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2020
Brüssel/Berlin
Europäische Banken-Sozialpartner: erheblicher Einfluss von Regulierung auf Beschäftigung, frühzeitige Einbindung der Sozialpartner und stärkere Koordinierung notwendig

Die europäischen Banken-Sozialpartner appellieren an nationale und europäische Regulierungsbehörden, die Auswirkungen von Regulierung auf die Beschäftigung und die Arbeitsbedingungen im Bankgewerbe frühzeitig in den Blick zu nehmen. Es zeige sich, dass Regulierung direkt und indirekt erhebliche Auswirkungen auf die Banken-Arbeitswelt habe, betonten Arbeitgeber und Gewerkschaften bei der Vorstellung einer umfassenden gemeinsamen Studie zu dem Thema. Deshalb gelte es, nachteilige arbeitsbezogene Regulierungs-Folgen zu identifizieren und so weit wie möglich abzumildern. Dafür sei es notwendig, die Sozialpartner intensiver einzubinden und die Regulierungsprozesse zwischen allen Beteiligten stärker zu koordinieren.

„Wir würden es begrüßen, wenn wir den Dialog im Vorfeld von Regulierungsmaßnahmen vertiefen könnten, und stehen dafür als Sozialpartner mit unserer besonderen Expertise zur Verfügung“, sagt Dr. Jens Thau, Geschäftsführer im AGV Banken und Chairman im Banking Committee for European Social Affairs (BCESA), das unter dem Dach der Europäischen Bankenvereinigung EBF die Interessen des privaten Bankgewerbes vertritt. „Wir stellen nicht die Notwendigkeit bestimmter Regulierungsvorhaben infrage. Aber wir möchten sie im Sinne von Arbeitgebern und Beschäftigten frühzeitig zweckmäßig mitgestalten. Dafür ist der Austausch mit Regulierungsbehörden auf der Grundlage des europäischen sozialen Dialoges im Bankensektor die ideale Plattform.“

Die Studie zu den Auswirkungen der Bankenregulierung auf die Beschäftigung, die das Sozialforschungsinstitut Kantar im Auftrag der europäischen Banken-Sozialpartner erstellt hat, startete 2017 mit einer Bestandsaufnahme zur Beschäftigungsentwicklung und zum Status quo der Regulierung im europäischen Bankensektor. 2019 folgte die zweite Phase mit zusätzlicher empirischer Forschung einschließlich Experten-Interviews in acht europäischen Ländern (Deutschland, Frankreich, Italien, Malta, Niederlande, Rumänien, Schweden und Spanien) und zwei Workshops. Die Studie kommt zu folgenden wesentlichen Ergebnissen:

