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2023
Berlin
Sozialpartner im privaten Bankgewerbe schnüren Zukunftspaket: Umfangreicher Tarifvertrag für Nachwuchskräfte und attraktive neue Altersversorgung nach dem Sozialpartnermodell vereinbart

Die Tarifparteien im privaten Bankgewerbe haben sich auf zwei bedeutende Tarifverträge sowie weitere Regelungen zur Modernisierung der Verbandstarifverträge geeinigt. Nach über dreieinhalb Jahren haben der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) sowie die Gewerkschaften Verdi und DBV ihre Verhandlungen über einen eigen-ständigen Nachwuchskräfte-Tarifvertrag und einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung nach dem Sozialpartnermodell Betriebsrente erfolgreich abgeschlossen. Darüber hinaus haben sich die Sozialpartner darauf verständigt, tarifliche Arbeitsfreistellungen auch auf nichteheliche Lebensgemeinschaften zu erstrecken und Entgeltumwandlung auch für das Leasing zum Zwecke nachhaltiger Mobilität (z.B. für E-Bikes) zu er-möglichen. Alle Regelungen treten zum 1. Dezember 2023 in Kraft.

Dr. Thomas A. Lange, Vorsitzender des AGV Banken: „Das ist ein guter Tag für die Sozialpartnerschaft in der Kreditwirtschaft und ein Meilenstein in der Fortentwicklung der Verbandstarifverträge. Mit diesem Zukunftspaket unterstreichen Arbeitgeber und Gewerkschaften ihren Handlungswillen, wenn es darum geht, die Arbeit im privaten Bankgewerbe zeitgemäß und attraktiv zu gestalten.“ Dafür gelte allen Beteiligten großer Dank, beim Sozialpartnermodell zusätzlich der BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG als durchführender Versorgungseinrichtung.

Der Nachwuchskräfte-Tarifvertrag sei ein wichtiges Signal an junge Menschen, dass die privaten Banken moderne und verantwortungsvolle Arbeitgeber seien. „Wir haben viele spannende Tätigkeiten zu bieten und verbessern mit unserem neuen Tarifvertrag noch einmal die heute schon sehr guten Arbeitsbedingungen für unsere Nachwuchskräfte“, sagt Dr. Thomas A. Lange. In der betrieblichen Altersversorgung schlage das private Bankgewerbe durch den Abschluss des Tarifvertrages ein neues Kapitel auf; als eine der ersten Branchen setzten die privaten Banken das Sozialpartnermodell um und stärkten damit ihre Vorreiterrolle in der Alterssicherung von Beschäftigten. „Wir schaffen die Möglichkeit, das bereits hohe Versorgungsniveau in unserer Branche mit höheren Renditechancen nochmals aufzuwerten und weitere Beschäftigte in betriebliche Altersversorgungs-Systeme einzubeziehen“, so Dr. Thomas A. Lange. Zugleich sende die Branche ein positives Signal an die Politik: „Wir sind uns unserer Verantwortung als Sozialpartner bewusst, eine zukunftsfeste Altersversorgung für möglichst viele Beschäftigte aktiv mitzugestalten – mit maßgeschneiderten branchenspezifischen Lösungen.“

Eckpunkte Nachwuchskräfte-Tarifvertrag

Der neue Nachwuchskräfte-Tarifvertrag bündelt alle bislang im Manteltarifvertrag (MTV) und im Gehaltstarifvertrag enthaltenen Regelungen für Nachwuchskräfte, übernimmt weitere wesentliche MTV-Regelungen und ergänzt sie um folgende neue Elemente:

  • Einbeziehung dual Studierende: Der Tarifvertrag gilt nicht nur für Auszubildende, sondern erstmals für alle Nachwuchskräfte inklusive dual Studierender.
  • Einheitliche Vergütung, zusätzliche Vergütungsstufe für dual Studierende: Für alle Nachwuchskräfte gilt eine einheitliche Vergütung in der Höhe, wie sie im jüngsten Tarifabschluss festgelegt wurde (monatlich 1.150/1.220/1.300 Euro im 1./2./3. Ausbildungsjahr). Dual Studierende erhalten im letzten Studienjahr eine monatliche Vergütung von 1.390 Euro. Damit liegen die privaten Banken in der Spitzengruppe der deutschen Wirtschaft.
  • Lernmittelzuschuss: Alle Nachwuchskräfte erhalten für ihre Ausbildung jährliche Lernmittelzuschüsse. Diese betragen zu Ausbildungsbeginn 300 Euro, zwölf Monate später 200 Euro und weitere zwölf Monate später 150 Euro; bei einer dreijährigen Ausbildung summieren sich die Zuschüsse damit auf 650 Euro. Auf die Lernmittelzuschüsse werden vergleichbare betriebliche Leistungen angerechnet.
  • Erweiterte Übernahmeregelung: Nachwuchskräfte werden unter bestimmten Bedingungen unbefristet übernommen. Zunächst werden sie nach bestandener Abschlussprüfung bei betrieblichem Bedarf mindestens befristet für 12 Monate übernommen, sofern nicht personen-, verhaltens-, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen. Im Anschluss daran werden sie bei entsprechender Bewährung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen, sofern im Betrieb ein entsprechender Arbeitsplatz zur Besetzung in diesem Zeitpunkt ausgeschrieben ist, der eine ausbildungsadäquate Beschäftigung auf
    Dauer ermöglicht. Die Regelung gilt für Nachwuchskräfte, die sich derzeit in Ausbildung/dualem Studium befinden oder deren Ausbildungs-/ Studienverhältnisse bis 2025 beginnen. Damit erweitern die Sozialpartner im privaten Banken ihre 2019 vereinbarte Übernahmeregelung und schaffen für alle Nachwuchskräfte klare Beschäftigungsperspektiven im Anschluss an die Ausbildung.
  • Recht auf Teilzeit-Ausbildung: Auszubildende können ihre Ausbildung künftig unter bestimmten Bedingungen auch in Teilzeit absolvieren, etwa bei Betreuungsverpflichtungen oder einer Schwerbehinderung.
  • Freistellung dual Studierender für Bachelorarbeit: Analog zum bereits bestehenden Freistellungsanspruch für Auszubildende von 3 Tagen zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung erhalten dual Studierende Anspruch auf bezahlte Freistellung von 3 Arbeitstagen zur Fertigstellung ihrer Bachelorarbeit.
  • Anerkennung von Wartezeiten beim Krankengeldzuschuss: Zeiten der dualen Berufsausbildung beim selben Arbeitgeber gelten bei einer späteren Beschäftigung im privaten Bankgewerbe als Wartezeit bei der Gewährung des Krankengeldzuschusses.
  • Erstreckung von § 78a BetrVG auch auf dual Studierende: Der besondere Schutz des § 78a BetrVG (Weiterbeschäftigungsregelung) für Mitglieder in Jugend- und Auszubildendenvertretungen gilt künftig nicht nur für Auszubildende, sondern auch für dual Studierende.
  • Erklärung zur Nachhaltigkeit: Die Tarifvertragsparteien werden sich gemeinsam dafür einsetzen, dass die neue Standard-Berufsbildposition „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ in die Ausbildungsordnung für Bankkaufleute übernommen wird und dass Nachwuchskräften in der betrieblichen Praxis – etwa durch Projektarbeit – Nachhaltigkeitsthemen vermittelt werden.

