Tarifverhandlungen mit Verdi abgebrochen – Arbeitgeber legen Gehaltsangebot vor und bieten Zukunftspaket mit Tarifverträgen zu Mobilarbeit, Nachwuchskräften und Betriebsrente

Berlin
24.9.2021
  • Anhebung der Tarifentgelte um 3,2 Prozent bei einer Laufzeit von 36 Monaten angeboten
  • Sabine Schmittroth: „Wir reichen den Gewerkschaften zu allen wichtigen Themen der Tarifagenda die Hand"

Die Tarifverhandlungen für das private Bankgewerbe mit der Gewerkschaft Verdi sind am Freitag in der dritten Runde überraschend bereits nach einer Stunde abgebrochen worden. Verdi war nicht zu weiteren Gesprächen bereit, obwohl die Arbeitgeber umfassende Angebote vorgelegt hatten. So haben die Arbeitgeber zum einen ein erstes Gehaltsangebot unterbreitet, das eine Erhöhung der Tarifgehälter um insgesamt 3,2 Prozent in drei Stufen bei einer Laufzeit von 36 Monaten vorsieht. Zum anderen bieten die Arbeitgeber den Gewerkschaften ein Zukunftspaket mit eigenständigen Tarifverträgen zur Mobilarbeit, für Nachwuchskräfte und zur betrieblichen Altersversorgung nach dem Sozialpartnermodell Betriebsrente an. „Wir reichen den Gewerkschaften zu allen wichtigen Themen der Tarifagenda die Hand. Auch wenn uns heute noch kein Durchbruch für ein tragfähiges Gesamtpaket gelungen ist, bleiben wir gesprächsbereit für den weiteren Verhandlungsverlauf“, sagte Sabine Schmittroth, Verhandlungsführerin der Banken-Arbeitgeber.

Im Tarifabschluss 2019 hatten sich die Tarifparteien auf ein Paket zur Modernisierung der Verbandstarifverträge verständigt und daraufhin 2020 Verhandlungen über ein neues Tarif-Entgeltsystem sowie über Tarifverträge zu Betriebsrente und Nachwuchskräften aufgenommen. Während die komplexen Gespräche zum Entgeltsystem nach der Tarifrunde 2021 fortgesetzt werden sollen, sind die Verhandlungen zu den beiden anderen Themen weit vorangeschritten. Zusätzlich haben die Arbeitgeber einen Tarifvertrags-Entwurf zur Mobilarbeit in die Tarifrunde eingebracht. Sabine Schmittroth: „Wir sehen weiterhin Chancen, die zwischen den Tarifparteien verabredete Modernisierung im Rahmen dieser Tarifrunde entscheidend voranzubringen und unserem gemeinsamen Ziel näherzukommen, den Flächentarif zu stärken und attraktiv zu halten.“

Beim Thema Mobilarbeit haben die Banken-Arbeitgeber einen Tarifvertrags-Entwurf mit Aspekten vorgelegt, die sich sinnvollerweise übergreifend regeln lassen. Dazu gehören insbesondere Arbeitszeit und Erreichbarkeit, die Einbindung mobil Arbeitender in betriebliche Abläufe, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Datenschutz und Datensicherheit, Arbeitsschutz sowie Haftungsfragen und der Umgang mit Störfällen. Unverändert nicht im Flächentarif regelbar sind aus Arbeitgebersicht ein Anspruch auf Mobilarbeit und Fragen von technischer Ausstattung inklusive entsprechender Pauschalen; derartige Themen müssten mit Blick auf die sehr heterogene Situation in den Unternehmen der Betriebsebene überlassen bleiben.

Im Rahmen eines eigenständigen Nachwuchskräfte-Tarifvertrags bieten die Arbeitgeber an, auch dual Studierende einzubeziehen, inklusive Übernahmeregelung, einheitlicher Vergütung und zusätzlicher Freistellung für Prüfungsvorbereitungen. Auch Ausbildung in Teilzeit soll künftig möglich sein.

Für die betriebliche Altersversorgung verhandeln die Tarifparteien seit 2020 ein System nach dem Sozialpartnermodell Betriebsrente, das die bereits gute Altersversorgung im privaten Bankgewerbe um eine neue Säule ergänzen und für weitere Beschäftigte attraktiv machen könnte.

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Dem AGV Banken gehören rund 100 Institute (Großbanken, Regionalbanken, Pfandbriefbanken, Spezialbanken, Privatbankiers und Bausparkassen) mit rund 135.000 Beschäftigten an. Der Arbeitgeberverband vertritt die sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder, schließt als Tarifträger auf Bundesebene Tarifverträge mit den Gewerkschaften ab, informiert und berät die Mitgliedsinstitute und vertritt sie vor Arbeits und Sozialgerichten in Grundsatzfragen. Darüber hinaus nimmt er die sozialpolitischen Belange des privaten Bankengewerbes gegenüber Regierungs- und Verwaltungsstellen wahr. Der AGV Banken unterstützt seine Mitglieder in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und berät die zuständigen Ministerien bei der Entwicklung von einschlägigen Gesetzen und Ausbildungsordnungen.