Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.
14
.
01
.
2022
Berlin
Banken-Arbeitgeber: Zeit für ernsthafte Verhandlungen und pragmatische Lösungen

Vor dem fünften Verhandlungstermin der laufenden Banken-Tarifrunde am 17. Januar unterstreichen die Arbeitgeber ihre Verhandlungs- und Einigungsbereitschaft. „Nach über einem halben Jahr brauchen die Beschäftigten und die Unternehmen endlich Klarheit und Planungssicherheit. Jetzt ist die Zeit für ernsthafte Verhandlungen und pragmatische Lösungen. Wir sind dazu bereit“, sagt Sabine Schmittroth, Verhandlungsführerin der Banken-Arbeitgeber.

Die Tarifrunde im privaten Bankgewerbe hatte am 1. Juli 2021 begonnen. Im dritten Verhandlungstermin mit den Gewerkschaften Verdi und DBV am 24. September hatten die Arbeitgeber den Abschluss eines Zukunftspakets mit Gehaltssteigerungen und neuen Tarifverträgen zu den wichtigen Themen Mobilarbeit, Nachwuchskräfte und Betriebsrente angeboten. Die Gewerkschaft Verdi war jedoch nicht bereit, dazu in Verhandlungen einzusteigen. Mit dem Deutschen Bankangestellten-Verband (DBV) gab es einen weiteren Termin am 13. Oktober.

Die Banken-Arbeitgeber hatten immer betont, dass sie gesprächsbereit bleiben, und begrüßen die Rückkehr aller Beteiligten an den Verhandlungstisch. „Wir haben bereits ein ganzes Bündel zeitgemäßer Anpassungen unseres Tarifwerks vorgelegt, das Beschäftigten und Nachwuchskräften echte Vorteile bringt. Darüber wollen wir reden und einen tragfähigen Kompromiss erzielen. Wir werden uns mit aller Energie dafür einsetzen, dass wir dieses Zukunftspaket für unsere Branche jetzt gemeinsam schnüren können“, so Sabine Schmittroth.

Bislang haben die Arbeitgeber angeboten:

  • eine Erhöhung der Tarifgehälter um insgesamt 3,2 Prozent in drei Stufen bei einer Laufzeit von 36 Monaten;
  • einen Tarifvertrag zur Mobilarbeit mit Aspekten, die sich sinnvollerweise übergreifend regeln lassen (insbesondere Arbeitszeit und Erreichbarkeit, die Einbindung mobil Arbeitender in betriebliche Abläufe, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Datenschutz und Datensicherheit, Arbeitsschutz sowie Haftungsfragen und der Umgang mit Störfällen); unverändert nicht im Flächentarif regelbar sind aus Arbeitgebersicht ein Anspruch auf Mobilarbeit und Fragen von technischer Ausstattung inklusive entsprechender Pauschalen, die mit Blick auf die sehr heterogene Situation in den Unternehmen der Betriebsebene überlassen bleiben müssen;
  • einen eigenständigen Nachwuchskräfte-Tarifvertrag, der auch dual Studierende einbezieht, inklusive Übernahmeregelung, einheitlicher Vergütung, zusätzlicher Freistellung für Prüfungsvorbereitungen und Ausbildung in Teilzeit;
  • einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung nach dem Sozialpartnermodell Betriebsrente, das die bereits gute Altersversorgung im privaten Bankgewerbe um eine neue Säule ergänzen und für weitere Beschäftigte attraktiv machen könnte.

Der Verhandlungstermin am 17. Januar wird aufgrund der Pandemielage in rein virtueller Form stattfinden.

Hinweis an die Redaktionen: Die Pressestelle der Banken-Arbeitgeber ist am 17. Januar telefonisch erreichbar unter (0171) 311 96 89.

21
.
12
.
2021
Berlin
Banken-Tarifverhandlungen: Fortsetzung am 17. Januar

Die Tarifparteien im privaten Bankgewerbe haben sich darauf verständigt, ihre laufenden Tarifverhandlungen am 17. Januar 2022 fortzusetzen. Der AGV Banken hatte mit der Gewerkschaft Verdi zuletzt am 24. September (3. Termin) verhandelt, mit dem Deutschen Bankangestellten-Verband (DBV) zuletzt am 13. Oktober (4. Termin). Als Verhandlungsort für den Termin im Januar ist Wiesbaden vorgesehen.

08
.
12
.
2021
Brüssel/Berlin
Europäische Sozialpartner des Bankgewerbes verabschieden gemeinsame Erklärung zur Fernarbeit inklusive mobiler Arbeit

Die europäischen Sozialpartner des Bankgewerbes haben soeben eine gemeinsame Erklärung zur Fernarbeit („remote work“ inklusive mobiler Arbeit) verabschiedet, in der sie einen chancenorientierten, positiven und pragmatischen Umgang mit dieser ortsungebundenen Arbeitsform befürworten. Die Sozialpartner erklären, dass mit den unterschiedlichen Erscheinungsformen der
Fernarbeit eine neue digitale Arbeitsmethode Verbreitung findet, die Fachkompetenz mit Kreativität, sozialer Interaktion und (Arbeitszeit-)Flexibilität verbindet.