  • Erhöhter Wettbewerbs- und Kostendruck, veränderte Geschäftsmodelle und Jobprofile: Die europäische Bankenregulierung infolge der Finanzkrise 2008 hat sowohl den Wettbewerbsdruck durch leichteren Zutritt neuer Marktteilnehmer (Schattenbanken, Fintech, Bigtech) als auch die Kapitalanforderungen und die Compliance-Kosten erhöht. Die Banken haben darauf mit Konsolidierung, angepassten Geschäftsmodellen, daraus resultierend veränderten Tätigkeitsfeldern, -strukturen und -profilen sowie insgesamt mit dem Abbau von Personal reagiert.
  • Stellenabbau in Kerngeschäft und Management, Stellenaufbau in Querschnittsfunktionen: Der Stellenabbau war bislang besonders signifikant im Privatkundengeschäft, in der Verwaltung, im Kreditwesen und im Management. Dem steht ein Personalaufbau in verschiedenen, nicht unmittelbar kundennahen Bereichen gegenüber (v.a. Compliance, Recht, Risiko, IT und Personalwesen).
  • Erhöhter Arbeitsaufwand durch Regulierung: Nach Einschätzung der Sozialpartner hat Regulierung das Arbeitsvolumen in fast allen Arbeitsbereichen erhöht. Das bestätigen auch aktuelle Erhebungsdaten des AGV Banken, wonach rund 60 Prozent der Beschäftigten von (sehr) hohem Aufwand für Compliance (Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, Erfüllung regulatorischer Anforderungen) berichten. Zwar empfinden Beschäftigte mit erhöhtem Compliance-Aufwand eine überdurchschnittliche Arbeitsbelastung, sie schätzen ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit aber ähnlich hoch ein wie der Durchschnitt der Belegschaften. Hinzu kommt, dass sich die Dynamik des Zusatzaufwands zuletzt etwas abgeschwächt hat. Insgesamt ist die empfundene Arbeitsbelastung im privaten Bankgewerbe in den vergangenen Jahren sogar gesunken (vgl. Pressegrafiken zum Download). Die europäischen Sozialpartner sprechen sich gleichwohl dafür aus, dass die Regulierungsbehörden den Unternehmen ausreichend Zeit einräumen, den erheblichen Aufwand bei der Einführung von Regulierung und der daraus notwendigen Prozessanpassung (einschließlich Mitarbeiterschulung sowie ggf. Durchführung von Mitbestimmungsverfahren) zu bewältigen.
  • Regulierung als Digitalisierungstreiber: Neue Vorschriften – unter anderem im bereits hoch automatisierten Zahlungsverkehr, aber auch in anderen Bereichen des Bankgeschäfts – haben die erhebliche Digitalisierungs-Dynamik im Bankgewerbe weiter beschleunigt. Dabei wirken digitale Technologien in Bereichen, wo sie einfachere Tätigkeiten nicht ersetzen, häufig unterstützend und produktivitätssteigernd. Aktuelle Befragungen im privaten Bankgewerbe bestätigen, dass Beschäftigte auf solchen Arbeitsplätzen durch die fortschreitende Digitalisierung eine überdurchschnittlich verbesserte Arbeitsqualität erwarten oder diese – etwa durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz – bereits erleben (vgl. Pressegrafiken zum Download).
  • Erhöhter Kompetenz- und Schulungsbedarf: Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Beschäftigte mit besonderen Compliance-Anforderungen dafür ausreichend qualifiziert sein müssen, und bescheinigt eine erhebliche Zunahme an Schulungen in Compliance- und Regulierungs-Fragen. Auch diese Entwicklung bestätigen aktuelle Erhebungsdaten aus dem privaten Bankgewerbe: Beschäftigte mit erhöhtem Compliance-Aufwand nehmen überdurchschnittlich oft an Weiterbildungsmaßnahmen teil (vgl. Pressegrafiken zum Download).

An der Studie beteiligt waren auf Arbeitgeberseite neben dem BCESA die europäischen Spitzenverbände der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken – European Savings Banks Group (ESBG) und European Association of Co-Operative Banks (EACB) – sowie auf Arbeitnehmerseite die internationale Gewerkschaft UNI Europa Finance.

Hinweis: Ausführliche Ergebnisse der Studie (u.a. den vollständigen Abschlussbericht) finden Sie auf der Website der Europäischen Bankenvereinigung EBF hier.

Weiterführende Informationen zu den Auswirkungen von Regulierung auf die Arbeitsbedingungen im privaten Bankgewerbe finden Sie in den beigefügten Pressegrafiken.

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2020
Berlin
AGV Banken ehrt die jahrgangsbesten Ausgebildeten

Der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) hat am Donnerstag im Rahmen seiner virtuellen Mitgliederversammlung die jahrgangsbesten Ausgebildeten im Berufsbild Bankkaufleute ausgezeichnet. Damit unterstreicht der Verband die hohe Bedeutung der Ausbildung in der Branche. Karl von Rohr, Vorsitzender des AGV Banken: „Der Bankberuf ist weiterhin attraktiv und vielfältig, und wir brauchen gerade in Zeiten des anhaltenden Umbruchs hoch qualifizierte Nachwuchskräfte.“ Die ausgezeichneten Ausgebildeten hätten hervorragende Leistungen gezeigt und seien ein Vorbild für die vielen engagierten Nachwuchskräfte im privaten Bankgewerbe. Zugleich zeige sich die hohe Ausbildungsqualität in der Branche, die eine gute Basis für das weitere Berufsleben biete.

