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2019
Berlin
Banken-Arbeitgeber zur Tarifrunde 2019: Branche weiter unter erheblichem Druck, Spielraum beim Gehalt bleibt sehr gering

Vor dem Beginn der Tarifrunde 2019 im privaten und öffentlichen Bankgewerbe am 15. Februar verweisen die Arbeitgeber auf die unverändert schwierige Branchenlage. Die Banken stünden unter erheblichem Druck: Die Ertragskraft sei nach wie vor schwach, zugleich bleibe der Kostendruck hoch. Auslöser seien weiterhin die anhaltenden Niedrigzinsen, erheblich gestiegener Aufwand durch die Banken-Regulierung, zurückgehende Kundenbindung und hohe Investitionen in neue digitale Geschäftsmodelle.

„Unser Spielraum beim Gehalt bleibt unverändert sehr gering“, sagt Karl von Rohr, Verhandlungsführer der Banken-Arbeitgeber. „Die Branchenlage und die Rahmenbedingungen haben sich seit dem vorherigen Tarifabschluss 2016 nicht verbessert. Das muss sich im Ergebnis der diesjährigen Tarifrunde widerspiegeln.“ Für die Tarifgemeinschaft öffentlicher Banken betont deren Vorsitzender Gunar Feth: „Wir bewegen uns weiterhin in einem sehr herausfordernden Marktumfeld. Außerdem erfordern Regulierung und Digitalisierung bei unseren Mitgliedern hohe Investitionen. In dieser Situation ist Kostendisziplin oberstes Gebot.“

Die Banken-Arbeitgeber betonen, die Branche bleibe aus verschiedenen Gründen in schwerem Fahrwasser. Zwar habe sich das Kreditgeschäft mit Privatkunden zuletzt solide entwickelt, dem stehe aber ein deutlich stärkerer Zuwachs an Kundeneinlagen gegenüber, der in Zeiten von Negativzinsen hohe Kosten verursache. Im Firmenkundengeschäft habe die Kreditvergabe zuletzt angezogen, allerdings schwäche sich dieser Trend bereits wieder ab. Insgesamt leide das Zinsgeschäft, das immer noch eine der wichtigsten Ertragsquellen der deutschen Banken sei, unverändert unter dem niedrigen Zinsniveau und damit auf absehbare Zeit unter weiter sinkenden Margen. Die erhoffte Zinswende sei immer noch nicht in Sicht.

Auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen trübten sich ein. So seien die Konjunkturprognosen für Deutschland zuletzt durchweg deutlich gesenkt worden. Hinzu kämen Abschwungtendenzen auch in China und wichtigen Schwellenländern, wachsende politische Instabilität und eine zunehmend protektionistische Handelspolitik. Dies schlage auf die Exportnation Deutschland in besonderem Maß durch. Insgesamt seien die volkswirtschaftlichen Risiken erheblich gestiegen und damit die Gefahr negativer Auswirkungen auf das Bankgeschäft.

Karl von Rohr: „Das Bankgewerbe bleibt auf absehbare Zeit starken Belastungen ausgesetzt. Deshalb gilt auch weiterhin: Die allgemeine Lohnentwicklung kann für uns nicht der Maßstab sein.“ Die Banken seien nicht vergleichbar mit der Industrie oder dem öffentlichen Dienst, der angesichts der zuletzt noch guten Konjunktur von hohen Steuereinnahmen profitiere. Gunar Feth: „Die Rentabilität der deutschen Banken ist im internationalen Vergleich zu gering. Wenn wir dauerhaft wettbewerbsfähig bleiben wollen, müssen wir unsere Kosten stabilisieren – das liegt auch im Interesse aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Branche.“

Vor diesem Hintergrund seien die Gehaltsforderungen der Gewerkschaften Verdi und DBV (jeweils 6,0 Prozent für 12 Monate) und DHV (8,0 Prozent für 18 Monate) nicht nachvollziehbar – dies umso weniger, als die Gewerkschaften noch gewichtige Zusatzforderungen etwa zu Urlaub und Arbeitszeiten erhoben hätten. Zudem sei das Vergütungsniveau in den Banken trotz schwieriger Branchenlage immer noch weit überdurchschnittlich.

Hinweis an die Redaktionen: Die erste Verhandlungsrunde am 15. Februar 2019 findet statt in der Geschäftsstelle des AGV Banken, Burgstraße 28, 10178 Berlin. Die Pressestelle der Banken-Arbeitgeber ist am Verhandlungstag erreichbar unter Tel. (030) 16 63-13 01, Mobil 0171 311 96 89, Fax (030) 59 00 112-78, E-Mail service@agvbanken.de. Aus Sicherheitsgründen ist für Journalisten und Kamerateams, die vor Ort berichten wollen, eine vorherige Anmeldung notwendig. Bitte wenden Sie sich vorab unter Tel. (030) 59 00 112-70 an die Geschäftsstelle des AGV Banken.

