Pressemeldungen
Die Tarifverhandlungen für das private und öffentliche Bankgewerbe sind am Mittwoch ergebnislos auf den 11. April 2019 vertagt worden. Die Gewerkschaften seien nicht bereit gewesen, ihre sehr umfangreichen Forderungspakete deutlich zu reduzieren, teilten die Banken-Arbeitgeber nach dem zweiten Verhandlungstermin in Frankfurt/Main mit. „Schon die reinen Gehaltsforderungen sind weit entfernt von dem, was sich unsere Branche leisten kann. Wir verstehen nicht, warum die Gewerkschaften die ohnehin schon schwierigen Verhandlungen zum Kernthema Gehalt noch mit unrealistischen Forderungen zu Nebenthemen erschweren“, sagte Karl von Rohr, Verhandlungsführer der Banken-Arbeitgeber. „Wir werden in der Gehaltsfrage nur vorankommen, wenn die Gewerkschaften mit Blick auf die ausgesprochen schwierige Branchenlage ihre Forderungspakete deutlich verschlanken.“
Gunar Feth, Vorsitzender der Tarifgemeinschaft öffentlicher Banken: „Die Situation im Bankgewerbe hat sich seit der vergangenen Tarifrunde 2016 nicht verbessert und bleibt schwierig. Parallel deutet alles auf einen spürbaren Konjunkturabschwung hin, der auch unsere Branche spürbar treffen würde. Beides muss sich bei der Gehaltsfindung widerspiegeln.“
Die Arbeitgeber wiesen darauf hin, dass die Arbeitsbedingungen im Bankgewerbe trotz aller Umbrüche sehr gut seien. Vor diesem Hintergrund sei die Forderung der Gewerkschaft Verdi nach sechs zusätzlichen freien Ta-gen unverständlich.
Auch die Ausbildungsqualität und -vergütung bewegten sich unverändert auf überdurchschnittlich hohem Niveau. Entsprechend seien die kosten-trächtigen Forderungen zum Thema Ausbildung – insbesondere fünf zusätzliche freie Tage und weitere finanzielle Unterstützung zur Prüfungsvorbereitung – nicht nachvollziehbar.
Die Verhandlungen werden am 11. April 2019 in Berlin fortgesetzt.
Hinweis an die Redaktionen: Der AGV Banken hat zum Auftakt der Tarifverhandlungen die Publikation „Banken-Tarifrunde 2019 – Fakten und Hintergründe“ mit Informationen zu den wichtigsten Themen herausgegeben (Wirtschafts- und Branchenlage, Gehalt, Ausbildung, Arbeitszufriedenheit und Gesundheit). Sie steht als PDF-Dokument auf der Website des AGV Banken unter www.agvbanken.de zum Download zur Verfügung.
Die Banken-Arbeitgeber fordern die Gewerkschaften auf, in der laufenden Tarifrunde ihre sehr umfangreichen Forderungspakete erheblich zu reduzieren. Schon die reinen Gehaltsforderungen von Verdi, DBV (je 6,0 Prozent für 12 Monate) und DHV (8,0 Prozent für 18 Monate) seien unrealistisch. Das gelte auch für die kostenträchtigen Zusatzforderungen insbesondere nach mehr Urlaub und kürzerer Arbeitszeit. „Diese Forderungen gehen weit über die Möglichkeiten unserer Branche hinaus, die unverändert hohe Belastungen verkraften muss. Wir brauchen jetzt ein Signal, dass die Gewerkschaften diese schwierige Situation in ihre Überlegungen einbeziehen“, sagt Karl von Rohr, Verhandlungsführer der Banken-Arbeitgeber, vor dem zweiten Verhandlungstermin (6. März in Frankfurt/Main). Gunar Feth, Vorsitzender der Tarifgemeinschaft öffentlicher Banken: „Das Kreditgewerbe steht auf der Ertrags- und auf der Kostenseite weiterhin enorm unter Druck. Diese Tatsachen können wir bei der Gehaltsfrage nicht ausblenden. Deshalb können die Tarifabschlüsse anderer Branchen für uns kein Maßstab sein.“
Die Arbeitgeber verwiesen erneut darauf, dass die Banken durch anhaltende Niedrigzinsen, verschärfte Regulierung, verändertes Kundenverhalten und hohe Investitionen in neue digitale Geschäftsmodelle stark belastet seien. Deshalb bleibe der Verteilungsspielraum beim Gehalt sehr gering. Zugleich sei das Vergütungsniveau im Bankgewerbe immer noch sehr hoch, und die Bankbeschäftigten hätten trotz schwieriger Lage auch in den Jahren seit der Finanzkrise von realen Gehaltszuwächsen profitiert.