Dabei betonen die europäischen Sozialpartner, dass Fernarbeit und Arbeit am Büroarbeitsplatz arbeitsrechtlich und personalpolitisch gleichwertig sind. Bereits in ihrer gemeinsamen Erklärung zur Digitalisierung Ende 2018 hatten die europäischen Sozialpartner darauf hingewiesen, dass digitale Systeme das Potenzial haben, die administrative Arbeitsbelastung der Mitarbeiter zu reduzieren, sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen und ihnen mehr Zeit und Ressourcen zu geben, um Kunden zu unterstützen und zu beraten. Die gemeinsame Erklärung zur Fernarbeit hebt nun hervor, dass auf die spezifischen Herausforderungen der Arbeitsform Fernarbeit passende Antworten gefunden werden müssen. Dazu gehörten auch die Aspekte Arbeitsmittel, Datenschutz und spezifische Gesundheits- und Arbeitssicherheitsfragen.

Die Erklärung wird auf Arbeitgeberseite getragen vom Banking Committee for European Social Affairs (BCESA), das unter dem Dach der Europäischen Bankenvereinigung EBF die Interessen des privaten Bankgewerbes vertritt, sowie den europäischen Spitzenverbänden der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken, der European Savings Banks Group (ESBG) und der European Association of Co-Operative Banks (EACB). Für die Arbeitnehmerseite war die internationale Gewerkschaft UNI an den Gesprächen beteiligt. Der AGV Banken, seit 2013 im Vorsitz des BCESA, hat die Arbeiten an der gemeinsamen Erklärung intensiv begleitet.

„Die Erklärung unterstreicht das gemeinsame Verständnis der Banken-Sozialpartner für eine zeitgemäße Gestaltung mobil-flexibler Arbeitsformen und schafft einen verlässlichen Rahmen für die konkrete Umsetzung in den Unternehmen“, sagt Dr. Jens Thau, Geschäftsführer im AGV Banken und BCESA-Chairman. Zugleich sei die Erklärung ein wichtiges Signal auch für anstehende Gespräche zu dem Thema auf internationaler Ebene: „Als Branche mit hoher Digitalisierungs-Dynamik betonen wir erneut die Chancen der Digitalisierung in all ihrer Vielfalt, ohne die Risiken auszublenden – mit dem Ziel, dass Arbeit 4.0 für alle Beteiligten Vorteile bringt.“ Damit folge auch das aktuelle Dokument dem Geist der vorherigen Erklärungen zu COVID-19, Digitalisierung und Telearbeit.

Die wichtigsten Punkte der gemeinsamen Erklärung im Überblick:

  • Definition der Fernarbeit: Die Sozialpartner verstehen unter Fernarbeit eine Form der Arbeitsorganisation, bei der ein Teil oder alle Arbeitsaufgaben – je nach Arbeitsvertrag – während vereinbarter Arbeitszeiten an einem vom Arbeitnehmer* oder Arbeitgeber gewählten/bestimmten Ort erbracht werden, mit Unterstützung und durch Nutzung von durch den Arbeitgeber bereitgestellten sicheren Geräten und Infrastrukturen zur Information und Kommunikation (IKT). Die wandelbaren Strukturen der Fernarbeit sowie die Vertragsfreiheit werden anerkannt, weshalb auch Fernarbeit unter Nutzung eigener Geräte der Beschäftigten von der Erklärung erfasst wird, sofern dies entsprechend vereinbart wird.
  • Alleinentscheidungsrecht des Arbeitgebers über die Arbeitsorganisation: Die europäischen Sozialpartner betonen, dass die Arbeitsorganisation einschließlich der Entscheidung, bestimmte Aufgaben ausschließlich aus der Ferne ausführen zu lassen, beim Arbeitgeber verbleibt. Die Beurteilung, ob Tätigkeiten aus der Ferne ausgeführt werden können, sollte sich auf alle Tätigkeitsbereiche erstrecken.
  • Grundlage der Fernarbeit ist arbeitsvertragliche Vereinbarung: Fernarbeit kann Teil des Arbeitsvertrages und/oder des Direktions-rechts des Arbeitgebers sein. Sollte Fernarbeit im Arbeitsvertrag als freiwillig und von beiden Seiten reversibel ausgestaltet worden sein, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, das Angebot gemäß den nationalen Gesetzen und tarifvertraglichen Regelungen entweder anzunehmen oder abzulehnen.
  • Primat arbeitsrechtlicher und personalpolitischer Gleichwertigkeit von Fernarbeit und Arbeit am Büroarbeitsplatz: Die europäischen Sozialpartner sind sich darüber einig, dass für fernarbeitende Arbeitnehmer die gleichen gesetzlichen, tarifvertraglichen, betriebsverfassungsrechtlichen und arbeitsvertraglichen Rechte und Arbeitsbedingungen gelten sollen wie für Arbeitnehmer, die ihre Arbeitsleistung in den Räumen des Arbeitgebers erbringen, soweit sich nicht aus der spezifischen Beschäftigungsform Besonderheiten ergeben. Fernarbeit sollte daher nicht dazu verwendet werden, den Arbeitnehmerstatus auf Basis stabiler langfristiger Arbeitsverträge in atypische Beschäftigungsformen wie Leiharbeit oder freie Mitarbeit zu verändern. Der Fernmitarbeiter muss innerhalb des vom Arbeitgeber vorgegebenen oder mit dem Arbeitnehmer (auch in Tarifverträgen) vereinbarten Zeitraums verfügbar sein. Ebenso wie auf Büroarbeitsplätzen soll außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten auch für Fernmitarbeiter grundsätzlich das Recht auf Nichterreichbarkeit gelten.
  • Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter ist entscheidend: Die gemeinsame Erklärung betont die Verantwortung der Gewerkschaften, ihren Mitgliedern die Bedeutung von Ausbildung und Kompetenzentwicklung zu vermitteln. Arbeitgeber sollten sich – wie bei Büroarbeitskräften – darum bemühen, dass die Schulung während der Arbeitszeit stattfindet. Schulungen für Fernmitarbeiter können inhaltlich speziell auf diese Arbeitsform bezogen sein, d.h. zu den Regeln, Pflichten und Rechten der Fernmitarbeiter, zu Zeitmanagement und -planung, E-Mail-Versand und E-Archivierung sowie zu der damit verbundenen Software und Hardware sowie des Bewusstseins für den Umgang mit einem möglichen Mangel an sozialen Kontakten, Cybersicherheits- und Cyberschutzfragen sowie Führung und Management von Fernmitarbeitern.
  • Fernarbeit als digitale Arbeitsform interessengerecht und diskriminierungsfrei umsetzen: Unbeschadet des Organisationsrechts des Arbeitgebers sollten nach Ansicht der europäischen Sozialpartner Arbeitnehmer im Betrieb die Möglichkeit haben, die Fernarbeit zu beantragen und im Fall der Ablehnung objektiv nachvollziehbare Gründe genannt bekommen. Die Möglichkeit der Fernarbeit muss diskriminierungsfrei bestehen, Vielfalt respektieren und als eine gleichwertige Arbeitsform anerkannt sein. Wenn ein Fernmitarbeiter im Büro anwesend sein muss, beispielsweise für eine Schulung oder eine erforderliche Besprechung, soll der Fernmitarbeiter rechtzeitig informiert werden, damit er seinen Arbeitstag entsprechend planen kann.
  • Gesundheitsschutz: Mitarbeiter, die aus der Ferne arbeiten, können anderen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken ausgesetzt sein als diejenigen, die von einem regulären Büro aus arbeiten; hier sollte unter Beachtung der allgemein geltenden Arbeitsschutzvorschriften darauf geachtet werden, das Wohl aller zu gewährleisten. Fernmitarbeiter und ihre Fernarbeitsplätze unterliegen einer obligatorischen Gefährdungsbeurteilung gemäß der jeweils geltenden Gesetzgebung. Um psychosoziale Risiken im Zusammenhang mit möglichen Isolationsgefühlen zu reduzieren, sollte Fernmitarbeitern die Möglichkeit gegeben werden, sich regelmäßig (formell und informell) mit Kollegen zu treffen und mit ihnen zu kommunizieren sowie an Arbeitgeberveranstaltungen teilzunehmen.
  • Datenschutz und Privatsphäre: Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der für gewerbliche Zwecke verwendeten und verarbeiteten Daten zu gewährleisten und angemessene Sicherheitsstandards für IT-Systeme (einschließlich Überwachungssysteme) zu schaffen, unter Wahrung der Privatsphäre der Mitarbeiter. Die Verwendung von Überwachungsmitteln muss im Einklang mit geltenden Rechtsvorschriften geschehen. Umgekehrt müssen Fernmitarbeiter für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften des Unternehmens und der Unternehmensrichtlinien entsprechend der hierfür erhaltenen Unterweisungen eine höhere Verantwortung übernehmen, da der Arbeitgeber keinen regelmäßigen Zugriff auf den Fernarbeitsplatz hat und somit nicht kontrollieren kann, wer sonst noch Zugriff hat.
  • Algorithmische Entscheidungstechniken: Mitarbeiter haben das Recht, dass Entscheidungen, die sie rechtlich und persönlich erheblich beeinträchtigen, nicht ausschließlich auf automatisierten Variablen beruhen. So unterliegen beispielsweise Mitarbeiterprofile, Personalauswahl, interne Beförderung, Funktions- und Hierarchieebenenwechsel, Sanktionssysteme sowie Leistungsbewertungen immer dem Prinzip menschlicher Letztentscheidung („Human-in-Control“-Prinzip). Jeder Mitarbeiter hat das Recht, seinen Standpunkt zu äußern und die Entscheidung anzufechten.
  • Rechte von Gewerkschaften und Betriebsräten: Um eine faire Vertretung zu ermöglichen und um sicherzustellen, dass Gewerkschaften und Betriebsräte wirksam Kontakt halten und Fernmitarbeiter genauso organisieren können, wie es an einem physischen Arbeitsplatz möglich wäre, sollten Arbeitgeber ihnen Zugang zu den Fernmitarbeitern entsprechend der Regeln und Vorschriften gewähren, die für die Ansprache am physischen Arbeitsplatz gelten. Außerdem sollten Fernbeschäftigte die Möglichkeit haben, an Wahlen zu Arbeitnehmervertretungen teilzunehmen und für diese zu kandidieren. Unter Beachtung europäischer und nationaler Gesetze, Tarif- und Betriebsvereinbarungen informieren und beraten Arbeitgeber mit ihren Arbeitnehmern, Gewerkschaften und Betriebsräten über relevante Aspekte der algorithmischen Entscheidungsfindung.
  • Sozialer Dialog: Die Sozialpartner auf europäischer, nationaler und/oder betrieblicher Ebene arbeiten daran, den sozialen Dialog sowie die Verbreitung der gemeinsamen Erklärung zu fördern. Die Sozialpartner im Bankensektor überwachen den Umsetzungsprozess und werden Maßnahmen entwickeln, um Chancen und Herausforderungen auf der jeweils zuständigen Ebene am besten anzugehen.