Ausgezeichnet wurden folgende Nachwuchskräfte:

  • Pino Romano (Bausparkasse Schwäbisch Hall)
  • Mareike Sonntag (Oldenburgische Landesbank)
  • Christoph Walter (Oldenburgische Landesbank)

Im Rahmen der Mitgliederversammlung betonte der Verband, das hohe Niveau der Ausbildung für Bankkaufleute werde zusätzlich aufgewertet durch die neue Ausbildungsordnung, die zum 1. August 2020 in Kraft getreten sei. Die Lerninhalte seien digitaler, transparenter, kunden- und praxisorientierter geworden. Die Reform der Bankausbildung sei innerhalb von nur eineinhalb Jahren gelungen, die Einführung sei reibungslos verlaufen. Karl von Rohr: „Das neue Berufsbild für Bankkaufleute bedeutet einen echten Quantensprung. Wir sind sehr stolz darauf, dass dies im engen Austausch mit vielen beteiligten Organisationen gelungen ist.“

Hinweis an die Redaktionen: Ein Foto von der Ehrung der besten Ausgebildeten steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

Ausführliche Informationen zur neuen Ausbildungsordnung für Bankkaufleute finden Sie unter www.agvbanken.de im Bereich „Publikationen und Dossiers“.

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2020
Berlin
Homeoffice und Büro: Ausgewogener Mix macht besonders zufrieden und leistungsfähig

Beschäftigte, die in einer ausgewogenen Mischung aus Homeoffice und Präsenz im Büro arbeiten, fühlen sich besonders zufrieden, gesund und leistungsfähig. Zwar wird sich das Ausmaß an Arbeit im Homeoffice unter den Beschäftigten nach der Corona-Krise dauerhaft auf einem höheren Niveau bewegen, aber der informelle und vertiefende Austausch im persönlichen Gespräch bleibt wichtig; die Arbeit der Zukunft wird hybrid. Zu diesen Ergebnissen kommt der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) in einer aktuellen Expertise zum Homeoffice anlässlich des Arbeitsschutz-Kongresses „Forum Finanzdienstleister“ in Berlin.

Die Erkenntnisse basieren auf repräsentativen Beschäftigtenbefragungen, aktuellen Studienergebnissen und Praxisberichten aus Unternehmen. Diese haben in den vergangenen Monaten wertvolle Erfahrungen gewonnen, wie sich zunehmend flexible Arbeitsformen gesundheitsgerecht gestalten lassen, so der AGV Banken. Es zeige sich, dass Beschäftigte, die häufiger im Homeoffice arbeiteten, trotz teilweise erhöhter Arbeitsanforderungen überdurchschnittlich zufrieden seien. Am wohlsten und leistungsfähigsten fühlten sich aber diejenigen, die nicht ständig, sondern an einzelnen Tagen von zu Hause arbeiteten, wie längerfristige Analysen zeigten. Es gelte deshalb, passende Mischformen zwischen Homeoffice und Büroarbeit zu finden.

Der AGV-Vorsitzende Karl von Rohr, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutsche Bank AG, sprach in seinem Grußwort zum Forum Finanzdienstleister von einer „Neujustierung der Arbeitsprozesse“ und betonte: „Die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen tritt in eine neue Phase ein. Dafür brauchen wir mehr Vertrauen und mehr Mut auf allen Ebenen.“ Die Unternehmens- und Arbeitskultur werde sich im bereits stark digitalisierten Bankgewerbe beschleunigt verändern. Um dafür verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, müssten auch die Sozialpartner ihren Dialog ausbauen. Die Banken-Arbeitgeber seien dazu bereit.

Dagegen ist aus Sicht des AGV Banken – gerade angesichts der jüngsten Erkenntnisse – keine Notwendigkeit für einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice erkennbar, wie er derzeit diskutiert wird. Flexibilität sei keine Einbahnstraße: Nicht jeder Wunsch nach Arbeit von zu Hause entspreche den betrieblichen Bedarfen, umgekehrt seien nicht alle Beschäftigten zur Arbeit im Homeoffice bereit und nicht alle Tätigkeiten dafür geeignet. Gefragt seien stattdessen passgenaue betriebliche oder individuelle Lösungen.

