Banken-Tarifverträge
Tarifverträge
Im privaten Bankgewerbe gelten derzeit folgende Tarifverträge:
- Manteltarifvertrag (MTV)
- Gehaltstarifvertrag (GTV)
- Nachwuchskräfte-Tarifvertrag
- Tarifvertrag Altersversorgung (Sozialpartnermodell Betriebsrente)
- Tarifverträge zu Rationalisierung/Beschäftigungssicherung
- Tarifverträge zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben
- Rahmenregelung zu Langzeitkonten
- Gemeinsame Erklärungen
Unseren Mitgliedern stehen die vollständigen Tarifvertragswerke im Login-Bereich zur Verfügung. Interessierte erhalten die Tarifverträge darüber hinaus beim Bank-Verlag , ebenso die Kommentierung der Tarifverträge.
Mantel- und Gehaltstarifvertrag
Manteltarifvertrag (MTV)
Eine grundlegende Neufassung ist in Kraft seit April 1992, seither hat es verschiedene Anpassungen gegeben (zuletzt im April 2022). Im MTV sind geregelt:
- Arbeitszeit (inkl. Mehrarbeit, Teilzeit)
- Arbeitsentgelt (u.a. Tarifgruppen, Eingruppierung, Berufsjahreseinstufung, Sonderzahlungen, Entgeltfortzahlung)
- Urlaub
- Kündigung / Entlassung
- Umwandlung von Tarifleistungen
- Härtefallklausel zur Arbeitsplatzsicherung
Gehaltstarifvertrag (GTV)
Die aktuelle Fassung ist in Kraft seit April 2022, nächstmöglicher Kündigungstermin ist der 31. Mai 2024. Im GTV sind geregelt:
- Höhe Tarifgehälter
- Höhe Ausbildungsvergütungen
Tarifverträge zu Rationalisierung/Beschäftigungssicherung
Rationalisierungsschutzabkommen (RSA)
Das RSA ist in Kraft seit 1983, eine Neufassung seit Juni 2010. Im RSA sind für den Rationalisierungsfall geregelt:
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Grundsatz der Arbeitsplatzsicherung
- Änderung der Tätigkeit/Versetzung
- Qualifikationssicherung
- Änderungskündigung/Gehaltssicherung
- Kündigung und Abfindung
- Prüfschritte bei Wegfall des Arbeitsplatzes
Öffnungsklausel zur Beschäftigungssicherung (31-Stunden-Klausel)
Die 31-Stunden-Klausel ist in Kraft seit 1996, sie ist befristet bis Jahresende 2024. In ihr ist geregelt:
- Bedingungen bei Arbeitszeitverkürzung auf bis zu 31 Wochenstunden, um Entlassungen zu vermeiden und Beschäftigung zu sichern
Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit (TV-Kug)
Der TV-Kug ist in Kraft seit Mai 2020. Er ist befristet bis Jahresende 2024. Im TV-Kug sind geregelt:
- Maßnahmen zur Vermeidung von Kurzarbeit
- Voraussetzungen der Kurzarbeit
- Zusammenarbeit mit Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss
- Zuschuss zum Kurzarbeitergeld
Tarifverträge zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben
Altersteilzeit-Tarifvertrag (ATZ-TV)
Der ATZ-TV ist in Kraft seit Juni 1997. Er ist befristet bis Jahresende 2024. Im ATZ-TV sind geregelt:
- Möglichkeit der Blockbildung (Aktiv-/Passivphase)
- Bedingungen bei Blockbildung
Vorruhestands-Tarifvertrag (VRS-TV)
Der VRS-TV ist in Kraft seit Oktober 1984. Er ist jedoch nur noch unter bestimmten Voraussetzungen im Rationalisierungsfall anwendbar; reguläre Ansprüche bestehen nicht mehr und konnten nur bis April 2014 entstehen.
Entgeltbezogene Tarifverträge
Tarifvertrag zur leistungs- und/oder erfolgsorientierten variablen Vergütung (LEV-TV)
Der LEV-TV ist in Kraft seit Januar 2003. Im LEV-TV sind geregelt:
- Möglichkeit der Variabilisierung von Jahres-Tarifgehältern
- Variabilisierungsvolumen
- Dotierung/Ausschüttung
- Erweiterung der Variabilisierungsbasis
- Verteilungsregeln
Vermögensbildungs-Tarifvertrag (TVvL)
Der TVvL ist in Kraft seit März 1985. Im TVvL sind geregelt:
- Leistungen im Sinne des 5. Vermögensbildungsgesetzes
- Höhe der Leistungen
- Fälligkeit der Leistungen
- Anlageart
- Unterrichtung zur Anlagewahl
- Berücksichtigung bei anderen Leistungen
Weitere Tarifverträge und Erklärungen
Rahmenregelung zu Langzeitkonten
Die Rahmenreglung zu Langzeitkonten ist in Kraft seit Juli 2001. In ihr sind geregelt:
- Möglichkeit der Einführung von Langzeitkonten
- Rahmenregelungen zu einstellbaren Geld-/Zeit-Komponenten
- Entnahme
- Regelung bei Störfällen
- Vorgaben für Elemente betrieblicher Regelungen
Gemeinsame Erklärungen
- Betrieblicher Gesundheitsschutz (in Kraft seit 2010)
- Anlegerschutzgesetz (in Kraft seit Juni 2012)