Sozialpartnerschaft stärken
- Früherer Präsident des Bundessozialgerichtsfordert Staat zu Zurückhaltung auf
- Hochrangig besetztes arbeitsrechtliches Kolloquium des AGV Banken zu Koalitionsfreiheit und Demokratie
Prof. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts a.D., hat auf einem Kolloquium zum 70-jährigen Bestehendes AGV Banken mehr Spielraum für die Tarifvertragsparteien gefordert, um die Sozialpartnerschaft zu stärken.
Berlin, 7. November 2024. Der frühere Präsident des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel, fordert größere Spielräume für die Sozialpartner in Deutschland. Auf einem arbeitsrechtlichen Kolloquium, zu dem der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) in Berlin aus Anlass seines 70-jährigen Bestehens eingeladen hatte, sagte Schlegel am Donnerstag: „Der Staat sollte den Tarifvertragsparteien mehr Beinfreiheit ermöglichen und sich in bestimmten Bereichen zurückhalten. Das wäre ein erster wichtiger Schritt in Richtung höhere Tarifbindung.“
Aus Schlegels Sicht kommt die Diskussion um geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung nicht voran. Eingriffe des Gesetzgebers mit dem Ziel, abgeschlossenen Tarifverträgen einen breiteren Anwendungsbereich zu verschaffen, seien nicht das geeignete Mittel: „Der Staat sollte es unterlassen, Nichtmitgliedern die Früchte von Tarifvertragsabschlüssen zukommen zu lassen“ Die Attraktivität der Tarifvertragsparteien müsse von ihnen selbst generiert werden und lasse sich nicht vom Staat verordnen.
Im Anschluss an Prof. Dr. Schlegels Impulsvortrag diskutierte eine hochrangige Podiumsrunde mit ihm zum Thema „Die Koalitionsfreiheit als Eckpfeiler der Demokratie: Wege zur Stärkung der Sozialpartner." Weitere Teilnehmende waren Prof. Dr. Nadine Brandl (Leiterin des Bereichs Recht und Rechtspolitik der Vereinten Dienstleistungsgesellschaft ver.di), Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Universität Potsdam) und Dr. Jens Thau, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des AGV Banken.
Hinweis: Ein Mitschnitt des gesamten Kolloquiums wird in Kürze auf der Website des Verbands (www.agvbanken.de)zur Verfügung stehen.
Dem AGV Banken gehören rund 100 Institute (Großbanken, Regionalbanken, Pfandbriefbanken, Spezialbanken, Privatbankiers und Bausparkassen) mit rund 135.000 Beschäftigten an. Der Arbeitgeberverband vertritt die sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder, schließt als Tarifträger auf Bundesebene Tarifverträge mit den Gewerkschaften ab, informiert und berät die Mitgliedsinstitute und vertritt sie vor Arbeits und Sozialgerichten in Grundsatzfragen. Darüber hinaus nimmt er die sozialpolitischen Belange des privaten Bankengewerbes gegenüber Regierungs- und Verwaltungsstellen wahr. Der AGV Banken unterstützt seine Mitglieder in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und berät die zuständigen Ministerien bei der Entwicklung von einschlägigen Gesetzen und Ausbildungsordnungen.