Die europäischen Sozialpartner werden dieses umfassende Paket an gemeinsamen Bestimmungen zu modernen Arbeitsformen im Bankgewerbe in die Gespräche zu Digitalisierung im Bankensektor bei der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) der Vereinten Nationen einbringen, die vom 22. bis 28. Januar 2022 in Genf stattfinden.

Mit dem Einfluss moderner Technologien auf die Arbeit im Bankgewerbe hatten sich die europäischen Sozialpartner im Rahmen des sektoralen (branchenbezogenen) Dialogs bereits seit 1998 befasst, mündend in einer ersten Erklärung zur Beschäftigungsfähigkeit bei Einsatz neuester Informations- und Kommunikationstechnologie im Jahr 2002. Seither standen moderne Arbeitsformen immer wieder im Fokus, etwa im Dialog der ILO zur Telearbeit im Herbst 2016, bei der gemeinsamen Erklärung der europäischen Sozialpartner zur Telearbeit im November 2017 und zuletzt zur Digitalisierung im November 2018. Aufbauend hierauf und auf der jetzt unterzeichneten Erklärung zu Fernarbeit werden die europäischen Banken-Sozialpartner in Zukunft jeweils Gespräche zu einzelnen neuen digitalisierungsgetriebenen Arbeitsprozessen im Bankgewerbe aufnehmen, sobald diese greifbare Formen annehmen.

Hinweis an die Redaktionen: Die gemeinsame Erklärung steht Ihnen nachfolgend als Download zur Verfügung.

* Es wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet, damit sind jedoch stets sämtliche Geschlechter (d/w/m) angesprochen.

11
.
11
.
2021
Berlin
Sabine Schmittroth als Vorsitzende des AGV Banken wiedergewählt

Die Mitglieder im Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) haben am Donnerstag bei der turnusgemäßen Neuwahl des Vorstands Sabine Schmittroth im Amt der Vorsitzenden bestätigt. Sie ist seit Januar 2020 Vorstandsmitglied der Commerzbank AG und aktuell zuständig für die Bereiche Privat- und Unternehmerkunden und Human Resources. Dem Vorstand des AGV Banken gehört sie seit Januar 2020 an, seit März 2021 als Vorsitzende.

Aus dem AGV-Vorstand ausgeschieden ist nach 15-jähriger Zugehörigkeit Claus Momburg (IKB Deutsche Industriebank AG), der zum Jahresende in den Ruhestand geht. Die Mitgliederversammlung des AGV Banken dankte ihm für sein langjähriges engagiertes Wirken für den Verband. Auf ihn folgt Dr. Michael H. Wiedmann, Vorstandsvorsitzender der IKB.

Die Mitgliederversammlung des AGV Banken hat alle weiteren Mitglieder des Verbands-Vorstands in ihren Ämtern bestätigt. Dem Vorstand des AGV Banken gehören damit an:

  • Sabine Schmittroth (Commerzbank AG), Vorsitzende
  • Dr. Thomas A. Lange (National-Bank AG), stv. Vorsitzender
  • Patrick Tessmann (M.M. Warburg & CO KGaA), stv. Vorsitzender
  • Christian Sewing (Deutsche Bank AG)
  • Dr. Michael Diederich (Unicredit Bank AG)
  • Željko Kaurin (ING-Diba AG)
  • Dr. Michael H. Wiedmann (IKB Deutsche Industriebank AG)

Ein Foto von Sabine Schmittroth finden Sie in unserem Medienbereich.

11
.
11
.
2021
Berlin
AGV Banken ehrt die jahrgangsbesten Ausgebildeten

Der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) hat am Donnerstag im Rahmen seiner virtuellen Mitgliederversammlung die jahrgangsbesten Ausgebildeten im Berufsbild Bankkaufleute ausgezeichnet. Sabine Schmittroth, Vorsitzende des AGV Banken: „Diese engagierten jungen Menschen haben hervorragende Leistungen gezeigt und sind ein Vorbild für die vielen guten Nachwuchskräfte im privaten Bankgewerbe.“

Mit der Auszeichnung unterstreicht der Verband die hohe Bedeutung der Ausbildung in der Branche. „Die Banken brauchen weiterhin hoch qualifizierte Nachwuchskräfte und bieten jungen Menschen eine hervorragende Ausbildungsqualität, anspruchsvolle Tätigkeiten und gute Perspektiven – auch in Zeiten anhaltender Umbrüche“, so Sabine Schmittroth. Nicht zuletzt die 2020 verabschiedete neue Ausbildungsordnung für Bankkaufleute mache den Berufseinstieg im Bankgewerbe noch digitaler, kunden- und praxisorientierter.