Hinweis: Die vollständige Expertise des AGV Banken zum Homeoffice steht unter www.agvbanken.de zum Download bereit. Darüber hinaus hat die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft im Rahmen der Sozialpartner-Initiative „Mitdenken 4.0“ unter Beteiligung des AGV Banken ein Faktenblatt zur gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeit im Homeoffice herausgegeben, das unter www.mitdenken4null.de veröffentlicht wird.

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2020
Berlin
Beschäftigtenzahl im Kreditgewerbe um 1,8 Prozent gesunken

Die Zahl der Beschäftigten im deutschen Kreditgewerbe ist im Jahr 2019 um 1,8 Prozent auf 561.450 gesunken (Vorjahr: 571.700). Damit setzt sich der seit Jahren anhaltende Personalabbau in erneut in etwas abgeschwächter Tendenz fort; in den beiden Vorjahren hatte sich die Beschäftigtenzahl um 2,5 bzw. 3,8 Prozent verringert. Zu diesen Ergebnissen kommt der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) in seiner aktuellen Beschäftigtenerhebung.

Im privaten Bankgewerbe ist die Beschäftigtenzahl im vergangenen Jahr um 1,9 Prozent zurückgegangen: Zum Jahresende 2019 waren hier rund 153.250 Personen beschäftigt (Vorjahr: 156.200). Ursache ist neben Konsolidierung auch der anhaltende Umbau der Geschäftsmodelle bei fortschreitender Digitalisierung. Dabei spiegelt die Beschäftigungsentwicklung auch bereits länger laufende Personalabbauprogramme vor allem in größeren Häusern wider. Entsprechend gab es den stärksten Personalabbau in der Gruppe der Großbanken. Bei den Privatbankiers bewegte sich die Beschäftigungsentwicklung im Branchendurchschnitt, etwas geringeren Personalabbau meldeten die Regional- und Hypothekenbanken.

Der Anteil von Frauen in Führungspositionen im privaten Bankgewerbe ist innerhalb eines Jahres um 0,6 Prozentpunkte gestiegen und liegt bei etwas mehr als einem Drittel: 2019 waren 34,3 Prozent aller außertariflich Angestellten weiblich (Vorjahr: 33,7). Leicht erhöht hat sich auch über alle Beschäftigten hinweg die Teilzeitquote: 26,0 Prozent der Beschäftigten arbeiten in Teilzeit (Vorjahr: 25,6 Prozent). Erneut gestiegen ist der Anteil der Teilzeitkräfte unter den außertariflich Beschäftigten; er erhöhte sich um einen halben Prozentpunkt auf 16,3 Prozent. Die Fluktuation lag bei 7,8 Prozent und liegt nach einmaligem Anstieg im Jahr 2018 (9,0 Prozent) wieder auf dem Niveau der Vorjahre.

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2020
Berlin
AGV Banken: Tarifverhandlungen künftig nur für privates Bankgewerbe

Der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) wird Tarifverhandlungen künftig nur noch für das private Bankgewerbe und nicht mehr gemeinsam mit den öffentlichen Banken führen. Die Interessenlagen der Bankengruppen hätten sich zuletzt weiter ausdifferenziert und ließen sich deshalb von den jeweiligen Verbänden am besten vertreten. „Wir werden die Verhandlungen zu den wichtigen Themen im privaten Bankgewerbe weiterhin in enger Abstimmung mit unseren Mitgliedern und in gewohnter Qualität führen. Wir sehen uns für alle Verhandlungsszenarien gut gerüstet“, sagt Carsten Rogge-Strang, Hauptgeschäftsführer des AGV Banken.

Die Ankündigung des Bundesverbands Öffentlicher Banken, die Verhandlungsgemeinschaft mit den privaten Banken zu beenden, ändere nichts am Fahrplan laufender Verhandlungen. So würden die Verhandlungen über die Modernisierung der Verbandstarifverträge im Vorfeld der Tarifrunde 2021 für das private Bankgewerbe wie geplant fortgeführt.