Eckpunkte Tarifvertrag Altersversorgung (Sozialpartnermodell Betriebsrente)

Der neue TV Altersversorgung (Tarifvertrag über die Möglichkeit zur Erteilung einer reinen Beitragszusage nach § 1 Abs. 2 Nr. 2a BetrAVG) erweitert die bereits überdurchschnittlich guten Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung im privaten Bankgewerbe um eine zusätzliche Option. Damit können Unternehmen ihren Beschäftigten eine renditestarke Altersversorgung anbieten, ohne das Risiko einer Arbeitgeberhaftung in der Zukunft übernehmen zu müssen. Dieses neue Modell kann nur durch Tarifvertrag vereinbart werden und setzt zusätzlich voraus, dass sich die Sozialpartner an der Durchführung und Steuerung des Modells beteiligen. Die Eckpunkte im Einzelnen:

  • Optionsmodell: Die Entscheidung darüber, ob das neue Modell eingeführt wird, liegt bei den Unternehmen. Die Einführung erfolgt in Unternehmen mit Betriebsrat vorrangig durch eine Betriebsvereinbarung, in der bestimmte Einzelheiten (etwa zum anspruchsberechtigten Personenkreis, zum Beitragsanteil der Arbeitnehmer und zu möglichen Finanzierungsformen) geregelt werden; der Beitragsanteil des Arbeitgebers ist bereits abschließend im Tarifvertrag geregelt. Die Tarifparteien haben sich auf eine Muster-Betriebsvereinbarung verständigt, die Anlage zum Tarifvertrag ist.
  • Keine Arbeitgeberhaftung, höhere Renditechancen: Die reine Beitragszusage verpflichtet den Arbeitgeber zur Abführung der Beiträge an die Versorgungseinrichtung und zur Weitergabe eingesparter Sozialversicherungsbeiträge. Darüber hinaus treffen den Arbeitgeber keine weiteren Pflichten; insbesondere steht er weder für Versorgungsleistungen in bestimmter Höhe ein, noch trifft ihn nach Eintritt des Versorgungsfalles eine Pflicht zur Prüfung oder Anpassung der Versorgungsleistungen. Im Gegenzug für diesen Garantieverzicht ermöglicht die reine Beitragszusage eine chancenorientiertere Kapitalanlage und damit höhere Rentenleistungen. Zur Absicherung dieser Finanzierungsform ist im Tarifvertrag zusätzlich ein Sicherungsbeitrag vereinbart.
  • BVV als exklusiver Partner: Als Versorgungseinrichtung haben sich die Tarifvertragsparteien auf die BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG verständigt, einen der Versorgungsträger im BVV-Verbund. Der dazu zählende BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. ist gemessen am verwalteten Vermögen Deutschlands größte Pensionskasse und seit 1909 das Branchenversorgungswerk für Banken und Finanzdienstleister. Der Aufsichtsrat des BVV Pensionsfonds ist mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt und verfügt damit selbst über bewährte sozialpartnerschaftliche Strukturen, wie sie auch in der Steuerung des neuen Modells gefragt sind.
  • Durchführung und Steuerung durch die Sozialpartner: Die Sozialpartner sind über einen paritätisch besetzten Beirat an der Durchführung und Steuerung der reinen Beitragszusage beteiligt.
  • Zwei Produktvarianten: Der BVV Pensionsfonds bietet für die reine Beitragszusage zwei Finanzierungsformen an, eine chancen- und eine sicherheitsorientierte Variante. Die chancenorientierte Variante ermöglicht eine höhere Kapitalanlagerendite als die sicherheitsorientierte Variante. In beiden Produktvarianten werden sämtliche Ergebnisse der Kapitalanlage an die Versorgungsberechtigten ausgezahlt; das ermöglicht überdurchschnittlich hohe Rentenleistungen.
  • Geltung für Unternehmen mit und ohne Tarifbindung: Der Tarifvertrag ermöglicht Unternehmen mit und ohne Tarifbindung die Durchführung einer reinen Beitragszusage. Um auch Belegschaften nicht tarifgebundener Unternehmen im privaten Bankgewerbe eine Altersversorgung nach dem Sozialpartnermodell anbieten zu können, gelten für diese Unternehmen abweichende Arbeitgeber-Beitragssätze. Auch Unternehmen außerhalb des privaten Bankgewerbes, die an einen anderen bundesweit geltenden Verbandstarifvertrag gebunden sind, können das Sozialpartnermodell nutzen, sofern die in ihrem Bereich tarifvertragschließenden Gewerkschaften der Anwendung des Tarifvertrags zustimmen; für diese Unternehmen gelten die Beitragssätze für tarifgebundene Unternehmen.
  • Hybride Gestaltung des Arbeitgeberbeitrags mit stufenweisem Anstieg: Die Arbeitgeber leisten in das neue System langfristig Beitrags¬sätze oberhalb des heutigen Mindestbeitrags-Niveaus im BVV Versicherungsverein. Um Unternehmen in der Einführungsphase des neuen Modells nicht zu überfordern, steigt der Arbeitgeber-Beitragsanteil deshalb schrittweise in zwei Stufen: In den ersten beiden Jahren nach der betrieb¬lichen Einfüh¬rung des Sozialpartnermodells leisten tarifgebundene Arbeitgeber einen Gesamtbeitrag in Höhe von 1,75 Prozent des Brutto-Monatsgrundgehalts, in den darauf folgenden zwei Jahren 2,0 Prozent und anschließend 2,25 Prozent (Höchststufe). In Unternehmen ohne Tarifbindung liegen diese Stufen niedriger (Ausgangsstufe 1,15 / Zwischenstufe 1,4 / Höchststufe 1,65 Prozent); dadurch wird es diesen Unternehmen erleichtert, bislang unversorgten Beschäftigten eine Altersversorgung anzubieten und damit deren Verbreitung insgesamt zu erhöhen. Die Höhe der Arbeitgeberbeiträge ist im Tarifvertrag abschließend geregelt und kann betrieblich nicht verändert werden. In den Arbeitgeberbeiträgen ist in der chancenorientierten Produktvariante ein Sicherungsbeitrag in Höhe von 0,15 Prozentpunkten enthalten, der zur Bildung eines Puffers dient. Die Beiträge, die der Arbeitgeber bereits in andere Systeme der betrieblichen Altersversorgung leistet, sind – unabhängig von Tarifbindung und gewählter Produktvariante – auf die Beiträge zum Sozialpartnermodell anrechenbar.
  • Mindest-Arbeitnehmerbeitrag: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten einen Beitrag von mindestens 1,0 Prozent des tarifvertraglichen Brutto-Monatsgehalts bzw. bei außertariflicher Vergütung des vertraglich vereinbarten Brutto-Monatsgehalts.
  • Sonderregelung für geringere Einkommen: Für Beschäftigte mit geringeren Einkommen (Fälle des § 100 Abs. 3 Ziff. 3 EStG, monatliches Arbeitsentgelt derzeit maximal 2.575 Euro) leistet der Arbeitgeber unmittelbar bei Einführung des Sozialpartnermodells den Höchstbeitrag von 2,25 Prozent (tarifgebundene Unternehmen) bzw. 1,65 Prozent (nicht tarifgebundene Unternehmen). Darüber hinaus können die Betriebsparteien für diesen Personenkreis regeln, dass kein Arbeitnehmerbeitrag geleistet werden muss, dies aber möglich ist.