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2018
Brüssel/Berlin
Europäische Sozialpartner des Bankgewerbes verabschieden gemeinsame Erklärung zur Digitalisierung

Die europäischen Sozialpartner des Bankgewerbes haben Ende November eine gemeinsame Erklärung verabschiedet, in der sie einen chancenorientierten, positiven und pragmatischen Umgang mit der Digitalisierung befürworten. Die Erklärung betont das Potenzial digitaler Systeme, die administrative Arbeitsbelastung der Beschäftigten zu reduzieren, sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen und dadurch intensivere Kundenberatung zu ermöglichen. Zugleich hebt die Erklärung hervor, dass die neuen Formen der Arbeit auch freiberufliche Tätigkeiten umfassen können, die das traditionelle Verständnis von Beschäftigung, Arbeitszeit und Arbeitsort verändern und dabei auch spezifische Gesundheits- und Arbeitssicherheitsfragen berühren können.

Die Erklärung wird auf Arbeitgeberseite getragen vom Banking Committee for European Social Affairs (BCESA), das unter dem Dach der Europäischen Bankenvereinigung EBF die Interessen des privaten Bankgewerbes vertritt, sowie den europäischen Spitzenverbänden der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken, der European Savings Banks Group (ESBG) und der European Association of Co-Operative Banks (EACB). Für die Arbeitnehmerseite war die internationale Gewerkschaft UNI an den Gesprächen beteiligt. Der AGV Banken, seit 2013 im Vorsitz des BCESA, hat die Arbeiten an der gemeinsamen Erklärung intensiv begleitet.

„Die gemeinsame Erklärung unterstreicht, dass die Sozialpartner des Bankgewerbes die Chancen der Digitalisierung in den Mittelpunkt stellen und gemeinsam einen pragmatischen Rahmen schaffen, in dem Arbeit 4.0 für alle Beteiligten Vorteile bringt“, sagt Dr. Jens Thau, Geschäftsführer im AGV Banken und BCESA-Chairman. Die langjährigen Vorarbeiten hätten sich gelohnt und böten eine verlässliche Orientierung für Arbeitgeber und Beschäftigte auch auf nationaler Ebene.

Die wichtigsten Punkte der gemeinsamen Erklärung im Überblick:

  • Digitalisierung ist Zukunftssicherung: Die Erklärung erkennt ausdrücklich an, dass die Banken ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter steigern müssen, indem sie die Arbeitsproduktivität mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien erhöhen. Dies ist notwendig, um die Rentabilität von Unternehmen zu steigern, Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten und die Mitarbeiterzufriedenheit im Bankensektor zu verbessern.
  • Positive Effekte für alle Beteiligten: Die Digitaltechnologie verbessert nicht nur die Qualität der Dienstleistungen für die Kunden, sondern auch die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für die Beschäftigten durch Möglichkeiten einer flexibleren Gestaltung von Arbeitszeit und -ort. Digitalisierung soll einen Mehrwert für alle Beteiligten schaffen: für die Gesellschaft und Verbraucher, für den Bankensektor, für Aktionäre und für die Beschäftigten.
  • Kompetenzentwicklung der Beschäftigten ist entscheidend: Die Sozialpartner betonen, dass die Entwicklung von Fähigkeiten und methodischen Kenntnissen der Beschäftigten Voraussetzung für den Erfolg ist. Daher sollte der Einsatz spezifisch menschlicher Fähigkeiten verbessert werden und Beschäftigte sollten sich auf Arbeiten fokussieren, die Computer und Roboter so nicht erbringen können und die den Wert rein digitaler Dienste für die Kunden erhöhen. Dazu bedarf es sozialer Kompetenzen, Anpassungsfähigkeit und Agilität. Ebenso gefordert sind wirtschaftliches Denken, Digitalkompetenz, die Bereitschaft zu lebenslangem Lernen, Neugierde und Innovationsbereitschaft sowie ausgeprägte Kommunikations- und Medienkompetenzen.
  • Modernere Arbeitsformen umsetzen: Eine Herausforderung besteht nach Ansicht der Sozialpartner darin, Fachwissen stärker mit Kreativität, sozialer Interaktion und Flexibilität zu kombinieren. Die Sozialpartner befürworten den Ausbau neuer Arbeitsformen, einschließlich flexibler Arbeitszeiten und Telearbeit. Sie liegen im gemeinsamen Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
  • Datenschutz und Privatsphäre: Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der für gewerbliche Zwecke verwendeten und verarbeiteten Daten zu gewährleisten und angemessene Sicherheitsstandards für IT-Systeme (einschließlich Überwachungssysteme) zu schaffen, unter Wahrung der Privatsphäre der Mitarbeiter.
  • Sozialer Dialog: Die beteiligten Sozialpartner gestalten auf europäischer, nationaler und/oder betrieblicher Ebene die Rahmenbedingungen, um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, die Herausforde rungen zu bewältigen und den Transformationsprozess sozial  zu gestalten. Die Sozialpartner im Bankensektor entwickeln innovative Strategien und Partnerschaften, um einen für alle Beteiligten fairen Übergang in eine Zukunft mit gut gestalteter digitaler Arbeit zu fördern. Mindestens ein Mal jährlich werden sich die europäischen Sozialpartner in einem Monitoring-Komitee über neue Entwicklungen im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung austauschen.

Mit dem Einfluss moderner Technologien auf die Arbeit im Bankgewerbe hatten sich die europäischen Sozialpartner im Rahmen des sektoralen (branchenbezogenen) Dialogs bereits seit 1998 befasst, mündend in einer ersten Erklärung zur Beschäftigungsfähigkeit bei Einsatz neuester Informations- und Kommunikationstechnologie im Jahr 2002. Seither standen moderne Arbeitsformen immer wieder im Fokus, etwa im Dialog der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Telearbeit im Herbst 2016 und zuletzt bei der Gemeinsamen Erklärung der Europäischen Sozialpartner zur Telearbeit im November 2017.

