2019 haben die Arbeitgeber die umfangreichen Forderungen der Gewerkschaften entschieden zurückgewiesen. Nicht nur die Gehaltsforderungen der Gewerkschaften Verdi, DBV (je 6,0 Prozent für 12 Monate) und DHV (8,0 Prozent für 18 Monate) seien unrealistisch. Hinzu kämen weitere kostenträchtige Forderungen insbesondere nach mehr Urlaub und kürzerer Arbeitszeit, die keinesfalls darstellbar seien. „Dieses Forderungspaket ist zu schwer und so nicht konsensfähig. Es übertrifft das übliche Maß und ist weit entfernt von dem, was sich unsere Branche leisten kann“, sagte Karl von Rohr, Verhandlungsführer der Banken-Arbeitgeber. Für die Tarifgemeinschaft öffentlicher Banken erklärte deren Vorsitzender Gunar Feth: „Wir werden in der Gehaltsfrage als Kernthema dieser Runde nur zu einer Lösung kommen, wenn die Gewerkschaften die tatsächliche Lage unserer Branche stärker berücksichtigen.“

Die Arbeitgeber verwiesen auf die anhaltend schwierige Branchenlage. Das Bankgewerbe sei unverändert durch Niedrigzinsen, verschärfte Regulierung, verändertes Kundenverhalten und hohe Investitionen in neue digitale Geschäftsmodelle erheblich belastet, sowohl auf der Ertrags- als auch auf der Kostenseite. Gegenüber der Tarifrunde 2016 habe sich die Branchenlage keinesfalls verbessert, weshalb der Verteilungsspielraum beim Gehalt sehr gering bleibe. Die Arbeitgeber betonten darüber hinaus, das Vergütungsniveau im Bankgewerbe sei immer noch sehr hoch. Zudem hätten die Bankbeschäftigten trotz schwieriger Lage auch in den Jahren seit der Finanzkrise von realen Gehaltszuwächsen profitiert.

Eine klare Absage erteilten die Arbeitgeber der Verdi-Forderung nach sechs zusätzlichen bezahlten Urlaubstagen. Dies verbiete sich nicht nur aus Kosten- und Kapazitätsgründen. Auch die Begründung, die Beschäftigten klagten über erheblich gestiegene Arbeitsbelastung, sei nicht nachvoll-ziehbar. Die jährlichen Beschäftigtenbefragungen im privaten Bankgewerbe zeichneten ein anderes Bild: Trotz aller Umbrüche seien Arbeitszufriedenheit und Gesundheit der Bankbeschäftigten hoch und hätten sich gegen-über 2018 noch einmal deutlich verbessert. Aktuell seien 85 Prozent der Beschäftigten mit ihrer Arbeit zufrieden oder sehr zufrieden, die empfundene Arbeitsbelastung liege auf dem niedrigsten Niveau seit Jahren. Entsprechend sei auch die Forderung der Gewerkschaften DBV und DHV nach einem zusätzlichen Präventionstag pro Jahr unbegründet. Karl von Rohr: „Offenbar machen unsere Beschäftigten in Veränderungsprozessen durch-aus auch positive Erfahrungen. Wir sollten realistisch bleiben und die guten Arbeitsbedingungen in unserer Branche nicht schlechtreden.“

Als nicht praktikabel haben die Arbeitgeber auch die Forderung aller drei Gewerkschaften zurückgewiesen, die Beschäftigten sollten ein individuelles Wahlrecht zur Umwandlung von Tariferhöhungen in Freizeit erhalten. Zum einen erlaubten die Banken-Tarifverträge bereits per freiwilliger Betriebsvereinbarung die Umwandlung tariflicher Geldleistungen auch in Freizeit. Zum anderen könnten die Banken nicht auf dringend benötigte Kapazitäten verzichten. Gunar Feth: „Wir brauchen unsere Beschäftigten beim Umbau unserer Geschäftsmodelle mit vollem Einsatz. Eine einseitige Wahlmöglichkeit für mehr Freizeit würde die Personalplanung massiv erschweren.“
Die Banken-Arbeitgeber haben ihrerseits Vorschläge in die Tarifrunde ein-gebracht, die Unternehmen und Beschäftigten höhere Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung ermöglichen sollen. So streben die Arbeitgeber eine Tarifregelung an, die bei Verlängerung der täglichen Arbeitszeit über acht Stunden hinaus für alle Beschäftigten einen längeren Ausgleichszeitraum erlaubt. Der Bankentarif sehe dafür bislang lediglich sechs Monate vor, das Arbeitszeitgesetz erlaube den Tarifparteien jedoch, diesen Korridor auf bis zu zwölf Monate zu erweitern. Von dieser Möglichkeit sollten die Banken-Sozialpartner Gebrauch machen. In zunehmend agilen Arbeits- und Organisationsstrukturen schaffe ein erweiterter Ausgleichszeitraum mehr Spielräume für alle Beteiligten. Entsprechende Regelungen gälten bereits in vielen anderen Branchen, etwa im öffentlichen Dienst oder bei den Versicherungen.

Die Verhandlungen werden am 6. März 2019 in Frankfurt/Main fortgesetzt.

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