Der Tarifvertrag liegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor. Sobald die BaFin die Unterlagen des BVV Pensionsfonds für unbedenklich erklärt hat, kann die neue Altersversorgung starten und der BVV Pensionsfonds Beiträge entgegennehmen.

Änderungen im Manteltarifvertrag (MTV)

 Die Tarifvertragsparteien haben zusätzlich den MTV an zwei Stellen modernisiert. Zum einen gelten tarifliche Arbeitsfreistellungen aus familiären Anlässen künftig nicht mehr nur für Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften, sondern auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften. Zum anderen können die Beschäftigten im privaten Bankgewerbe künftig Entgeltbestandteile nicht mehr nur in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, sondern auch für das Leasing zum Zwecke nachhaltiger Mobilität (z.B. für E-Bikes) umwandeln. Damit reagieren die Sozialpartner auf veränderte Gesellschafts- und Lebensumstände.

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2023
Berlin
Beschäftigtenzahl im Kreditgewerbe nur leicht gesunken

Die Zahl der Beschäftigten im deutschen Kreditgewerbe ist im Jahr 2022 leicht um 1,0 Prozent auf 535.600 gesunken (Vorjahr: 540.950). Damit hat sich der seit Jahren anhaltende Personalabbau abgeschwächt; in den beiden Vorjahren hatte sich die Beschäftigtenzahl um 2,1 bzw. 1,6 Prozent verringert. Zu diesen Ergebnissen kommt der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) in seiner aktuellen Beschäftigtenerhebung.

Bei den privaten Banken und Bausparkassen ist die Beschäftigtenzahl im vergangenen Jahr nahezu konstant geblieben, nach dem deutlichen Rückgang in den Vorjahren sank der Personalstand lediglich leicht um 0,7 Prozent: Zum Jahresende 2022 waren hier rund 155.100 Personen beschäftigt (Vorjahr: 156.250). Damit stabilisiert sich nach dem Abschluss großer Restrukturierungsprogramme das Beschäftigungsniveau in der Branche, eine Reihe von Unternehmen hat auch Personal aufgebaut. Insgesamt zeigt sich bei den privaten Banken darüber hinaus ein erhöhter Bedarf an Fachkräften für den anhaltenden Umbau der Geschäftsmodelle im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung und Regulierung, aber auch in der Kundenberatung.

Der Anteil von Frauen in Führungspositionen im privaten Bankgewerbe ist innerhalb eines Jahres erneut um 0,7 Prozentpunkte gestiegen und liegt bei über einem Drittel: 2022 waren 35,9 Prozent aller außertariflich Angestellten weiblich (Vorjahr: 35,2). Leicht gesunken ist über alle Beschäftigten hinweg die Teilzeitquote: 25,5 Prozent der Beschäftigten arbeiten in Teilzeit (Vorjahr: 26,5 Prozent). Ebenfalls leicht gesunken ist der Anteil der Teilzeitkräfte unter den außertariflich Beschäftigten; er verringerte sich auf 16,0 Prozent (Vorjahr: 16,6).

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2023
Berlin
AGV-Studie zu mobiler und hybrider Arbeit: Das „neue Normal“ beginnt gerade erst

Das Verhältnis von Büro- und Mobilarbeit hat sich im zurückliegenden Jahr erheblich in Richtung einer ausgewogenen Mischung verschoben. Während im privaten Bankgewerbe 2022 noch knapp 40 Prozent der Beschäftigten überwiegend mobil und nur rund 20 Prozent in einem Mix verschiedener Arbeitsorte tätig waren, hat sich dieses Verhältnis zu Jahresbeginn 2023 umgekehrt. Und für zwei Drittel der Bankbeschäftigten ist die Zusammenarbeit im Team von verschiedenen Orten aus bereits Alltag. Damit sind die wissensbasierten Dienstleistungen endgültig im Zeitalter hybrider Arbeitsformen angekommen – und diese wirken dank höherer Autonomie und Flexibilität der Beschäftigten ganz überwiegend gesundheitsförderlich und entlastend. Zu diesen Ergebnissen kommt der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) in einer repräsentativen Beschäftigtenbefragung vom Februar 2023, die erstmals die Auswirkungen der neuen hybriden Arbeitsformen nach dem Ende der Pandemie abbildet.

Die zunehmend hybride Arbeitswelt bringe eine Vielzahl neuer Kombinationen von mobiler und stationärer Büroarbeit hervor. Gefragt seien deshalb immer stärker differenzierte Lösungen, um die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten mit den Unternehmenszielen in Einklang zu bringen. „Die Qualität mobiler und hybrider Arbeitsformen lässt sich nicht mit dem Zollstock vermessen. Gefragt ist, was Flexibilität und persönlichen Austausch miteinander verbindet – unabhängig vom genauen Ausmaß an Mobil- und Büroarbeit“, sagt AGV-Hauptgeschäftsführer Carsten Rogge-Strang. Zugleich zeige sich, dass mobile und hybride Arbeit mit ihrer Kombination aus räumlicher und zeitlicher Flexibilität auf die Beschäftigten ganz überwiegend positiv wirke; häufig mobil und hybrid Arbeitende bewerteten alle Zufriedenheits-Indikatoren überdurchschnittlich gut. Carsten Rogge-Strang: „In der hybriden Arbeitswelt wird Autonomie endgültig zum überragenden Treiber für Arbeitszufriedenheit und Gesundheit. Im privaten Bankgewerbe haben Unternehmen und Beschäftigte in den vergangenen Jahren gelernt, mit diesen neuen Freiheiten verantwortungsbewusst umzugehen.“

Aus Sicht des AGV Banken sind diese Erfahrungen ein gutes Fundament für die Bewältigung kommender Entwicklungen. Der Übergang in die hybride Arbeitswelt sei noch nicht abgeschlossen, die Arbeitswelt verändere sich weiter mit hoher Dynamik. So wird sich nach Einschätzung des Verbands auch das derzeitige „neue Normal“ weiter verändern, weil Mobilarbeit schon heute nicht nur zu Hause stattfindet, sondern zunehmend auch bei Verwandten, Freund*innen, auf Reisen oder an Ferienorten rund um Urlaube („Workation“) und parallel das klassische Büro eine kleine Renaissance unter veränderten Vorzeichen erlebt – als Ort für Begegnungen, informellen Austausch und Kreativprozesse.

Für Führungskräfte sind die zunehmend hybriden Arbeitsformen eine Erleichterung. Die AGV-Studie zeigt: Die Mischung aus Führung auf Distanz und persönlichem Austausch erhöht zwar teilweise den Koordinations- und Steuerungsaufwand, vereinfacht aber angesichts wieder verstärkter persönlicher Präsenz und verbesserter Kommunikation ganz offensichtlich eine Reihe komplexer Führungsaufgaben.