Die Erklärung dient als Grundlage für weitere Gespräche der europäischen Banken-Sozialpartner zu einzelnen neuen digitalisierungsgetriebenen Arbeitsprozessen im Bankgewerbe, sobald diese greifbare Formen annehmen.

Hinweis an die Redaktionen: Die gemeinsame Erklärung (deutsch und englisch) und ein Foto von der Unterzeichnung stehen Ihnen unter www.agvbanken.de als Download zur Verfügung.

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2018
Berlin
Banken-Arbeitgeber: Gehaltsforderung von Verdi angesichts anhaltend schwieriger Branchenlage unrealistisch

Die Banken-Arbeitgeber haben die Gehaltsforderung der Gewerkschaft Verdi in Höhe von 6,0 Prozent für die anstehende Tarifrunde (Beginn: 15. Februar 2019) als unrealistisch zurückgewiesen. Die Branchenlage sei weiterhin ausgesprochen schwierig und habe sich seit dem vorherigen Tarifabschluss Mitte 2016 bei schwacher Ertragslage und hohem Kostendruck nicht verbessert. „Eine Gehaltsforderung in dieser Höhe suggeriert, dass sich das Bankgewerbe auf demselben Niveau bewegt wie gut laufende Industriebranchen. Das ist ganz offensichtlich nicht der Fall“, sagte Karl von Rohr, Verhandlungsführer der Banken-Arbeitgeber. Während die Wertschöpfung in der Gesamtwirtschaft kontinuierlich und spürbar wachse, stagniere sie in der Finanzwirtschaft seit Jahren. Die Banken seien unverändert durch Niedrigzinsen, verschärfte Regulierung, verändertes Kundenverhalten und hohe Investitionen in neue digitale Geschäftsmodelle erheblich belastet, sowohl auf der Ertrags- als auch auf der Kostenseite. „Es bleibt dabei: Der Verteilungsspielraum beim Gehalt ist sehr gering, die Abschlüsse in anderen Branchen sind kein realistischer Maßstab. Die Verdi-Forderung ist weit entfernt von dem, was wir uns leisten können“, so von Rohr.

Die Arbeitgeber betonten, Kostendisziplin sei für die Banken nach wie vor das oberste Gebot – auch mit Blick auf die Tatsache, dass das Gehaltsniveau in der Branche immer noch weit überdurchschnittlich sei, obwohl manche Tätigkeiten durch die fortschreitende Digitalisierung auch einfacher geworden seien. Das gelte insbesondere für das Privatkundengeschäft.

Zugleich verwiesen die Arbeitgeber auf erhöhte volkswirtschaftliche Unsicherheiten, die erheblich auf das Bankgeschäft durchschlagen könnten. Dazu zählten zunehmende politische Instabilität und protektionistische Handelspolitik ebenso wie die deutliche Konjunkturabschwächung in Deutschland.

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2018
Berlin
Wechsel in der Hauptgeschäftsführung des AGV Banken

Der langjährige Hauptgeschäftsführer im Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken), Dr. Gerd Benrath, tritt zum Jahreswechsel in den Ruhestand. Der 62-jährige Rechtsanwalt stand 20 Jahre lang an der Spitze der Verbands-Geschäftsführung. In diese Zeit fallen verschiedene Regelungen zur Flexibilisierung des Bankentarifs und die tarifpolitische Bewältigung der Finanzkrise. Die Mitglieder des AGV Banken würdigten die Verdienste von Dr. Benrath am Donnerstagabend im Rahmen der Mitgliederversammlung und dankten ihm für die geleistete Arbeit.

Zum Nachfolger hat der Vorstand des AGV Banken Carsten Rogge-Strang bestellt. Der 51-jährige Volkswirt ist seit 2007 Geschäftsführer im AGV Banken, zuständig für die Bereiche Tarifpolitik und Kommunikation. Er vertritt den Verband auch in arbeits- und sozialpolitischen Fragen. Vor seinem Eintritt in den AGV Banken war der ausgebildete Wirtschaftsjournalist als Kommunikationsberater unter anderem für Ministerien und im Finanzdienstleistungsbereich tätig.

Hinweis an die Redaktionen: Fotos von Dr. Gerd Benrath und Carsten Rogge-Strang können Sie im Medienbereich herunterladen.

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2018
Berlin
Beschäftigtenzahl im Kreditgewerbe um 3,8 Prozent gesunken

Die Zahl der Beschäftigten im deutschen Kreditgewerbe ist im Jahr 2017 um 3,8 Prozent auf 586.250 gesunken (Vorjahr: 609.100). Damit setzt sich der seit Jahren anhaltende Personalabbau fort; im Vorjahr hatte sich die Beschäftigtenzahl um 2,9 Prozent verringert. Zu diesen Ergebnissen kommt der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) in seiner aktuellen Beschäftigtenerhebung.

