Europäische Sozialpartner des Bankgewerbes verabschieden gemeinsame Erklärung zu den Beschäftigungsaspekten künstlicher Intelligenz
- Innovationen und Beschäftigte gleichermaßen im Mittelpunkt
- Leitlinien betonen verantwortungsvollen Einsatz von KI mit Letztentscheidung des Menschen ("human-in-control")
- Dr. Jens Thau: "Erklärung stärkt Wettbewerbsfähigkeit der Banken und Ihre Attraktivität als Arbeitgeber
Die europäischen Sozialpartner des Bankgewerbes haben am Dienstag als erste Branche eine gemeinsame Erklärung zu den Beschäftigungsaspekten künstlicher Intelligenz (KI) verabschiedet. Darin betonen sie die Notwendigkeit technischer Innovationen ebenso wie Einflussmöglichkeiten der Beschäftigten bei der Einführung und Anwendung von KI. Die Sozialpartner treten für einen verantwortungsvollen, transparenten und unvoreingenommenen Einsatz von KI ein, der die Letztentscheidung des Menschen respektiert („human-in-control principle“). Darüber hinaus unterstreichen sie die Bedeutung des sozialen Dialogs zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf allen Ebenen, um die Arbeitsbedingungen bei fortschreitender Digitalisierung und der Anwendung neuer Technologien angemessen zu gestalten.
Die Erklärung wird auf Arbeitgeberseite getragen vom Banking Committee for European Social Affairs (BCESA), das unter dem Dach der Europäischen Bankenvereinigung EBF die Interessen des privaten Bankgewerbes vertritt, sowie den europäischen Spitzenverbänden der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken, der European Savings Banks Group (ESBG) und der European Association of Co-Operative Banks (EACB). Für die Arbeitnehmerseite war die internationale Gewerkschaft UNI an den Gesprächen beteiligt. Der AGV Banken, seit 2013 im Vorsitz des BCESA, hat die Arbeiten an der Erklärung federführendbegleitet.
„Diese gemeinsame Erklärung ist die Basis für die Banken-Arbeitswelt der Zukunft, in der sowohl Innovationen als auch unsere Beschäftigten im Mittelpunkt stehen“, sagt Dr. Jens Thau, Stv. Hauptgeschäftsführer des AGV Banken und als BCESA-Chairman Verhandlungsführer auf Arbeitgeberseite. „Mit diesen Leitlinien zum verantwortungsvollen Einsatz von KI stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit der Banken und ihre Attraktivität als Arbeitgeber. “Zugleich sei die Erklärung ein Meilenstein für den sektoralen sozialen Dialog als gelebte branchenbezogene Sozialpartnerschaft auf europäischer Ebene. Dr. Jens Thau: „Das Ergebnis zeigt, dass wir als Banken-Sozialpartner schlagkräftig sind und passgenaue Lösungen für unseren Sektor erarbeiten. Diese Ebene gilt es zu stärken und auszubauen.“
Die aktuelle Erklärung zu den Beschäftigungsaspekten von KI baut auf wichtigen Erklärungen der europäischen Banken-Sozialpartner auf, die in den vergangenen Jahren verabschiedet wurden, etwa zu Telearbeit (2017), den Auswirkungen der Digitalisierung auf Beschäftigung (2018) und zu Fernarbeit inklusive mobiler Arbeit (2021). Sie stützt sich auf Erkenntnisse aus dem zweijährigen, von der EU-Kommissionfinanzierten Sozialpartner-Projekt „Banking in 2030: Wie werden die aktuellen globalen Trends und insbesondere die künstliche Intelligenz (KI) die Zukunft der europäischen Bankenbranche und ihrer Mitarbeiter prägen?“, das von der Arix Business Intelligence GmbH (vormals Kantar) als Forschungspartnerbegleitet wurde. Unterzeichnet wurde die Erklärung im Rahmen der Abschlusskonferenz des Projekts in Brüssel.
Die wichtigsten Punkte der gemeinsamen Erklärung im Überblick:
· Definition von KI: Die Banken-Sozialpartner orientieren sich in ihrer Definition an der europäischen KI-Verordnung (AI Act). Danach sind KI-Systeme unabhängig und daher in der Lage, ohne Menschen Aufgaben auszuführen und Entscheidungen zu treffen; sie sind selbstlernend, also in der Lage, sich selbst etwas beizubringen und sich kontinuierlich zu verbessern; und sie haben Zugriff auf große Datenmengen, aus denen sie selbstständig lernen können.
· Verantwortungsvoller Einsatz: Die Sozialpartner erkennen die zunehmende Verbreitung von KI im Bankensektor an und befürworten einen verantwortlichen, transparenten und unvoreingenommenen Einsatz, insbesondere bei personalbezogenen Funktionen.
· Gesundheit und Sicherheit: Die Sozialpartner empfehlen regelmäßige gemeinsame Risikobewertungen von KI mit Blick auf die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
· Ausbildung und Entwicklung digitaler Kompetenzen: Die europäischen Banken-Sozialpartner stimmen überein, dass kontinuierliche Weiterbildung nötig ist, um digitale Kompetenzen in den Belegschaften zu stärken. Sie fordern die Europäische Kommission und die nationalen Regierungen nachdrücklich auf, solche Schulungen zu finanzieren.
· Digitale Rechte: Bestehende individuelle und kollektive digitale Rechte sollen nach dem Willen der europäischen Sozialpartner auch beim Einsatz von KI weiterbestehen.
· Überwachung und Bewertung: Die europäischen Banken-Sozialpartner verpflichten sich, die Umsetzung der gemeinsamen Erklärung auf nationaler, auf Branchen- und Betriebsebene kontinuierlich zu überwachen und zu bewerten.
· Sozialer Dialog: Die Unterzeichner sehen den sozialen Dialog auf allen Ebenen als wirksames und positives Instrument, um Arbeit bei fortschreitender Digitalisierung und beim Einsatz neuer Technologien menschengerecht zu gestalten. Die europäischen Banken-Sozialpartnerverpflichten sich, die Überwachung und Analyse der damit verbundenen Auswirkungen fortzusetzen. So ist zum Ende des aktuellen Arbeitsprogramms 2025/2026 eine umfassende Bewertung vorgesehen, wie die gemeinsame Erklärung umgesetzt wird.
Dem AGV Banken gehören rund 100 Institute (Großbanken, Regionalbanken, Pfandbriefbanken, Spezialbanken, Privatbankiers und Bausparkassen) mit rund 135.000 Beschäftigten an. Der Arbeitgeberverband vertritt die sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder, schließt als Tarifträger auf Bundesebene Tarifverträge mit den Gewerkschaften ab, informiert und berät die Mitgliedsinstitute und vertritt sie vor Arbeits und Sozialgerichten in Grundsatzfragen. Darüber hinaus nimmt er die sozialpolitischen Belange des privaten Bankengewerbes gegenüber Regierungs- und Verwaltungsstellen wahr. Der AGV Banken unterstützt seine Mitglieder in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und berät die zuständigen Ministerien bei der Entwicklung von einschlägigen Gesetzen und Ausbildungsordnungen.