Die wesentlichen Ergebnisse der Studie im Überblick:

  • Ausmaß an Mobilarbeit mehr als verdoppelt: Seit Beginn der Pandemie hat sich das Ausmaß an mobiler Arbeit mehr als verdoppelt. Im privaten Bankgewerbe arbeiteten Anfang 2020 noch 25 Prozent der Beschäftigten mindestens gelegentlich mobil, aktuell sind es 67 Prozent. Damit gehören die Banken zu den Branchen mit dem höchsten Mobilarbeits-Anteil.
  • Potenzial an Mobilarbeit derzeit ausgeschöpft: Der Anteil der Beschäftigten im privaten Bankgewerbe, die nie von zu Hause arbeiten und die täglich im Büro arbeiten, bewegt sich seit 2022 auf unverändertem Niveau. Das ist ein deutliches Indiz dafür, dass das Potenzial an Mobilarbeit derzeit ausgeschöpft ist.
  • Annäherung von Wunsch und Wirklichkeit: Der Wunsch nach mobiler Arbeit und das tatsächliche Ausmaß liegen heute auf einem höheren Niveau als vor der Pandemie und deutlich näher beieinander. Im privaten Bankgewerbe möchten 87 Prozent und können 67 Prozent der Beschäftigten mindestens einmal wöchentlich von zu Hause arbeiten.
  • Weitreichende Öffnung der Mobilarbeit: Mobilarbeit durchdringt inzwischen alle Arbeitsbereiche, vermehrt auch Tätigkeiten mit Kundenkontakt. Wo Mobilarbeit möglich ist, wird sie genutzt; die Unter¬nehmen bemühen sich, die Mobilarbeits-Wünsche quer durch alle Beschäftigtengruppen zu erfüllen, wo immer das betrieblich machbar ist. Die Hauptgründe, aus denen Mobilarbeit nicht möglich ist, sind nahezu unverändert: Jeweils sieben Prozent der Beschäftigten geben an, dass dies ihre Tätigkeit nicht erlaubt, ihr Arbeitsbereich dazu keine Möglichkeit bietet oder sie selbst daran kein Interesse haben.
  • Weitergehende Flexibilisierungswünsche: Trotz weiter Verbreitung von Mobilarbeit wünschen sich viele Beschäftigte noch mehr Flexibilität bei der Verteilung ihrer Arbeitszeit, etwa Verblockungsmöglichkeiten, die Umstellung von täglicher auf wöchentliche Höchstarbeitszeit oder die Möglichkeit, im Rahmen einer 5-Tage-Woche auch an Samstagen arbeiten zu können.
  • Mobile und hybride Arbeit entlastet: Die häufig hybrid Arbeitenden im privaten Bankgewerbe bewerten alle wichtigen Aspekte der Arbeitsqualität überdurchschnittlich gut, insbesondere die eigene Effizienz, den Mix aus mobiler und stationärer Arbeit, die Zielerreichung und den Arbeitsfluss, aber auch wichtige Team-Indikatoren wie Erfahrungsaustausch, Besprechungskultur, Team-Organisation und Erreichbarkeit. Sogar Aspekte, die bei überwiegender Mobilarbeit während der Pandemie schwierig waren (etwa Kommunikation und Zusammenarbeit in kritischen Projektphasen oder Kreativprozessen), sind in hybriden Arbeitsstrukturen überwiegend unproblematisch. Verbesserungspotenzial gibt es vor allem bei den Anreizen für die Präsenz im Betrieb.
  • Überdurchschnittlich hohe Zufriedenheit und Gesundheit: Wer mobil und hybrid arbeitet, ist überdurchschnittlich zufrieden und gesund. Insbesondere auf die psychische Verfassung der Beschäftigten wirken sich mobile und hybride Arbeitsformen positiv aus. Dabei zeigt sich eine erfreuliche Entwicklung: Erfahrene Mobilarbeitende, die bereits vor der Pandemie häufiger außerhalb des Büros gearbeitet haben, fühlten sich vor Corona überdurchschnittlich belastet; heute leiden sie sogar seltener unter Stress und Erschöpfung als die Mobilarbeits-Neulinge. Damit haben sich seit der Pandemie Arbeitsorganisation und Unternehmenskulturen offenbar so verändert, dass sie mobil und hybrid Arbeitenden ein zunehmend stressfreies Umfeld bieten.
  • Arbeitszeit nicht erhöht: Im privaten Bankgewerbe hat sich die Gesamt-Arbeitszeit in den vergangenen Jahren nicht erhöht, bei den häufig mobil und hybrid Arbeitenden ist sie sogar rückläufig. Damit gelingt die zeitliche Abgrenzung zwischen Beruf und Privatleben offensichtlich gut, ein Bedarf an zusätzlicher Erfassung oder Überwachung von Arbeitszeiten lässt sich daraus nicht ableiten.
  • Bessere Arbeitszeiteinteilung: Im privaten Bankgewerbe war das Ausmaß an Arbeit außerhalb üblicher Bürozeiten zuletzt deutlich rückläufig. Das gilt insbesondere für Beschäftigte, die häufig mobil und hybrid arbeiten. Das spricht in dieser Gruppe für eine deutlich verbesserte Arbeitszeiteinteilung in einem Umfeld, das immer stärker von Vertrauen geprägt ist. Dabei akzeptieren Vorgesetzte offensichtlich häufiger die freiere Arbeitszeiteinteilung ihrer Mitarbeiter*innen, und die Beschäftigten gehen mit ihrer neu hinzugewonnenen Autonomie offenbar zunehmend verantwortungsbewusst um.
  • Erweiterte Erreichbarkeit weniger belastend: Die arbeitsbedingte erweiterte Erreichbarkeit außerhalb üblicher Bürozeiten ist bei häufig mobil und hybrid Arbeitenden zuletzt deutlich zurückgegangen. Insgesamt liegt die Erreichbarkeit in dieser Gruppe zwar etwas über dem Durchschnitt, die Mobilarbeitenden empfinden diese aber im Vergleich zu den übrigen Belegschaften als weniger belastend.
  • Bessere Balance und Abgrenzung zwischen Beruf und Privatleben: Häufig mobil und hybrid Arbeitende bewerten nicht nur die Balance zwischen Beruf und Privatleben überdurchschnittlich positiv. Sie können im Vergleich zu den nicht Mobilarbeitenden auch besser abschalten und haben bei der Arbeit eher den Kopf frei von privaten Dingen. Das spricht insgesamt für eine gute Arbeitsorganisation und ein verantwortungsvolles Miteinander von Führungskräften und Beschäftigten.
  • Autonomie mit herausragender Bedeutung für die Arbeitsqualität: Im privaten Bankgewerbe ist der Autonomiegrad weiter Teile der Belegschaften in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen, insbesondere bei den mobil und hybrid arbeitenden Beschäftigten: Fast 90 Prozent von ihnen bewerten ihre Entscheidungsspielräume positiv, und fast zwei Drittel aller Beschäftigten können heute im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten und Vorgaben (überwiegend) selbst entscheiden, ob sie von zu Hause oder im Betrieb arbeiten wollen. Das führt insgesamt zu hoher Zufriedenheit, Gesundheit und Motivation. Damit sind weniger die konkrete Ausgestaltung des Arbeitsumfelds oder die Ausstattung entscheidend für die Qualität von mobiler Arbeit, sondern das Ausmaß des Flexibilitätsgewinns für die Beschäftigten.
  • Arbeitsumfeld und Unterweisung deutlich verbessert: Die mobil und hybrid Arbeitenden im privaten Bankgewerbe beurteilen ihre äußeren Arbeitsbedingungen (Licht, Lärm, Temperatur, Raumgröße, technische Ausstattung) deutlich besser als diejenigen, die nur im Büro arbeiten, und fühlen sich auch wohler am Arbeitsplatz. Das spricht nicht nur für eine deutlich verbesserte Ausstattung mobiler Arbeitsplätze, sondern nachweislich auch für eine verbesserte Unterweisung durch die Arbeitgeber, die von den Beschäftigten ganz überwiegend positiv beurteilt wird. Auch die Funktionalität der technischen Ausstattung erhält von den Beschäftigten gute Noten, sodass von „Technostress“ keine Rede sein kann.
  • Hohe Teamqualität: Mobil und hybrid Arbeitende im privaten Bankgewerbe empfinden in ihren Teams eine überdurchschnittlich hohe Kollegialität. Insbesondere häufig hybrid Arbeitende bewerten Teamgeist und Zusammenhalt seit der Pandemie stetig besser. Damit scheint das Risiko fehlender sozialer Einbindung – insbesondere mit Blick auf zunehmend hybride Arbeitsformen – insgesamt gering zu sein.
  • Gute Noten für Führungskräfte: Die Führung dezentral arbeitender Teams war und ist eine Herausforderung, scheint aber insgesamt zu gelingen. Denn die mobil und hybrid Arbeitenden im privaten Bankgewerbe bewerten die Arbeit ihrer Führungskräfte besser als die Nicht-Mobilarbeitenden.
  • Erhebliche Lerneffekte: Drei Jahre nach Ausbruch der Corona-Pandemie wird die Mobilarbeit erwachsen. Das liegt an erheblichen Lerneffekten: Es eignen sich nicht nur mehr Tätigkeiten und Arbeitsbereiche für Mobilarbeit als gedacht, auch die technischen Möglichkeiten und die Ausstattung bei Mobilarbeit haben sich erheblich verbessert. Und bei den meisten Beteiligten hat ein Umdenken eingesetzt: Viele Führungskräfte sind eher als vor der Pandemie bereit und in der Lage, Teams in dezentralen Strukturen zu steuern, Verantwortung abzugeben, Beschäftigten zu vertrauen und Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben zu respektieren. Viele Beschäftigte sind eher bereit und fähig, sich selbst zu organisieren und verstärkt Verantwortung zu übernehmen.