Im privaten Bankgewerbe ist die Beschäftigtenzahl im vergangenen Jahr um 4,8 Prozent zurückgegangen: Zum Jahresende 2017 waren hier rund 158.100 Personen beschäftigt (Vorjahr: 166.050). In dieser Entwicklung spiegelt sich der anhaltende Umbau der Geschäftsmodelle bei fortschreitender Digitalisierung wieder: Nachdem der Personalabbau im Zuge der Restrukturierung des Filialgeschäfts in vielen großen Banken weiter vorangeschritten ist, entfallen jetzt vor allem einfache Tätigkeiten in Abwicklungs- und Service-Einheiten. Auf der anderen Seite steigt der Bedarf an hoch qualifizierten Beschäftigten, die an der Schnittstelle zwischen IT und Bankgeschäft neue Produkte und Prozesse gestalten. Dabei sind zunehmend auch Professionen außerhalb des klassischen Bankgeschäfts gefragt, etwa aus dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich. Darüber hinaus haben die Kreditinstitute erneut verstärkt Spezialisten für Regulierung, Compliance und Kontrollfunktionen eingestellt. Insgesamt gleichen die Neueinstellungen den – vorwiegend digitalisierungsbedingten – Personalabbau jedoch weiterhin nicht aus.

Auch beim Blick auf die verschiedenen Bankengruppen und Geschäftsmodelle zeigt sich ein differenziertes Bild: Personalaufbau gab es in der Gruppe der Privatbankiers, bei einigen Hypothekenbanken und bei Direktbanken, während die Beschäftigung vor allem in den Groß- und Spezialbanken rückläufig war. Bei den Regionalbanken und den privaten Bausparkassen blieb der Personalstand weitgehend stabil.

Der Anteil von Frauen in Führungspositionen im privaten Bankgewerbe ist nach dem deutlichen Wachstum der Vorjahre im vergangenen Jahr leicht gestiegen und liegt bei einem Drittel: 2017 waren 33,6 Prozent aller außertariflich Angestellten weiblich (Vorjahr: 33,5). Über alle Beschäftigten hinweg ist die Teilzeitquote erneut gestiegen: Über ein Viertel der Beschäftigten (25,7 Prozent) arbeitet in Teilzeit, das sind 0,4 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Dabei hat sich erneut auch der Anteil der Teilzeitkräfte unter den außertariflich Beschäftigten leicht erhöht; er stieg innerhalb eines Jahres von um 0,3 Prozentpunkte auf 14,8 Prozent. Die Fluktuation ist auf weiterhin niedrigem Niveau stabil geblieben und lag 2017 bei 7,1 Prozent (Vorjahr: 7,0 Prozent).

Die Ausbildungsquote (Zahl der Auszubildenden im Beruf Bankkauf-mann/-frau im Verhältnis zum Stammpersonal) im privaten Bankgewerbe folgt dem insgesamt sinkenden Personalstand und ist 2017 auf 3,8 Prozent gesunken (Vorjahr: 4,3 Prozent). Bei Einbeziehung aller Ausbildungsformen (duale, ausbildungs- oder praxisintegrierte Studiengänge) beträgt die Ausbildungsquote 4,8 Prozent (Vorjahr: 5,3 Prozent). Sie liegt damit im Vergleich zu anderen Bankengruppen und zur Gesamtwirtschaft weiterhin auf einem guten Niveau. Zugleich haben einige Institute die Zahl ihrer Trainees deutlich erhöht und bieten damit bessere Einstiegsmöglichkeiten für Hochschulabsolventen.

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2017
Brüssel/Berlin
Europäische Sozialpartner des Bankgewerbes verabschieden gemeinsame Erklärung zur Telearbeit

Die europäischen Sozialpartner des Bankgewerbes haben Mitte November eine gemeinsame Erklärung zur Telearbeit verabschiedet, in der sie einen positiven und pragmatischen Umgang mit neuen Arbeitsformen außerhalb klassischer Bürotätigkeiten befürworten. Die Erklärung betont, dass Beschäftigte in Telearbeit – definiert als Arbeit außerhalb von Räumen des Arbeitgebers – grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten haben wie alle anderen Beschäftigten. Zugleich hebt sie an mehreren Stellen hervor, dass Arbeitgeber und Telebeschäftigte eine gemeinsame Verantwortung dafür haben, dass Telearbeit sicher und gesundheitsgerecht ist. Dazu gehören unter anderem Hinweise zur Gestaltung von Erreichbarkeit und zum Datenschutz.

Die Erklärung wird auf Arbeitgeberseite getragen vom Banking Committee for European Social Affairs (BCESA), das unter dem Dach der Europäischen Bankenvereinigung EBF die Interessen des privaten Bankgewerbes vertritt, sowie den europäischen Spitzenverbänden der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken, der European Savings Banks Group (ESBG) und der European Association of Co-Operative Banks (EACB). Für die Arbeitnehmerseite war die internationale Gewerkschaft UNI an den Gesprächen beteiligt. Der AGV Banken, seit 2013 im Vorsitz des BCESA, hat die Arbeiten an der gemeinsamen Erklärung intensiv begleitet.

„Die gemeinsame Erklärung unterstreicht, dass die Sozialpartner des Bankgewerbes die Veränderungen der Arbeitswelt nicht als Bedrohung sehen, sondern gemeinsam einen pragmatischen Rahmen schaffen, in dem Arbeit 4.0 für alle Beteiligten Vorteile bringt“, sagt Dr. Jens Thau, Geschäftsführer im AGV Banken und BCESA-Chairman. Die langjährigen Vorarbeiten hätten sich gelohnt und böten eine verlässliche Orientierung für Arbeitgeber und Beschäftigte auch auf nationaler Ebene.