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2020
Brüssel/Berlin
Gemeinsame Erklärung der Europäischen Sozialpartner im Finanzsektor: In der Corona-Krise Unternehmen und Beschäftigte schützen, Bürger und Wirtschaft nach Kräften unterstützen

Die europäischen Sozialpartner des Finanzsektors unterstreichen ihre gemeinsame Verantwortung, in der Krise durch die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19) die Unternehmen, ihre Beschäftigten, ihre Kunden und die Öffentlichkeit bestmöglich zu schützen. In einer soeben veröffentlichten Gemeinsamen Erklärung betonen Arbeitgeber und Gewerkschaften zugleich ihr Bemühen, weiterhin alle wesentlichen und kritischen Dienstleistungen anzubieten, soweit das im behördlich vorgegebenen Rahmen möglich ist. Die Sozialpartner der Banken und Versicherungen verbinden dieses Bekenntnis mit dem Dank an alle Beschäftigten des Finanzsektors, die daran mitarbeiten, die Auswirkungen der Krise so gering wie möglich zu halten.

Um das zu erreichen, haben sich die Sozialpartner auf folgende Kernpunkte verständigt:

  • Alle Akteure im Finanzsektor halten sich strikt an die Empfehlungen und Vorschriften öffentlicher Stellen in Bezug auf Covid-19.
  • Die Unternehmen haben dafür gesorgt, dass die überwiegende Mehrheit ihrer Beschäftigten – wann und wo immer das möglich ist – extern arbeitet, um dem Virus so gering wie möglich ausgesetzt zu sein und seine Verbreitung zu verhindern.
  • Die Sozialpartner im Finanzsektor bitten ihre Kunden um Verständnis, wenn sie aufgefordert werden, persönliche Besuche in Zweigstellen, Agenturen und Büros zu beschränken. Alle Beteiligten haben ihre Organisation und Kommunikation so weit wie möglich auf Telefon und elektronische Medien umgestellt.
  • Alle Beschäftigten – insbesondere diejenigen mit Kundenkontakt – werden an ihren Arbeitsplätzen angemessen geschützt.

Abschließend heißt es in der Erklärung: „Die europäischen Sozialpartner im Finanzdienstleistungssektor setzen sich weiterhin dafür ein, Unternehmen und die Mitarbeiter in ihrer Branche zu schützen und Europas Bürger und Wirtschaft in dieser außergewöhnlichen Krisenzeit nach besten Kräften zu unterstützen.“

Aus Sicht der Banken-Arbeitgeber unterstreicht die Erklärung den gemeinsamen Willen und die Handlungsfähigkeit der europäischen Sozialpartner auch in Krisenzeiten. „Wir setzen damit unter außergewöhnlich schwierigen Umständen ein Zeichen der Stabilität und des Vertrauens“, sagt Dr. Jens Thau, Geschäftsführer im AGV Banken und Chairman im Banking Committee for European Social Affairs (BCESA), das unter dem Dach der Europäischen Bankenvereinigung EBF die Interessen des privaten Bankgewerbes vertritt.

An der Erklärung beteiligt waren auf Arbeitgeberseite neben dem BCESA die europäischen Spitzenverbände der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken – European Savings Banks Group (ESBG) und European Association of Co-Operative Banks (EACB) – sowie Spitzenverbände der Versicherungswirtschaft (Insurance Europe und AMICE). Für die Arbeitnehmerseite war die internationale Gewerkschaft UNI beteiligt.

Hinweis an die Redaktionen: Die Gemeinsame Erklärung (deutsch und englisch) stehen Ihnen unter www.agvbanken.de als Download zur Verfügung.

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2020
Berlin
Bankausbildung grundlegend reformiert – Start im August 2020

Die Einführungsphase des neuen Berufsbildes für Bankkaufleute ist abgeschlossen. In bundesweit sechs Informationsveranstaltungen für das gesamte Kreditgewerbe haben sich insgesamt rund 1.200 Ausbilderinnen und Ausbilder, Lehrkräfte an Berufsschulen und Fachleute aus Kammern, Verbänden und Behörden über die Details der neuen Bankausbildung informiert. Mitte Februar wurde die neue Ausbildungsordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt bereits für den neuen Ausbildungsjahrgang zum 1. August 2020 in Kraft. Mit über 22.600 Auszubildenden im Jahr 2018 gehört Bankkaufmann/-frau zu den wichtigsten Ausbildungsberufen in Deutschland.