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2022
Frankfurt/Main
AGV Banken ehrt die jahrgangsbesten Ausgebildeten

Der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) hat am Donnerstag im Rahmen seiner Mitgliederversammlung die jahrgangsbesten Ausgebildeten im Berufsbild Bankkaufleute ausgezeichnet. Die scheidende AGV-Vorsitzende Sabine Schmittroth würdigte die Nachwuchskräfte: „Diese engagierten jungen Menschen haben hervorragende Leistungen gezeigt und sind ein Vorbild für die vielen guten Nachwuchskräfte im privaten Bankgewerbe.“

Mit der Auszeichnung unterstreicht der Verband die hohe Bedeutung der Ausbildung in der Branche. „Die Banken brauchen weiterhin hoch qualifizierte Nachwuchskräfte und bieten jungen Menschen eine hervorragende Ausbildungsqualität, anspruchsvolle Tätigkeiten und gute Perspektiven – auch in Zeiten anhaltender Umbrüche“, so Sabine Schmittroth. Nicht zuletzt die 2020 verabschiedete neue Ausbildungsordnung für Bankkaufleute mache den Berufseinstieg im Bankgewerbe noch digitaler, kunden- und praxisorientierter.

Ausgezeichnet wurden folgende Nachwuchskräfte:

• Cedrick Rickwärtz (Oldenburgische Landesbank, Cloppenburg)
• Philipp Watzlawski (Oldenburgische Landesbank, Osnabrück)
• Torge Müller (Bausparkasse Schwäbisch Hall, Lübeck)
• Igor Beller (Commerzbank, Ingolstadt)
• Thomas Schmelz (Oldenburgische Landesbank, Bad Zwischenahn)

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2022
Frankfurt/Main
Veränderungen an der Spitze des AGV Banken: Dr. Thomas A. Lange übernimmt Vorsitz, Erweiterung des Vorstands, Tarifkommission als neues Verbandsorgan

Der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) hat anlässlich seiner Mitgliederversammlung am Donnerstag Veränderungen in seinem Vorstand und eine neue Verbandsstruktur beschlossen. Den Vorsitz des Verbandes übernimmt Dr. Thomas A. Lange, Vorsitzender des Vorstandes der National-Bank AG. Er folgt auf Sabine Schmittroth (Vorstandsmitglied der Commerzbank AG), die zum Jahresende aus dem Unternehmen ausscheidet und ihr Mandat im AGV-Vorstand mit sofortiger Wirkung an Dr. Manfred Knof (Vorstandsvorsitzender der Commerzbank AG) übergibt.

Zugleich hat die Mitgliederversammlung des AGV Banken eine Erweiterung des Vorstands von sieben auf neun Sitze beschlossen, um die Mitgliederstruktur noch besser abbilden zu können. Die beiden zusätzlichen Vorstandsmandate übernehmen Dr. Denise Bauer-Weiler (Vorstandsmitglied der UBS Europe SE) und Reinhard Klein (Vorstandsvorsitzender der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG). Ebenso hat die Mitgliederversammlung die bislang informell zusammengesetzte Tarifkommission als neues Verbandsorgan festgeschrieben und erweitert, um die tarifpolitische Handlungsfähigkeit des Verbands zu stärken.

Dr. Thomas A. Lange ist seit 15 Jahren Mitglied im Vorstand des AGV Banken und war bislang an sieben Tarifverhandlungsrunden beteiligt. Seit 2009 ist er Mitglied im Präsidium des Verbands. Sabine Schmittroth war seit Jahresbeginn 2020 Mitglied im Vorstand des AGV Banken und übernahm den Vorsitz im März 2021. In der Tarifrunde 2021/22 war sie Verhandlungsführerin.