Die wichtigsten Punkte der gemeinsamen Erklärung im Überblick:

  • Positiver gesellschaftlicher Effekt von Telearbeit: Die Erklärung unterstreicht, dass Telearbeit positive Auswirkungen auf die Gesellschaft haben kann (weniger Umweltbelastung und Verkehr, bessere Chancen für Beschäftigung und weltweite Zusammenarbeit, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben).
  • Beiderseitige Freiwilligkeit: Die Sozialpartner betonen, dass Telearbeit – immer im Einklang mit nationalem Recht und Gepflogenheiten der Sozialpartner – von Arbeitgebern und Beschäftigten freiwillig eingeführt und wieder rückgängig gemacht werden kann. Dabei sollten sich die Beteiligten an Beispielen guter Praxis orientieren.
  • Gleichbehandlung: Telearbeitnehmer sollen grundsätzlich dieselben (Mitbestimmungs-)Rechte, Pflichten, Anforderungen und (Karriere-)Chancen haben wie alle übrigen Beschäftigten.
  • Erreichbarkeit und Einbindung: Telebeschäftigte sollen zu den Zeiten erreichbar sein, die einzelvertraglich oder in Kollektivvereinbarungen geregelt sind. Abweichungen davon sollen begründet und nachvollziehbar möglich sein, eine Erreichbarkeit rund um die Uhr ist nicht vorgesehen. (Persönliche) Sozialkontakte im Unternehmen sollen möglich sein.
  • Gesundheitsschutz: Die Sozialpartner legen besonderes Gewicht auf die gesundheitsgerechte Gestaltung von Telearbeit in Einklang mit europäischem und nationalem Recht. Mögliche besondere Belastungen von Telebeschäftigten sollen besonders in den Blick genommen werden. Dabei sind Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen gefordert, wenn es um die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und die Balance zwischen Beruf und Privatleben geht.
  • Respekt vor der Privatsphäre: Der Arbeitgeber stellt sicher, dass die Privatsphäre der Telebeschäftigten respektiert wird und Systeme zur Leistungsmessung den jeweils anwendbaren nationalen Vorschriften (einschließlich Sozialpartner-Vereinbarungen) entsprechen.
  • Datensicherheit und Gerätenutzung: Arbeitgeber und Beschäftigte haben eine gemeinsame Verantwortung, Datensicherheit zu gewährleisten – die einen, indem sie funktionierende Infrastruktur bereitstellen, die anderen, indem sie gesetzliche und unternehmensinterne Vorschriften einhalten. Nutzen Telebeschäftigte private Geräte für ihre Arbeit, unterliegen diese denselben Regeln zur Datensicherheit und Privatsphäre
    wie firmeneigene Geräte.
  • Ausbildung, Fort- und Weiterbildung: Die Sozialpartner verweisen darauf, dass Telebeschäftigte über die (alle Beschäftigten umfassende) reguläre Qualifizierung hinaus unter Umständen spezielle Zusatzqualifizierung benötigen, etwa zu Rechtsfragen, zum Umgang mit fehlendem Sozialkontakt oder zur Datensicherheit. Dies könnte auch für Bürobeschäftigte von Bedeutung sein, die häufig mit Telebeschäftigten zusammenarbeiten.

Mit dem Einfluss moderner Technologien auf die Arbeit im Bankgewerbe hatten sich die europäischen Sozialpartner im Rahmen des sektoralen (branchenbezogenen) Dialogs bereits seit 1998 befasst, mündend in einer ersten Erklärung zur Beschäftigungsfähigkeit bei Einsatz neuester Informations- und Kommunikationstechnologie im Jahr 2002. Seither standen moderne Arbeitsformen immer wieder im Fokus, zuletzt im Dialog der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Telearbeit im Herbst 2016.

Aufbauend auf der jetzt unterzeichneten Erklärung werden die europäischen Banken-Sozialpartner im Frühjahr 2018 Gespräche zu übergeordneten Fragen der Digitalisierung aufnehmen.

Hinweis an die Redaktionen: Die gemeinsame Erklärung (deutsch und englisch) und ein Foto von der Unterzeichnung stehen Ihnen unter www.agvbanken.de als Download zur Verfügung.

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2017
Frankfurt am Main
Karl von Rohr neuer Vorsitzender des AGV Banken

Die Mitglieder im Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) haben am Dienstag Karl von Rohr, Vorstandsmitglied und Arbeitsdirektor der Deutsche Bank AG, zum neuen Vorsitzenden gewählt. Er übernimmt das Amt von Heinz Laber (HypoVereinsbank/UniCredit Bank AG), der in den Ruhestand tritt.

Karl von Rohr (52) ist seit 2015 Vorstandsmitglied der Deutsche Bank AG und verantwortlich für den Personal-, den Rechtsbereich sowie Global Governance. Nach seinem Eintritt in die Deutsche Bank 1997 hatte er verschiedene Leitungsfunktionen in Deutschland und Belgien inne, unter anderem als Leiter Personal der Deutschen Bank in Deutschland und Vorstandsmitglied der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG. Von 2013 bis 2015 war er Global Chief Operating Officer, Regional Management. Dem Vorstand des AGV Banken gehört er seit 2015 an.