Die neue Ausbildungsordnung ersetzt die bislang geltende aus dem Jahr 1998. Sie vermittelt weiterhin die erforderlichen bankfachlichen Kompetenzen wie Vermögensbildung, Vorsorge, Kreditgeschäft oder Bau- und Unternehmensfinanzierung. Neu ist, dass sie jetzt auch kommunikative Fähigkeiten wie die Beratungskompetenz in den Mittelpunkt rückt, neue digitale Aspekte und Fähigkeiten integriert und stärker als bisher Wert darauf legt, dass vollständige Arbeitsprozesse – etwa der Verlauf eines Beratungsgesprächs – erlernt werden. Damit wird die Bankausbildung insgesamt digitaler, transparenter, kunden- und praxisorientierter. Zudem wurde die Abschlussprüfung – wie in vielen Berufen heute üblich – auf zwei Termine gestreckt: nach der Hälfte der Ausbildung und zum Abschluss. Die mündliche Abschlussprüfung umfasst nun auch ein Kundenberatungsgespräch inklusive Einsatz digitaler Medien.

„Die neue Ausbildungsordnung ist ein echter Quantensprung“, sagt Ulf Grimmke, Leiter Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik beim Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) und Koordinator der Bankenverbände im Neuordnungsverfahren. „Wir bieten weiterhin eine generalistische Ausbildung, die für den Einsatz in allen Bereichen von Banken und Sparkassen qualifiziert. Zugleich eröffnen wir einen neuen und modernen Einstieg in attraktive Entwicklungswege in den verschiedenen Bankengruppen.“


Für Dr. Stephan Weingarz, Abteilungsleiter Personalmanagement beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), spiegelt die neue Bankausbildung den Wandel im Kreditgewerbe wider: „Triebfeder für die neue Ausbildungsordnung waren die grundlegenden Umbrüche in der Bankenbranche. Die fortschreitende Digitalisierung verändert die Anforderungen an die Beschäftigten und schafft neben der klassischen Tätigkeit in der Bankfiliale eine Vielzahl neuer Tätigkeitsfelder für alle Vertriebswege im Bankgeschäft.“ Sabine Koch, Abteilungsdirektorin Personalmanagement beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV), erläutert: „Mit der neuen Ausbildungsordnung sind wir auf der Höhe der Zeit. Kommunikative Fähigkeiten, vernetztes Denken, der professionelle Umgang mit digitalen Arbeitsmitteln und projektorientiertes Arbeiten rücken stärker in den Fokus der Ausbildung. Zugleich stärken wir die Beratungskompetenz.“

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2019
Brüssel/Berlin
Führung der europäischen Banken-Arbeitgeber wiedergewählt

Das Banking Committee for European Social Affairs (BCESA) innerhalb der Europäischen Bankenvereinigung EBF, das die Interessen der Arbeitgeber im privaten Bankgewerbe auf europäischer Ebene vertritt, hat seine Führung für weitere drei Jahre im Amt bestätigt. Vorsitzender bleibt Dr. Jens Thau, Geschäftsführer im Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes, der das Amt seit 2013 innehat. Auch sein Stellvertreter Dr. Michael Kammas, Generaldirektor des Zyprischen Bankenverbands, wurde wiedergewählt.

Die EBF begrüßt die Bestätigung der BCESA-Führung. „Die Wiederwahl bringt uns auf Arbeitgeberseite Kontinuität und Verlässlichkeit im sektoralen Dialog. In einer Zeit des grundlegenden Wandels in unserer Branche ist das von besonderer Bedeutung, weil es den konstruktiven Dialog mit unseren Sozialpartnern stärkt“, sagt Wim Mijs, Chief Executive Officer der EBF.