Dr. Thomas A. Lange: „Mein herzlicher Dank gilt dem Vorstand des Verbands für sein Vertrauen. Gemeinsam ist es unser Ziel, die Herausforderungen und Arbeitsbedingungen in unserer Branche heute und künftig verantwortungsbewusst und partnerschaftlich mit den Gewerkschaften zu gestalten. Mein besonderer Dank gilt Sabine Schmittroth. Als Vorsitzende hat sie inhaltlich starke Impulse gesetzt. Mit viel Empathie und großem Engagement hat sie die Modernisierung der Verbandsstrukturen entscheidend mitgestaltet. Dabei hat sie sich nachhaltig bleibende Verdienste erworben.“

Sabine Schmittroth: „Ich übergebe den Vorsitz des AGV Banken mit großer Dankbarkeit. Wir haben in den vergangenen beiden Jahren eine schwierige Tarifrunde abgeschlossen und wichtige Veränderungen im Verband auf den Weg gebracht. Ich freue mich, dass in diesen wechselvollen Zeiten Dr. Thomas Lange den Vorsitz übernimmt, der mit seiner Erfahrung für Stabilität und Verlässlichkeit steht.“

Der Vorstand des AGV Banken setzt sich ab 17. November wie folgt zusammen:

• Dr. Thomas A. Lange, National-Bank AG (Vorsitzender)
• Markus Bolder, M.M. Warburg & CO KGaA (stv. Vorsitzender)
• Dr. Manfred Knof, Commerzbank AG (stv. Vorsitzender)
• Dr. Denise Bauer-Weiler, UBS Europe SE
• Dr. Michael Diederich, Unicredit Bank AG
• Reinhard Klein, Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
• Dr. Ralph Müller, ING-Diba AG
• Christian Sewing, Deutsche Bank AG
• Dr. Michael Wiedmann, IKB Deutsche Industriebank AG

Die neu geschaffene Tarifkommission setzt sich wie folgt zusammen:

• Dr. Thomas A. Lange, National-Bank AG (Verhandlungsführung)
• Dr. Christoph Auerbach, Unicredit Bank AG
• Dr. Denise Bauer-Weiler, UBS Europe SE
• Markus Bolder, M.M. Warburg & CO KGaA
• Dr. Alexander Böhne, AGV Banken
• Gerrit Michael Böning, Deutsche Bank AG
• Ulf Grimmke, AGV Banken
• Dr. Michael Ilgner, Deutsche Bank AG
• Dr. Lars Jungemann, Unicredit Bank AG
• Reinhard Klein, Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
• Dr. Manfred Knof, Commerzbank AG
• Monika Leardini-Wittig, National-Bank AG
• Carsten Rogge-Strang, AGV Banken
• Dr. Jens Thau, AGV Banken
• Alexandra Warkus, Commerzbank AG
• Martin Wehrle, M.M. Warburg & CO KGaA
• Dr. Michael Wiedmann, IKB Deutsche Industriebank AG
• Thorsten Ziemann, IKB Deutsche Industriebank AG

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2022
Berlin
Beschäftigtenzahl im Kreditgewerbe um 2,1 Prozent gesunken

Die Zahl der Beschäftigten im deutschen Kreditgewerbe ist im Jahr 2021 um 2,1 Prozent auf 540.950 gesunken (Vorjahr: 552.450). Damit setzt sich der seit Jahren anhaltende Personalabbau fort; in den beiden Vorjahren hatte sich die Beschäftigtenzahl um 1,6 bzw. 1,8 Prozent verringert. Zu diesen Ergebnissen kommt der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) in seiner aktuellen Beschäftigtenerhebung.

Bei den privaten Banken und Bausparkassen ist die Beschäftigtenzahl im vergangenen Jahr um 2,6 Prozent zurückgegangen: Zum Jahresende 2021 waren hier rund 156.250 Personen beschäftigt (Vorjahr: 160.500). Ursache bleibt insbesondere der anhaltende Umbau der Geschäftsmodelle bei fortschreitender Digitalisierung, auch verbunden mit dem Wegfall einfacher Tätigkeiten. Auf der anderen Seite steigt der Bedarf an hoch qualifizierten Beschäftigten, die an der Schnittstelle zwischen IT und Bankgeschäft neue Produkte und Prozesse gestalten, sowie an Nachwuchskräften im Beratungsgeschäft.

Der Anteil von Frauen in Führungspositionen im privaten Bankgewerbe ist innerhalb eines Jahres erneut um 0,4 Prozentpunkte gestiegen und liegt bei über einem Drittel: 2021 waren 35,2 Prozent aller außertariflich Angestellten weiblich (Vorjahr: 34,8). Leicht erhöht hat sich erneut über alle Beschäftigten hinweg die Teilzeitquote: 26,5 Prozent der Beschäftigten arbeiten in Teilzeit (Vorjahr: 26,4 Prozent). Ebenfalls leicht gestiegen ist der Anteil der Teilzeitkräfte unter den außertariflich Beschäftigten; er erhöhte sich auf 16,6 Prozent (Vorjahr: 16,5). Die Fluktuation ist leicht von 6,9 auf 7,6 Prozent gestiegen, bleibt aber auf niedrigem Niveau.

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2022
Berlin
AGV Banken erweitert Geschäftsführung

Der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) erweitert ab 1. Juli 2022 seine Geschäftsführung mit leicht veränderter Aufgabenverteilung. Carsten Rogge-Strang (55) führt den Verband weiterhin als Hauptgeschäftsführer. Der bisherige Geschäftsführer Recht, Dr. Jens Thau (59), übernimmt die Position des stellvertretenden Hauptgeschäftsführers. Ulf Grimmke (53), bislang Leiter Arbeitsmarkt und Bildungspolitik des AGV Banken, rückt als Geschäftsführer in das Führungsteam auf. Damit kehrt der Verband zur Führungsstruktur mit drei Geschäftsführern zurück, wie sie bereits bis 2019 existierte.

„Der beschleunigte Wandel der Arbeitswelt erhöht die Anforderungen in allen Tätigkeitsfeldern des Verbandes, die Aufgaben in der Tarif-, Arbeits- und Sozialpolitik ebenso wie im Arbeits- und Sozialrecht werden vielfältiger und komplexer“, sagt AGV-Hauptgeschäftsführer Carsten Rogge-Strang. „Mit unserem erweiterten Führungsteam werden wir dem veränderten Umfeld gerecht und können die Interessen unserer Mitgliedsunternehmen mit noch mehr Gewicht vertreten.“

Carsten Rogge-Strang verantwortet weiterhin die Bereiche Tarifpolitik, Verbandssteuerung und Kommunikation und wird Schwerpunkte zusätzlich auf die Aspekte Sozial- und Gesellschaftspolitik, Sozialpartnerschaft, Zukunft der Arbeit und Arbeitsgestaltung legen. Dr. Jens Thau wird den Verband weiterhin im sozialen Dialog auf europäischer Ebene vertreten und sich neben Tarifpolitik, Arbeits- und Sozialrecht verstärkt auch den Themen betriebliche Altersversorgung, Bankenregulierung und Transformation widmen. Ulf Grimmke bleibt zuständig für Arbeits- und Sozialrecht und Berufsbildung, wird sich aber auch tarifpolitischen Fragen widmen und übernimmt in der Geschäftsführung die Zuständigkeit für Datenschutz, Organisation und IT.