Der scheidende AGV-Vorsitzende Heinz Laber gehörte dem Vorstand des Verbands seit 2006 an und war insgesamt vier Jahre – von 2007 bis 2009 und von 2015 bis 2017 – dessen Vorsitzender. Als Verhandlungsführer der Banken-Arbeitgeber leitete er die Tarifrunden 2008/2009 und 2016. Die Mitgliederversammlung dankte Heinz Laber für sein langjähriges Wirken im Vorstand des AGV Banken und für die umsichtige Führung des Verbands in anhaltend schwierigem Umfeld.

Neu in den AGV-Vorstand gewählt haben die Mitglieder des AGV Banken Dr. Theodor Weimer, Sprecher des Vorstands der HypoVereinsbank/Uni-Credit Bank AG. Alle weiteren Vorstandsmitglieder des Verbands wurden in ihren Ämtern bestätigt. Dem neu gewählten Vorstand des AGV Banken gehören damit an: Karl von Rohr (Deutsche Bank AG, Vorsitzender), Michael Klaus (B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA, stv. Vorsitzender), Dr. Thomas A. Lange (National-Bank AG, stv. Vorsitzender), Frank Annuscheit (Commerzbank AG), Bernd Geilen (ING-Diba AG), Claus Momburg (IKB Deutsche Industriebank AG) und Dr. Theodor Weimer (HypoVereinsbank/Uni-Credit Bank AG).

Hinweis an die Redaktionen: Ein Foto des neuen Vorsitzenden Karl von Rohr steht Ihnen im Medienbereich als Download zur Verfügung.

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2017
Berlin
Beschäftigtenzahl im Kreditgewerbe um fast drei Prozent gesunken – Privates Bankgewerbe: Anteil von Frauen in Führungspositionen weiter gestiegen

Die Zahl der Beschäftigten im deutschen Kreditgewerbe hat sich im Jahr 2016 um 2,9 Prozent auf 609.100 verringert (Vorjahr: 627.250). Damit setzt sich der seit Jahren anhaltende Personalabbau mit etwas erhöhter Dynamik fort; im Vorjahr war die Beschäftigtenzahl um 2,1 Prozent gesunken. Zu diesen Ergebnissen kommt der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) in seiner aktuellen Beschäftigtenerhebung.

Im privaten Bankgewerbe ist die Beschäftigtenzahl im vergangenen Jahr um 1,9 Prozent zurückgegangen: Zum Jahresende 2016 waren hier rund 166.050 Personen beschäftigt (Vorjahr: 169.250). Dahinter stehen gegenläufige Entwicklungen: Personalaufbau gab es in einzelnen Bankengruppen und Geschäftsmodellen (Privatbankiers, Hypothekenbanken, Konsumfinanzierer, Direktbanken) und bei Experten für Regulierung und für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle. Dagegen setzten sich die Anpassungen im Filialgeschäft fort und sorgten bei den Großbanken insgesamt für einen Beschäftigungsrückgang. Auch bei Regionalbanken und Spezialinstituten war der Personalbestand leicht rückläufig.

Der Anteil von Frauen in Führungspositionen ist im privaten Bankgewerbe erneut leicht gestiegen und liegt bei einem Drittel: 2016 waren 33,5 Prozent aller außertariflich Angestellten weiblich (Vorjahr: 33,1). Über alle Beschäftigten hinweg ist die Teilzeitquote erneut gestiegen: Ein Viertel der Beschäftigten (25,3 Prozent) arbeitet in Teilzeit, das sind 0,7 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Dabei hat sich erneut auch der Anteil der Teilzeitkräfte unter den außertariflich Beschäftigten erhöht; er stieg innerhalb eines Jahres von 13,8 auf 14,5 Prozent. Die Fluktuation ist auf weiterhin niedrigem Niveau leicht gestiegen und lag 2016 bei 7,0 Prozent (Vorjahr: 6,7 Prozent).

Die Ausbildungsquote (Zahl der Auszubildenden im Beruf Bankkaufmann/-frau im Verhältnis zum Stammpersonal) im privaten Bankgewerbe folgt dem insgesamt sinkenden Personalbedarf im Privatkundengeschäft und ist 2016 auf 4,3 Prozent gesunken (Vorjahr: 5,0 Prozent). Bei Einbeziehung aller Ausbildungsformen (duale, ausbildungs- oder praxisintegrierte Studiengänge) beträgt die Ausbildungsquote 5,3 Prozent (Vorjahr: 5,6 Prozent). Sie liegt damit im Vergleich zu anderen Bankengruppen und zur Gesamtwirtschaft weiterhin auf einem guten Niveau.

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2016
Berlin
Arbeitszeit-Autonomie fördert die Gesundheit

Durch die fortschreitende Digitalisierung steigt bei wissensbasierten Tätigkeiten die Zahl der Beschäftigten, die sehr flexibel an verschiedenen Orten (Büro, Kunde, zu Hause) arbeiten. Im Bankgewerbe sind diese Beschäftigten trotz eines höheren Arbeitspensums überdurchschnittlich zufrieden und gesund, sofern sie sich ihre Arbeitszeit möglichst frei einteilen können. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie zu mobil-flexibler Arbeit, die der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) soeben vorgelegt hat; Basis ist eine repräsentative Befragung von Beschäftigten im privaten Bankgewerbe durch das Sozialforschungsinstitut TNS Emnid.