  • Vanessa Fink (Ausbildung bei der Deutschen Bank in Ulm)
  • Julian Hildebrandt (Commerzbank, Göttingen)
  • Leon Langer (Deutsche Bank, Chemnitz/Zwickau)
  • Hendrik Schröder (Deutsche Bank, Hamburg)
  • Robert Rezmer (Deutsche Bank, Aschaffenburg)
  • Leon Ulbrich (Commerzbank, Wiesbaden)
13
.
10
.
2021
Berlin
AGV Banken unterzeichnet Charta der Vielfalt

Der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) ist neues Mitglied der Charta der Vielfalt und damit Teil des größten Diversity-Netzwerks in Deutschland, das unter Schirmherrschaft der Bundeskanzlerin steht. Der AGV Banken gab am Mittwoch offiziell die Unterzeichnung bekannt. Der Verband versteht den Charta-Beitritt als branchenweites Bekenntnis zu Vielfalt, Respekt und Toleranz und unterstreicht damit das langjährige Diversity-Engagement im privaten Bankgewerbe; ein Viertel der AGV-Mitgliedsunternehmen hat bis heute die Charta unterzeichnet, einzelne Banken haben sie bereits seit den Anfängen unterstützt und begleitet. Zugleich dokumentiert der Beitritt zur Charta auch den wertschätzenden Umgang des Verbands im Team und mit seinen vielfältigen Interessengruppen.

Sabine Schmittroth, Vorsitzende des AGV Banken: „Die privaten Banken gehören seit vielen Jahren zu den Vorreitern und Treibern von Diversity, bei uns sind Vielfalt und Toleranz selbstverständlich gelebter Alltag. Es ist an der Zeit, dass wir dieses Engagement auch auf der Verbandsebene nachvollziehen und dadurch noch stärker sichtbar machen. Wir senden damit ein starkes Signal für Respekt und Zusammenhalt in der Arbeitswelt.“ Diversity gewinne erheblich an Bedeutung mit Blick auf immer vielfältigere Lebens- und Arbeitswelten, den deutlich beschleunigten technologischen und gesellschaftlichen Wandel sowie andauernde und verstärkte Umbrüche nicht zuletzt auch im Bankgewerbe. „Unser Bekenntnis zur Charta unterstreicht, dass die Banken trotz tiefgreifender Transformation der Branche weiterhin für eine offene Unternehmens- und Arbeitskultur stehen“, so Sabine Schmittroth.

Ana-Cristina Grohnert, Vorstandsvorsitzende der Charta der Vielfalt: „Wir freuen uns, dass sich nicht nur viele Banken zu den Werten der Charta bekennen, sondern der AGV Banken dieses Zeichen auch für die gesamte Branche setzt. Denn Unternehmen, die eine moderne, inklusive Führungskultur leben, sind attraktiv für Arbeitnehmende. Das erleichtert auch das Recruiting.“

Carsten Rogge-Strang, Hauptgeschäftsführer des AGV Banken: „In der Verbandsarbeit haben wir es mit Menschen unterschiedlichster Hintergründe und mit verschiedensten Interessengruppen zu tun. Dabei pflegen wir einen respektvollen Umgang innerhalb und außerhalb des Verbands. Mit Unterzeichnung der Charta werden wir deren Werte noch stärker in unserer Organisation und unseren Netzwerken platzieren und verankern.“

Als Mitglied der Charta verpflichtet sich der AGV Banken unter anderem, eine respektvolle und wertschätzende Organisationskultur zu pflegen, Personalprozesse nach den Werten der Charta zu steuern und ihre Inhalte im internen und externen Dialog zu thematisieren. Der Verband wird jährlich über seine Aktivitäten und den Fortschritt bei der Förderung von Vielfalt und Wertschätzung berichten. Schon heute ist der Verband in die Arbeit der Charta eingebunden, unter anderem über einen Sitz in der Jury der „Diversity Challenge“, einem Teamwettbewerb für junge Beschäftigte mit Aktionen für mehr Vielfalt in ihrem Arbeitsumfeld.

Die Charta der Vielfalt ist eine Initiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Ziel der Initiative ist es, die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Arbeitswelt in Deutschland voranzubringen. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt erklären Arbeitgeber, dass sie Chancengleichheit für ihre Beschäftigten herstellen oder fördern werden. Bislang haben über 4.000 Organisationen die Charta unterzeichnet (Stand: September 2021), neben Großkonzernen auch viele kleine und mittlere Unternehmen, akademische und soziale Einrichtungen sowie Behörden. Aus dem privaten Bankgewerbe haben 26 Unternehmen die Charta unterzeichnet.

24
.
09
.
2021
Berlin
Tarifverhandlungen mit Verdi abgebrochen – Arbeitgeber legen Gehaltsangebot vor und bieten Zukunftspaket mit Tarifverträgen zu Mobilarbeit, Nachwuchskräften und Betriebsrente

Die Tarifverhandlungen für das private Bankgewerbe mit der Gewerkschaft Verdi sind am Freitag in der dritten Runde überraschend bereits nach einer Stunde abgebrochen worden. Verdi war nicht zu weiteren Gesprächen bereit, obwohl die Arbeitgeber umfassende Angebote vorgelegt hatten. So haben die Arbeitgeber zum einen ein erstes Gehaltsangebot unterbreitet, das eine Erhöhung der Tarifgehälter um insgesamt 3,2 Prozent in drei Stufen bei einer Laufzeit von 36 Monaten vorsieht. Zum anderen bieten die Arbeitgeber den Gewerkschaften ein Zukunftspaket mit eigenständigen Tarifverträgen zur Mobilarbeit, für Nachwuchskräfte und zur betrieblichen Altersversorgung nach dem Sozialpartnermodell Betriebsrente an. „Wir reichen den Gewerkschaften zu allen wichtigen Themen der Tarifagenda die Hand. Auch wenn uns heute noch kein Durchbruch für ein tragfähiges Gesamtpaket gelungen ist, bleiben wir gesprächsbereit für den weiteren Verhandlungsverlauf“, sagte Sabine Schmittroth, Verhandlungsführerin der Banken-Arbeitgeber.