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2022
Berlin
Banken-Tarifabschluss: Gehaltsanhebung in zwei Stufen und zwei Einmalzahlungen

Die Tarifparteien im privaten Bankgewerbe haben sich am Mittwoch nach über neunmonatiger Verhandlungsdauer in der sechsten Verhandlungsrunde auf einen Gehaltsabschluss verständigt. Er hat eine Laufzeit von 35 Monaten (Juli 2021 bis Mai 2024). Die Gehälter für die rund 135.000 Beschäftigten werden in zwei Stufen um insgesamt 5,0 Prozent erhöht: ab August 2022 um 3,0 Prozent und ab August 2023 um weitere 2,0 Prozent. Darüber hinaus erhalten die Tarifbeschäftigten zwei Einmalzahlungen in Höhe von je 500 Euro  Auszubildende: jeweils 100 Euro) im April 2022 und im Januar 2023. Damit bekommen beispielsweise Privatkundenberater im Filialgeschäft (Tarifgruppe 7 / 9. Berufsjahr) über die Laufzeit hinweg insgesamt rund 7 Prozent mehr Geld.

Die Ausbildungsvergütungen steigen ab August 2022 deutlich überproportional: im ersten Ausbildungsjahr auf 1.150 Euro (plus 114 Euro), im zweiten Ausbildungsjahr auf 1.220 Euro (plus 122 Euro) und im dritten Ausbildungsjahr auf 1.300 Euro (plus 140 Euro). Das entspricht in den ersten beiden Jahren einer Steigerung um jeweils 11,1 Prozent, im dritten Ausbildungsjahr um 12,1 Prozent.

„Mit diesem Tarifabschluss erkennen wir die Leistung unserer Beschäftigten in schwierigen Zeiten an und mildern deutlich die Folgen der erhöhten Inflation insbesondere für die Beschäftigten in den unteren und mittleren Vergütungsgruppen. Zugleich halten wir Maß mit Blick auf die absehbar erhöhte Belastung unserer Mitgliedsunternehmen, schaffen Planungssicherheit durch die lange Laufzeit und stärken die Berufsausbildung im privaten Bankgewerbe. Das Tarifergebnis ist ein gerade noch tragfähiger Kompromiss, der allen Beteiligten viel abverlangt hat“, sagt Sabine Schmittroth, Verhandlungsführerin der Banken-Arbeitgeber. Dabei habe sich gezeigt, dass die jüngsten Tarifabschlüsse in anderen Zweigen der Finanzwirtschaft kein Maßstab gewesen seien. Im privaten Bankgewerbe vollziehe sich die notwendige Transformation der Geschäftsmodelle deutlich dynamischer als in anderen Bereichen, hinzu komme ein erhöhter Regulierungs- und Wettbewerbsdruck insbesondere im internationalen Umfeld, der sich durch die aktuelle geopolitische Lage noch verschärfe.

Von besonderer Bedeutung sei die deutliche Anhebung der Ausbildungsvergütungen. „Wir sind führend nicht nur in der Ausbildungsqualität, sondern auch in der Ausbildungsvergütung. Das ist ein wichtiges Signal im Wettbewerb um gut qualifizierte Nachwuchskräfte“, so Sabine Schmittroth. Umso bedauerlicher sei es, dass die Gewerkschaft Verdi das angebotene Zukunftspaket ausgeschlagen habe, zu dem auch ein eigenständiger Nachwuchskräfte-Tarifvertrag gehörte. Dieser hätte erstmals alle dual Studierenden in den Tarif einbezogen, inklusive einer erweiterten Übernahmeregelung. Auch eine Rahmenregelung zur Mobilarbeit und ein Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung nach dem Sozialpartnermodell Betriebsrente, der die bereits gute Altersversorgung im privaten Bankgewerbe um eine neue Säule ergänzt hätte, kamen wegen fehlender Einigungsbereitschaft durch Verdi nicht zustande.

Insgesamt habe die Gewerkschaft ein großes Stück Zukunft aus der Hand geschlagen. Das gelte insbesondere für das fehlende gemeinsame Bekenntnis zu gut gestalteter Mobilarbeit, das in keiner Weise zur Vorreiterrolle der Branche bei dieser Arbeitsform passe; Mobilarbeit sei im privaten Bankgewerbe betrieblich bereits vielfach vorbildlich und passgenau geregelt. Sabine Schmittroth: „Mit Verdi ist die verabredete Modernisierung des Tarifwerks derzeit offensichtlich nicht umsetzbar. Das ist ernüchternd.“

Über den Gehaltsabschluss hinaus haben sich die Tarifparteien darauf verständigt, die Öffnungsklausel zur Beschäftigungssicherung (31-Stunden-Klausel), die Rahmenregelung zu Langzeitkonten, den Altersteilzeit-
Tarifvertrag und den Kurzarbeits-Tarifvertrag bis Jahresende 2024 zu verlängern.

Die Tarifverhandlungen wurden auf Arbeitgeberseite vom Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) geführt, auf Gewerkschaftsseite von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) und dem Deutschen Bankangestellten-Verband (DBV).

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2022
Genf/Berlin
Weltweit einheitliche Grundsätze für zeitgemäße Arbeitsgestaltung im Finanzsektor verabschiedet – Verlässlicher Rahmen für sozialen Dialog über neue Arbeitsformen

Hochrangige Vertreter von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Regierungen haben unter dem Dach der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) eine gemeinsame Erklärung zu den Auswirkungen der Digitalisierung im Finanzsektor verabschiedet. Nach viertägigen Beratungen Ende Januar hat die ILO das Abschlussdokument soeben veröffentlicht. Die Erklärung betont die zentrale Rolle der Finanzwirtschaft als Transmissionsriemen und Innovationstreiber für Wirtschaft und Gesellschaft weltweit. Dabei unterstreicht sie die Chancen der Digitalisierung und formuliert gemeinsame Leitlinien, wie sich Arbeit auch im digitalen Zeitalter gut und gesundheitsgerecht gestalten lässt. Für neue Arbeitsformen schaffen die Unterzeichner damit einen verlässlichen Rahmen, in dem sich die Sozialpartner auf nationaler Ebene im Dialog und bei Vereinbarungen bis hin zu Tarifverträgen bewegen können.

„Die Erklärung sendet ein ermutigendes Signal: Sozialpartner und Regierungen weltweit haben auch bei erhöhter Transformationsgeschwindigkeit ein gemeinsames Verständnis von zeitgemäßer Arbeitsgestaltung. Die jetzt formulierten Grundsätze sind ein Meilenstein im internationalen sozialen Dialog. Diese gemeinsamen Positionen erleichtern Verhandlungen und können als Blaupause für den gesamten Bereich der wissensbasierten Dienstleistungen dienen“, sagt Dr. Jens Thau, Geschäftsführer im AGV Banken und Chairman der europäischen Arbeitgeber im privaten Bankgewerbe, die unter Leitung von Giancarlo Ferrara (Italien) und maßgeblicher Beteiligung des AGV Banken intensiv in die Verhandlungen eingebunden waren.

Mit Blick auf Fernarbeit („remote work“ inklusive mobiler Arbeit) heben die Unterzeichner hervor, Regelungen zu dieser Arbeitsform sollten freiwillig sein, im Verhandlungswege entstehen und – im Einklang mit nationalen Gesetzen und Vorschriften – geltende arbeitsrechtliche und personalpolitische Prinzipien garantieren, insbesondere zu Arbeitszeit, Erreichbarkeit, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und Datenschutz. Damit greift die Erklärung wichtige Grundsätze aus den jüngsten Erklärungen der europäischen Banken-Sozialpartner zu Digitalisierung und Fernarbeit auf.

