Wechsel in der Hauptgeschäftsführung des AGV Banken

Berlin
18.10.2018
  • Dr. Gerd Benrath geht zum Jahreswechsel in den Ruhestand
  • Vorstand bestellt Carsten Rogge-Strang zum Nachfolger

Der langjährige Hauptgeschäftsführer im Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken), Dr. Gerd Benrath, tritt zum Jahreswechsel in den Ruhestand. Der 62-jährige Rechtsanwalt stand 20 Jahre lang an der Spitze der Verbands-Geschäftsführung. In diese Zeit fallen verschiedene Regelungen zur Flexibilisierung des Bankentarifs und die tarifpolitische Bewältigung der Finanzkrise. Die Mitglieder des AGV Banken würdigten die Verdienste von Dr. Benrath am Donnerstagabend im Rahmen der Mitgliederversammlung und dankten ihm für die geleistete Arbeit.

Zum Nachfolger hat der Vorstand des AGV Banken Carsten Rogge-Strang bestellt. Der 51-jährige Volkswirt ist seit 2007 Geschäftsführer im AGV Banken, zuständig für die Bereiche Tarifpolitik und Kommunikation. Er vertritt den Verband auch in arbeits- und sozialpolitischen Fragen. Vor seinem Eintritt in den AGV Banken war der ausgebildete Wirtschaftsjournalist als Kommunikationsberater unter anderem für Ministerien und im Finanzdienstleistungsbereich tätig.

Hinweis an die Redaktionen: Fotos von Dr. Gerd Benrath und Carsten Rogge-Strang können Sie im Medienbereich herunterladen.

No items found.
No items found.

Dem AGV Banken gehören rund 100 Institute (Großbanken, Regionalbanken, Pfandbriefbanken, Spezialbanken, Privatbankiers und Bausparkassen) mit rund 135.000 Beschäftigten an. Der Arbeitgeberverband vertritt die sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder, schließt als Tarifträger auf Bundesebene Tarifverträge mit den Gewerkschaften ab, informiert und berät die Mitgliedsinstitute und vertritt sie vor Arbeits und Sozialgerichten in Grundsatzfragen. Darüber hinaus nimmt er die sozialpolitischen Belange des privaten Bankengewerbes gegenüber Regierungs- und Verwaltungsstellen wahr. Der AGV Banken unterstützt seine Mitglieder in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und berät die zuständigen Ministerien bei der Entwicklung von einschlägigen Gesetzen und Ausbildungsordnungen.