Im Tarifabschluss 2019 hatten sich die Tarifparteien auf ein Paket zur Modernisierung der Verbandstarifverträge verständigt und daraufhin 2020 Verhandlungen über ein neues Tarif-Entgeltsystem sowie über Tarifverträge zu Betriebsrente und Nachwuchskräften aufgenommen. Während die komplexen Gespräche zum Entgeltsystem nach der Tarifrunde 2021 fortgesetzt werden sollen, sind die Verhandlungen zu den beiden anderen Themen weit vorangeschritten. Zusätzlich haben die Arbeitgeber einen Tarifvertrags-Entwurf zur Mobilarbeit in die Tarifrunde eingebracht. Sabine Schmittroth: „Wir sehen weiterhin Chancen, die zwischen den Tarifparteien verabredete Modernisierung im Rahmen dieser Tarifrunde entscheidend voranzubringen und unserem gemeinsamen Ziel näherzukommen, den Flächentarif zu stärken und attraktiv zu halten.“

Beim Thema Mobilarbeit haben die Banken-Arbeitgeber einen Tarifvertrags-Entwurf mit Aspekten vorgelegt, die sich sinnvollerweise übergreifend regeln lassen. Dazu gehören insbesondere Arbeitszeit und Erreichbarkeit, die Einbindung mobil Arbeitender in betriebliche Abläufe, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Datenschutz und Datensicherheit, Arbeitsschutz sowie Haftungsfragen und der Umgang mit Störfällen. Unverändert nicht im Flächentarif regelbar sind aus Arbeitgebersicht ein Anspruch auf Mobilarbeit und Fragen von technischer Ausstattung inklusive entsprechender Pauschalen; derartige Themen müssten mit Blick auf die sehr heterogene Situation in den Unternehmen der Betriebsebene überlassen bleiben.

Im Rahmen eines eigenständigen Nachwuchskräfte-Tarifvertrags bieten die Arbeitgeber an, auch dual Studierende einzubeziehen, inklusive Übernahmeregelung, einheitlicher Vergütung und zusätzlicher Freistellung für Prüfungsvorbereitungen. Auch Ausbildung in Teilzeit soll künftig möglich sein.

Für die betriebliche Altersversorgung verhandeln die Tarifparteien seit 2020 ein System nach dem Sozialpartnermodell Betriebsrente, das die bereits gute Altersversorgung im privaten Bankgewerbe um eine neue Säule ergänzen und für weitere Beschäftigte attraktiv machen könnte.

26
.
08
.
2021
Wiesbaden
Banken-Arbeitgeber: Gewerkschaften müssen sich bewegen

Die Tarifverhandlungen für das private Bankgewerbe sind am Donnerstag ergebnislos auf den 24. September 2021 vertagt worden. Trotz konstruktiver Gesprächsatmosphäre hätten sich die Gewerkschaften bei wichtigen Themen – insbesondere Mobilarbeit und Nachwuchskräfte – nicht ausreichend bewegt und an ihren Maximalforderungen festgehalten. „Solange sich kein realistisches Gesamtpaket abzeichnet, werden wir auch beim Kernthema Gehalt nicht vorankommen“, sagte Sabine Schmittroth, Verhandlungsführerin der Banken-Arbeitgeber. Der Verteilungsspielraum bleibe allerdings angesichts des zunehmend schwierigen Branchen- und Wirtschaftsumfelds äußerst gering. „In der Gehaltsfrage können wir keinesfalls die Maßstäbe früherer Tarifrunden anlegen“, so Schmittroth.

Zugleich betonten die Arbeitgeber, dass sie weiterhin zu allen Themen auf der Tarifagenda gesprächsbereit seien. Es gehe jetzt darum, Möglichkeiten für ein Abschlusspaket auszuloten, das für die gesamte Branche tragbar sei. Dabei werde auch das Thema Mobilarbeit eine Rolle spielen. Darüber hinaus hätten die Arbeitgeber angeboten, zeitnah die 2020 begonnenen Verhandlungen über einen Nachwuchskräfte-Tarifvertrag und zur betrieblichen Altersversorgung nach dem Sozialpartnermodell Betriebsrente fortzusetzen.

Die Verhandlungen werden am 24. September 2021 in Berlin fortgesetzt.