Die Untersuchung zeigt: Hoch flexibel arbeitende Beschäftigte sind durchweg überdurchschnittlich motiviert und leistungsfähig; damit bestätigt die AGV-Studie Ergebnisse anderer Untersuchungen zu diesem Thema. Neu ist die Erkenntnis, dass innerhalb dieser Gruppe die Gesundheitsbelastung stark vom Arbeitszeitmodell abhängt. So haben Beschäftigte mit hoher Mobilität und fester Arbeitszeit – im privaten Bankgewerbe sind das weniger als 5 Prozent der Beschäftigten – überdurchschnittlich häufig gesundheitliche Probleme und Beschwerden, während die Kombination aus Mobilität und hoher Zeitautonomie eindeutig gesundheitsförderlich wirkt: Die Beschäftigten mit der höchsten Zeitautonomie sind weit überdurchschnittlich gesund. Zu dieser Gruppe zählen Beschäftigte in Vertrauensarbeitszeit (vorwiegend ergebnisorientierte Arbeit ohne Kontrolle der Arbeitszeiten) und in Gleitzeit ohne feste Kernarbeitszeit; in diesen Modellen arbeiten im privaten Bankgewerbe immerhin rund 35 Prozent der Beschäftigten aus allen Arbeitsbereichen und Hierarchiestufen. Und auch bei den fast 40 Prozent der Beschäftigten mit mittlerer Zeitautonomie (Gleitzeit mit Kernarbeitszeit) bewegt sich die Gesundheitsbelastung auf Normalniveau.

Weitere Ergebnisse der Studie untermauern den Befund. So machen Beschäftigte in Vertrauensarbeitszeit zwar etwas mehr Überstunden als der Durchschnitt, legen diese aber – im Gegensatz zu Beschäftigten mit festen Arbeitszeiten – selten auf spätere Abendstunden oder aufs Wochenende, was sich günstig auf die Gesundheit auswirkt. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Erreichbarkeit außerhalb üblicher Arbeitszeiten: Die Beschäftigten mit der größten Zeitautonomie werden zwar überdurchschnittlich häufig nach 18 Uhr kontaktiert, fühlen sich dadurch aber erheblich geringer belastet als die übrigen Beschäftigten – auch, weil sich diese Kontakte weitgehend auf den frühen Abend konzentrieren. Daraus ergibt sich insgesamt ein zwar erweiterter, aber letztlich relativ klar abgegrenzter Arbeitszeitkorridor. Mobil-flexible Arbeit mit autonomer Zeiteinteilung verringert also insgesamt das Risiko, dass Beschäftigte ihre Belastungsgrenzen überschreiten und sich selbst gefährden.

„Zeitautonomie ist ein entscheidender Pluspunkt, wenn sie sinnvoll eingesetzt und verantwortungsvoll genutzt wird. Im privaten Bankgewerbe ist das ganz offensichtlich der Fall, hier profitiert mehr als ein Drittel der Beschäftigten von autonomer Arbeitszeitgestaltung. Der oft geäußerte Generalverdacht, mobilflexible Arbeit gefährde die Gesundheit der Beschäftigten, ist damit nicht haltbar“, kommentiert Dr. Gerd Benrath, Hauptgeschäftsführer des AGV Banken, die Studienergebnisse. Das Risiko, dass sich Beschäftigte selbst überforderten, sei bei starren Arbeitszeiten größer als bei freier Einteilung der Arbeitszeit. Es sei deshalb zu erwarten, dass sich Arbeitsformen mit höherer Zeitautonomie schrittweise und bedarfsgerecht ausdehnten.

Zugleich verweisen die Banken-Arbeitgeber in ihrer Studie darauf, dass für mobil-flexible Arbeit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssten. Nicht jede Tätigkeit und nicht jede Persönlichkeit eigneten sich für diese Arbeitsform. Mobil-flexible Arbeit basiere auf Vertrauenskultur im Unternehmen, mindestens aber zwischen Vorgesetzten und ihren Teams. Alle Beteiligten müssten sich individuell über die Möglichkeiten und Grenzen neuer Arbeitsformen verständigen.

Die wichtigsten Ergebnisse der Studie im Überblick: Mobil-flexibel arbeitende Beschäftigte mit hoher Zeitautonomie