Auf der viertägigen ILO-Konferenz zu den Auswirkungen der Digitalisierung im Finanzsektor wurde zugleich die herausragende Rolle der Sozialpartner unterstrichen. Die gemeinsame Erklärung betont, der soziale Dialog habe sich nicht nur bisher bei der Gestaltung der Transformation im Finanzsektor bewährt. Er könne auch künftig Strategien entwickeln, um die Auswirkungen der fortschreitenden Digitalisierung zu bewältigen.

Darüber hinaus hebt die Erklärung hervor, dass der Finanzsektor eine zentrale Rolle für das Funktionieren der Gesellschaft spielt, mithilfe der Digitalisierung Innovation und Unternehmertum fördert und einen wichtigen Beitrag beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft leistet. Dr. Jens Thau: „Mit dieser Erklärung stellen Regierungen und Sozialpartner des Finanzsektors die Chancen der Digitalisierung in den Mittelpunkt – auch mit dem Ziel, die im Finanzsektor vorhandene gute und qualifizierte Beschäftigung möglichst allen Interessierten zugänglich zu machen.“

Konkret empfehlen die Unterzeichner, Regierungen und Sozialpartner der Finanzwirtschaft sollten

  • einen wirksamen sozialen Dialog auch über die Auswirkungen der Digitalisierung führen, um menschenwürdige Arbeit für alle und einen menschenorientierten Ansatz für die Zukunft der Arbeit im Finanzdienstleistungssektor zu gewährleisten;
  • ein politisches Umfeld und Maßnahmen fördern, um attraktive und menschengerecht gestaltete Arbeitsplätze zu schaffen und zu er-halten, um das Potenzial der Digitalisierung voll auszuschöpfen und einen angemessenen Schutz für alle Arbeitnehmer zu entwickeln, insbesondere mit Blick auf Regelungen zu Fernarbeit („remote work“ inklusive mobiler Arbeit);
  • öffentliche Investitionen in die digitale Infrastruktur sowie Investitionen in Bildung fördern (lebenslanges Lernen, Kompetenzentwicklung einschließlich beruflicher Fähigkeiten, technischer und beruflicher Aus- und Weiterbildung), die eine menschenwürdige und nachhaltige Beschäftigung im Finanzsektor gewährleisten;
  • Unternehmertum und nachhaltiges Wirtschaften fördern und die Rolle des Privatsektors als Hauptquelle für Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützen, insbesondere mit Blick auf kleine und mittelständische Unternehmen;
  • für angemessene Arbeitsbedingungen, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sorgen, auch mit Blick auf die Prävention und Bewältigung psychosozialer Risiken;
  • den Zugang zu einem umfassenden, angemessenen und nachhaltigen Sozialschutz für alle Beschäftigten im Finanzdienstleistungsbereich gewährleisten;
  • Politikansätze und Strategien zur Arbeitszeitgestaltung entwickeln, insbesondere mit Blick auf die Erreichbarkeit außerhalb üblicher Arbeitszeiten, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie Fragen rund um Privatsphäre, Cybersicherheit und Datenschutz, algorithmiche Entscheidungsfindung und den Schutz von Hinweisgebern;
  • Maßnahmen prüfen zur Förderung von Frauen in Technikberufen, in Führungspositionen und im Bereich Unternehmensführung, inklusive Strategien zur Förderung einer umfassenderen Gleichstellung der Ge-schlechter (Chancengleichheit, gleiche Bezahlung, gleiche Teilhabe, Gleichbehandlung, ausgewogene Verteilung familiärer Pflichten);
  • Strategien und Maßnahmen zur Förderung der finanziellen Bildung einführen, insbesondere für Frauen im ländlichen Raum, Jugendliche und Kleinstunternehmer sowie für Menschen, die diskriminierungsgefährdet sind.
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2022
Berlin
Banken-Tarifverhandlungen abgebrochen: Verdi baut weitere unüberwindbare Hürden auf, auch nach fast sieben Monaten keine Einigung in Sicht – Arbeitgeber empfehlen Einmalzahlung von 500 Euro für Tarifbeschäftigte

Die Tarifverhandlungen für das private Bankgewerbe sind am Montag ergebnislos abgebrochen worden, weil die Gewerkschaft Verdi zusätzliche unüberwindbare Hürden für eine Tarifeinigung aufgebaut hat. So hat Verdi ihre ursprüngliche Gehaltsforderung (4,5 % für 12 Monate) massiv verschärft, was zu einer Belastung des laufenden Kalenderjahres in Höhe von 7,1 % führen würde. Verdi verlangt jetzt bei einer Laufzeit von 24 Monaten eine Einmalzahlung von 1.500 Euro, die Erhöhung der Tarifentgelte um 3,5 % zum Januar 2022 und um weitere 2,5 % zum Januar 2023 sowie zwei zusätzliche Urlaubstage, was einer dauerhaften Verteuerung der Arbeit um weitere 0,9 % entspricht. Darüber hinaus will Verdi das Verhandlungspaket mit den wichtigen Themen Mobilarbeit, Nachwuchskräfte und Sozialpartnermodell Betriebsrente aufweichen und wichtige Elemente erst im weiteren Jahresverlauf verhandeln, obwohl die Verhandlungen zur inhaltlichen Modernisierung des Tarifwerks teilweise bereits seit fast zwei Jahren intensiv geführt werden. Damit ist auch knapp sieben Monate nach dem Start der Verhandlungen mit bislang fünf Runden keine Einigung in Sicht.

„Wer mehr als ein halbes Jahr lang auf völlig unrealistischen Maximalforderungen beharrt und diese jetzt sogar noch erheblich verschärft, entzieht weiteren Verhandlungen die Basis. Wir sind sehr enttäuscht, dass keine Kompromissbereitschaft erkennbar ist“, sagte Sabine Schmittroth, Verhandlungsführerin der Banken-Arbeitgeber. Verdi schlage ein großes Stück Zukunft aus der Hand. Sabine Schmittroth: „Mit Verdi ist die verabredete Modernisierung des Tarifwerks derzeit offensichtlich nicht umsetzbar. Das ist ernüchternd.“ Mit ihrem Verhalten stelle Verdi infrage, ob eine baldige Fortsetzung der Tarifverhandlungen sinnvoll sei. Vieles spreche jetzt für eine längere Denkpause.

Im Vorgriff auf einen möglichen Abschluss empfiehlt der AGV Banken seinen Mitgliedsunternehmen bis April 2022 eine Einmalzahlung für Tarifbeschäftigte in Höhe von 500 Euro und für Auszubildende in Höhe von 100 Euro (jeweils brutto). „Der Tarifstreit mit Verdi soll nicht auf dem Rücken der Beschäftigten und der Nachwuchskräfte ausgetragen werden“, begründete Sabine Schmittroth diesen Schritt. Mit der Einmalzahlung stärkten die Arbeitgeber insbesondere die Beschäftigten in den unteren Einkommensgruppen, weil die Zahlung für diese überproportional wirke.

Pressekontakt
Carsten Rogge-Strang
Hauptgeschäftsführer