24
.
08
.
2021
Berlin
Banken-Arbeitgeber: Weitreichende Forderungen der Gewerkschaften zu Mobilarbeit und Nachwuchskräften belasten Tarifrunde

Die weitreichenden Gewerkschaftsforderungen zu den Themen Mobilarbeit und Nachwuchskräfte belasten aus Sicht der Banken-Arbeitgeber die laufende Tarifrunde im privaten Bankgewerbe erheblich. Bereits die reinen Gehaltsforderungen der Gewerkschaften Verdi (4,5 Prozent) und DBV (4,8 Prozent) lägen weit über den Möglichkeiten der Branche. Hinzu kämen teure und unrealistische Zusatzforderungen von Verdi nach einem Anspruch auf mobile Arbeit, einer Erstausstattungs-Pauschale in Höhe von 1.500 Euro fürs Homeoffice sowie nach kostenträchtigen Zusatzleistungen für Nachwuchskräfte. „Die Hürden auf dem Weg zu einer Tarifeinigung sind deutlich zu hoch. Wir brauchen jetzt klare Signale, dass die Gewerkschaften auf einen pragmatischen und lösungsorientierten Kurs einschwenken, den die ganze Branche mitgehen kann“, sagt Sabine Schmittroth, Verhandlungsführerin der Banken-Arbeitgeber, vor dem zweiten Verhandlungstermin (26. August in Wiesbaden).

Die Arbeitgeber verweisen auch auf das Verhandlungsumfeld, das sich seit dem Auftakt Anfang Juli verschlechtert habe. Der unverändert hohe Druck auf der Kosten- und Ertragsseite im Bankgewerbe werde inzwischen begleitet von mehreren Faktoren, die sich negativ auf die Kapitalmärkte und die Finanzwirtschaft auswirkten. Dazu gehörten insbesondere eingetrübte Konjunkturprognosen, die erneut wachsende Unsicherheit über den weiteren Pandemieverlauf und erhöhte geopolitische Risiken. Sabine Schmittroth: „Die Zeiten sind so unsicher und schwierig, dass wir uns zwingend auf das Machbare konzentrieren müssen. Dabei bleibt unser Verteilungsspielraum äußerst gering.“

Beim Thema Mobilarbeit verweisen die Banken-Arbeitgeber auf ihre Vorreiterrolle bei Umfang, Flexibilität und guter Gestaltung. „Im Bankgewerbe vollzieht sich der Wechsel in die neue hybride Arbeitswelt besonders dynamisch und professionell – inklusive verbindlicher Regeln“, so Sabine Schmittroth. Die große Mehrheit der Mitglieder im AGV Banken befasse sich zurzeit intensiv mit der Weiterentwicklung mobiler Arbeit, viele Unternehmen erarbeiteten in enger Abstimmung mit ihren Arbeitnehmervertretungen jeweils passende betriebliche Lösungen oder hätten dies bereits getan. Es zeige sich aber, dass die Regelungen je nach Geschäftsmodell, Arbeitsorganisation und Unternehmenskultur sehr unterschiedlich ausfielen und deshalb eine übergreifende branchenweite Regulierung nicht sinnvoll sei. Sabine Schmittroth: „Mit fortschreitender Digitalisierung und Flexibilisierung brauchen wir bei der Gestaltung der Arbeitswelt immer mehr passgenaue Modelle und immer weniger Lösungen von der Stange. Den größten Innovationssprung in der Arbeitsgestaltung seit Jahrzehnten werden wir weder auf Gesetzes- noch auf Tarifebene angemessen differenziert abbilden können. Hier sind die Betriebe gefragt.“

Als nicht darstellbar bewerten die Arbeitgeber die umfangreichen Forderungen der Gewerkschaft Verdi für Nachwuchskräfte, darunter die unbefristete Übernahme Ausgebildeter sowie Regelungen zu Fahrtkosten, technischer Ausstattung und Freistellung. Die Arbeitgeber hätten bereits in den seit 2020 laufenden Verhandlungen über einen Nachwuchskräfte-Tarifvertrag deutlich gemacht, dass diese Forderungen zu weitreichend seien. Zudem hätten sich die Tarifparteien erst 2019 auf eine Übernahmeregelung verständigt, die sich bewährt habe. Danach würden Auszubildende bei persönlicher Eignung und nach erfolgreicher Abschlussprüfung für mindestens 12 Monate übernommen, sofern betrieblicher Bedarf bestehe. Da sich die Ausbildung im privaten Bankgewerbe am Bedarf orientiere, führe das in der Praxis dazu, dass nahezu alle Ausgebildeten übernommen würden, die das wollten – auch unabhängig von ihrer Prüfungsnote. Darüber hinaus bewegten sich auch die Arbeitsqualität und die Vergütung der Nachwuchskräfte im privaten Bankgewerbe im Branchenvergleich seit Jahren in der Spitzengruppe, hier gebe es keinen Nachholbedarf.

Hinweis an die Redaktionen: Die Tarifverhandlungen im privaten Bankgewerbe gehen am Donnerstag, 26. August 2021, in Wiesbaden in die zweite Runde. Die Pressestelle der Banken-Arbeitgeber ist unter folgender Tagesadresse erreichbar: Hotel Nassauer Hof, Kaiser-Friedrich-Platz 3-4, 65183 Wiesbaden, Tel. (0171) 311 96 89.

Veröffentlichungshinweis: Der AGV Banken hat die Publikation „Banken-Tarifrunde 2021 – Fakten und Hintergründe“ mit Informationen zu den wichtigsten Themen herausgegeben (Wirtschafts- und Branchenlage, Gehalt, Arbeitszufriedenheit und Gesundheit, Mobilarbeit). Sie steht als PDF-Dokument hier zum Download zur Verfügung.