  • sind in allen Mitarbeitergruppen und Hierarchiestufen vertreten; dabei sind Führungskräfte, Vollzeitkräfte und außertariflich bezahlte Beschäftigte überproportional vertreten, was darauf schließen lässt, dass Seniorität (bestimmte Positionen, größere Erfahrung) eine gewisse Rolle dabei spielt, wer mehr zeitlichen Gestaltungsspielraum erhält
  • sind mit ihrem Arbeitgeber, mit wichtigen Aspekten ihrer Arbeitsqualität und ihres Arbeitsumfelds überdurchschnittlich zufrieden
  • fühlen sich überdurchschnittlich leistungsstark und gesund und klagen mit Abstand am seltensten über gesundheitliche Probleme und Beschwerden
  • sind überdurchschnittlich motiviert
  • empfinden Zeitdruck und Arbeitsbelastung stärker als Beschäftigte mit festen Arbeitszeiten; da die hoch Flexiblen aber insgesamt überdurchschnittlich zufrieden und gesund sind, hat dies offensichtlich mit anspruchsvolleren Job-Anforderungen zu tun (höhere Komplexität und Verantwortung, zugleich aber auch höhere Motivation)
  • beurteilen die Team- und Führungsqualität überdurchschnittlich gut; das überrascht durchaus angesichts größerer räumlicher Distanz zu Vorgesetzten und Team, spricht aber für grundsätzlich funktionierende Arbeits- und Informationsprozesse
  • bewerten Zuständigkeits- und Verantwortungsregelungen und Entscheidungsprozesse weniger positiv als Beschäftigte mit festen Arbeitszeiten; dahinter könnten gewisse Informationsdefizite durch seltenere Anwesenheit zu den üblichen Arbeitszeiten stehen
  • melden sich seltener grundlos krank als die übrigen Beschäftigten; Zeitautonomie senkt also den Krankenstand
  • machen etwas mehr Überstunden als der Durchschnitt, aber deutlich weniger als Beschäftigte, die nur räumlich flexibel arbeiten; bei hoher Flexibilität führt Zeitautonomie also offensichtlich dazu, dass sich Überstunden in Grenzen halten
  • legen Überstunden seltener auf ungünstige Zeiten (späterer Abend, Wochenende) als Beschäftigte mit festen Arbeitszeiten, die wiederum – bedingt durch das tagsüber starre Zeitkorsett – öfter als der Durchschnitt spätabends und am Wochenende arbeiten
  • fühlen sich durch Erreichbarkeit außerhalb üblicher Arbeitszeiten deutlich geringer belastet als die übrigen Beschäftigten
  • nehmen den digitalen Wandel besser an; so erwarten sie durch die fortschreitende Digitalisierung überdurchschnittlich starke Verbesserungen im Unternehmen und im persönlichen Arbeitsumfeld.

Grafiken unten als Download verfügbar

Über die Studie

  • Repräsentative Erhebung unter 800 Beschäftigten von privatrechtlich geführten Kreditinstituten in Deutschland, 1. Halbjahr 2016; TNS Emnid im Auftrag des AGV Banken
  • Auswertung nach Beschäftigten in verschiedenen mobil-flexiblen Arbeitsformen und mit festen Arbeitszeiten

Die ausführlichen Studienergebnisse stehen auf der Website des Verbandes unter www.agvbanken.de zum Download bereit.

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2016
Berlin
Beschäftigtenzahl im Kreditgewerbe um zwei Prozent gesunken – Privates Bankgewerbe: ein Drittel Frauen in Führungspositionen

Die Zahl der Beschäftigten im deutschen Kreditgewerbe hat sich im Jahr 2015 um 2,0 Prozent auf 627.150 verringert (Vorjahr: 640.050). Das ist der stärkste Rückgang seit dem Jahr 2004. Seit dem Jahr 2000 ist der Personalbestand in der Branche im Durchschnitt um knapp 1,3 Prozent pro Jahr gesunken. Zu diesen Ergebnissen kommt der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) in seiner aktuellen Beschäftigtenerhebung.

Im privaten Bankgewerbe ist die Beschäftigtenzahl im vergangenen Jahr um 1,1 Prozent zurückgegangen: Zum Jahresende 2015 waren hier rund 169.250 Personen beschäftigt (Vorjahr: 171.200). Dahinter stehen gegenläufige Entwicklungen: Während eine Reihe von Regionalbanken und Spezialinstituten Personal aufgebaut hat, machte sich der anhaltende Personalabbau durch notwendige Restrukturierungen im Filialgeschäft erneut negativ bemerkbar.

Der Anteil von Frauen in Führungspositionen ist im privaten Bankgewerbe erneut leicht gestiegen und liegt inzwischen bei einem Drittel: 2015 waren 33,1 Prozent aller außertariflich Angestellten weiblich (Vorjahr: 32,6). Über alle Beschäftigten hinweg ist die Teilzeitquote spürbar gestiegen: Ein Viertel der Beschäftigten arbeitet in Teilzeit (24,6 Prozent gegenüber 23,4 Prozent im Vorjahr). Dabei hat sich erneut der Anteil der Teilzeitkräfte unter den außertariflich Beschäftigten deutlich erhöht; er stieg innerhalb eines Jahres um fast einen Prozentpunkt auf 13,8 Prozent. Die Fluktuation ist auf weiterhin niedrigem Niveau leicht gestiegen und lag 2015 bei 6,7 Prozent (Vorjahr: 6,2 Prozent).

Die Ausbildungsquote (Zahl der Auszubildenden im Verhältnis zum Stammpersonal) im privaten Bankgewerbe ist 2015 auf 5,0 Prozent gesunken (Vorjahr: 5,5 Prozent). Auslöser ist der insgesamt sinkende Personalbedarf im Privatkundengeschäft, für das die meisten Nachwuchskräfte ausgebildet werden; darüber hinaus sind viele Institute dazu übergegangen, nicht mehr – wie früher üblich – deutlich über den eigenen Bedarf hinaus auszubilden. Die Ausbildungsquote liegt aber im Vergleich zu anderen Bankengruppen und zur Gesamtwirtschaft weiterhin auf einem guten Niveau.

Pressekontakt
Carsten Rogge-Strang
Hauptgeschäftsführer