Die wiedergewählte BCESA-Führung unterstreicht die gestiegene Bedeutung der europäischen Sozialpartner-Projekte im Bankgewerbe. Dr. Jens Thau: „In den vergangenen Jahren haben wir eine neue Qualitätsstufe in der Zusammenarbeit der Sozialpartner erreicht und ein gemeinsames Verständnis zu wichtigen Themen wie Telearbeit und Digitalisierung entwickelt. Damit schaffen wir echten Mehrwert für die Sozialpartner auch auf nationaler Ebene. Diesen Weg wollen wir konsequent weitergehen.“ Ein wichtiger Baustein in dieser Strategie sei auch die zurzeit laufende Analyse, wie sich die Bankenregulierung auf Beschäftigung und Arbeit im Bankgewerbe auswirkt. Dr. Michael Kammas: „Wir beleuchten intensiv, was die Regulierung für das tägliche Handeln unserer Beschäftigten bedeutet. Damit legen wir den Grundstein für eine gemeinsame Interessenvertretung gegenüber Regulatoren und Bankenaufsicht.“

Das BCESA vertritt die Interessen der Arbeitgeber im privaten Bankgewerbe auf europäischer Ebene gegenüber dem Sozialpartner UNI-Finance (Internationale Gewerkschaft für die Finanzwirtschaft), der EU-Kommission und weiteren internationalen Organisationen, darunter die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), Regulatoren, Bankenaufsicht und Standardisierungs-Organisationen.

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2019
Berlin
AGV Banken ehrt die jahrgangsbesten Ausgebildeten

Der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) hat am Dienstag im Rahmen seiner Mitgliederversammlung die jahrgangsbesten Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung zu Bankkaufleuten ausgezeichnet. Damit unterstreicht der Verband die hohe Bedeutung der Ausbildung in der Branche. Karl von Rohr, Vorsitzender des AGV Banken: „Der Bankberuf ist weiterhin attraktiv und vielfältig, er bietet auch in Zeiten des anhaltenden Umbruchs nach wie vor gute Entwicklungschancen.“ Die ausgezeichneten Ausgebildeten hätten hervorragende Leistungen gezeigt und seien ein Vorbild für die vielen engagierten Nachwuchskräfte im privaten Bankgewerbe.

Ausgezeichnet wurden folgende Absolventinnen und Absolventen:

  • Ausgezeichnet wurden folgende Absolventinnen und Absolventen:
  • Mathias Acht (Deutsche Bank, Mainz)
  • Anna Becher (Deutsche Bank, Düsseldorf)
  • Alexander Imberger (National-Bank, Mülheim/Ruhr und Essen)
  • Verena Löber (Deutsche Bank, Niedersachsen Ost)
  • Alexander Müller (Commerzbank, Saarbrücken)
  • Lennart Schrader (Targobank, Hamm)
  • Eva-Maria Themann (Deutsche Bank, Duisburg)

Hinweis an die Redaktionen: Ein Foto von der Ehrung der besten Ausgebildeten steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

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2019
Berlin
Karl von Rohr als Vorsitzender des AGV Banken wiedergewählt

Die Mitglieder im Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) haben am Dienstag Karl von Rohr (54) als Vorsitzenden des Vorstands wiedergewählt. Er hat das Amt seit 2017 inne, dem Vorstand des AGV Banken gehört er seit 2015 an. Karl von Rohr ist seit 2015 Vorstandsmitglied der Deutsche Bank AG und seit April 2018 Stellvertretender Vorstandsvorsitzender. Im Juli 2019 übernahm er im Vorstand die Verantwortung für die Privatkundenbank und die Vermögensverwaltung. Darüber hinaus ist er Arbeitsdirektor der Deutschen Bank AG und verantwortlich für die Region Deutschland.

Die Mitgliederversammlung des AGV Banken hat auch alle weiteren Mitglieder des Verbands-Vorstands in ihren Ämtern bestätigt. Dem Vorstand gehören damit unverändert an:

  • Karl von Rohr, Deutsche Bank AG (Vorsitzender)
  • Michael Klaus, B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA (stv. Vorsitzender)
  • Dr. Thomas A. Lange (National-Bank AG, stv. Vorsitzender)
  • Dr. Michael Diederich (HypoVereinsbank/UniCredit Bank AG)
  • Bernd Geilen (ING-Diba AG)
  • Claus Momburg (IKB Deutsche Industriebank AG)
  • Dr. Bettina Orlopp (Commerzbank AG).

Hinweis an die Redaktionen: Ein Foto des Vorsitzenden Karl von Rohr steht Ihnen im Medienbereich als Download zur Verfügung.

Pressekontakt
Carsten Rogge-Strang
Hauptgeschäftsführer