01
.
07
.
2021
Berlin
Banken-Arbeitgeber: Forderungspakete der Gewerkschaften sind deutlich zu schwer

Im ersten Verhandlungstermin der Banken-Tarifrunde 2021 haben die Arbeitgeber die Forderungspakete der Gewerkschaften als unrealistisch zurückgewiesen. Nicht nur die Gehaltsforderungen der Gewerkschaften Verdi (4,5 Prozent) und DBV (4,8 Prozent) seien deutlich zu hoch. Auch die weitreichenden Forderungen insbesondere zu Mobilarbeit und Ausbildung seien keinesfalls darstellbar. „Das Gesamtpaket enthält einige sehr schwerwiegende Elemente, die unsere Verhandlungen überfrachten. Wir brauchen in diesen unsicheren Zeiten nicht noch zusätzliche Belastungen“, sagte Sabine
Schmittroth, Verhandlungsführerin der Banken-Arbeitgeber. „Beim Kernthema Gehalt werden wir nur eine Lösung finden, wenn wir uns an den Möglichkeiten unserer Branche orientieren. Unser Verteilungsspielraum ist äußerst gering.“

Die Arbeitgeber verwiesen darauf, dass die privaten Banken weiterhin unter erheblichem Kostendruck stünden. Viele Unternehmen befänden sich in einem tiefgreifenden Transformationsprozess, der Umbau der zunehmend digitalen Geschäftsmodelle sei insbesondere verbunden mit Filialschließungen in größerem Ausmaß und dem Abbau mehrerer Tausend Arbeitsplätze in diesem und in den kommenden Jahren. Zusätzlich seien die Banken auf der Ertragsseite belastet: durch die krisenbedingt verlängerte Niedrigzinsphase, durch drohende Kreditausfälle infolge der Pandemie und durch absehbar hohe Gebührenrückzahlungen, ausgelöst durch das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs. Hinzu komme ein dauerhaft erhöhter Aufwand durch die verschärfte Bankenregulierung bei anhaltend hohem Wettbewerbsdruck. Sabine Schmittroth: „Die Pandemie ist noch nicht vorbei, der Umbau unserer Geschäftsmodelle ist in vollem Gang. Wir bewegen uns in einem Umfeld, das mit so vielen Fragezeichen versehen ist wie lange nicht mehr. Angesichts der historisch hohen Unsicherheit und bei weiterhin schwierigem Branchenumfeld müssen wir unsere Kosten im Griff behalten.“

Die Arbeitgeber betonten darüber hinaus, das Vergütungsniveau im Bankgewerbe sei immer noch sehr hoch. Zudem hätten die Bankbeschäftigten trotz schwieriger Lage auch in Krisenzeiten von realen Gehaltszuwächsen profitiert: Seit 2010 sei die Gesamtvergütung der Tarifbeschäftigten nominal um 25 Prozent und abzüglich Inflation um fast 12 Prozent gestiegen – und damit deutlich stärker als die dahinter stehende Wertschöpfung der Branche.

Eine klare Absage erteilten die Arbeitgeber der Verdi-Forderung nach einem einseitigen Anspruch auf mobile Arbeit zwischen 20 und 60 Prozent der Arbeitszeit. Im System der Arbeitsbeziehungen in Deutschland gebe es aus gutem Grund das gesetzlich legitimierte Weisungsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich Arbeitsinhalt, Arbeitsort und Arbeitszeit. In dieses System passe kein pauschaler einseitiger Anspruch der Beschäftigten, selbst über ihren Arbeitsort zu bestimmen. Mobilarbeit habe in den Banken eine hohe Bedeutung, und das nicht erst seit der Pandemie. Entsprechend gut seien die Arbeitgeber-Leistungen für mobile Arbeit, was sich auch in hohen Zufriedenheitswerten der Beschäftigten im Homeoffice widerspiegele. Allerdings sei die Praxis in den Unternehmen je nach Geschäftsmodell, Arbeitsorganisation und Unternehmenskultur sehr unterschiedlich, die Gestaltung müsse deshalb weiterhin den Betrieben überlassen bleiben. Entsprechend komme auch die von Verdi geforderte tarifliche Erstausstattungs-Pauschale in Höhe von 1.500 Euro für die Arbeit im Homeoffice nicht infrage. Sabine Schmittroth: „Die Banken sind seit Jahren Vorreiter in der Gestaltung mobil-flexibler Arbeitsformen. Aber gute Mobilarbeit gibt es nicht von der Stange, sie muss maßgeschneidert werden für die jeweils sehr unterschiedlichen Bedürfnisse der Betriebe und ihrer Beschäftigten. Der Verbandstarif ist dafür die falsche Regelungsebene.“

Die Verhandlungen werden am 26. August 2021 in Wiesbaden fortgesetzt.

Hinweis an die Redaktionen: Der AGV Banken hat zum Auftakt der Tarifverhandlungen die Publikation „Banken-Tarifrunde 2021 – Fakten und Hintergründe“ mit Informationen zu den wichtigsten Themen herausgegeben (Wirtschafts- und Branchenlage, Gehalt, Arbeitszufriedenheit und Gesundheit, Mobilarbeit). Sie steht als PDF-Dokument hier zum Download zur Verfügung.

Pressekontakt
Carsten Rogge-Strang
Hauptgeschäftsführer