Darüber hinaus betonten die Arbeitgeber, die Arbeitsqualität im Bankgewerbe bewege sich auf hohem Niveau und habe sich zuletzt noch verbessert. 85 Prozent der Beschäftigten seien mit ihrer Arbeit zufrieden oder sehr zufrieden, fast ebenso viele bewerteten ihren Gesundheitszustand als gut oder sehr gut, und neun von zehn Beschäftigten könnten gut mit neuen Herausforderungen umgehen. Auch die empfundene Arbeitsbelastung liege derzeit auf dem niedrigsten Niveau seit Jahren. Dies zeigten aktuelle repräsentative Beschäftigtenbefragungen. Vor diesem Hintergrund sei die Argumentation der Gewerkschaft Verdi nicht nachvollziehbar, die Beschäftigten
klagten über gestiegene Arbeitsbelastung und bräuchten sechs zusätzliche freie Tage.
Die Banken-Arbeitgeber haben ihrerseits einen Vorschlag in die Tarifrunde eingebracht, der Unternehmen und Beschäftigten höhere Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung ermöglichen soll. Dabei geht es um einen längeren Ausgleichszeitraum für alle Beschäftigten bei Abweichungen von der täglichen Arbeitszeit über acht Stunden hinaus. In zunehmend agilen Arbeitsund Organisationsstrukturen ließen sich so mehr Spielräume für alle Beteiligten schaffen.
Hinweis an die Redaktionen: Die Tarifverhandlungen im privaten und öffentlichen Bankgewerbe gehen am Mittwoch, 6. März 2019, in Frankfurt/Main in die zweite Runde (Beginn: 13:00 Uhr). Die Pressestelle der Banken-Arbeitgeber ist unter folgender Tagesadresse erreichbar: Hotel Steigenberger Frankfurter Hof, Am Kaiserplatz, 60311 Frankfurt/Main, Tel. (069) 215-161, Mobil (0171) 311 96 89.
Veröffentlichungshinweis: Der AGV Banken hat zum Auftakt der Tarifverhandlungen die Publikation „Banken-Tarifrunde 2019 – Fakten und Hintergründe“ mit Informationen zu den wichtigsten Themen herausgegeben (Wirtschafts- und Branchenlage, Gehalt, Ausbildung, Arbeitszufriedenheit und Gesundheit). Sie steht als PDF-Dokument auf der Website des AGV Banken unter www.agvbanken.de zum Download zur Verfügung.
Im ersten Verhandlungstermin der Banken-Tarif-runde 2019 haben die Arbeitgeber die umfangreichen Forderungen der Gewerkschaften entschieden zurückgewiesen. Nicht nur die Gehaltsforderungen der Gewerkschaften Verdi, DBV (je 6,0 Prozent für 12 Monate) und DHV (8,0 Prozent für 18 Monate) seien unrealistisch. Hinzu kämen weitere kostenträchtige Forderungen insbesondere nach mehr Urlaub und kürzerer Arbeitszeit, die keinesfalls darstellbar seien. „Dieses Forderungspaket ist zu schwer und so nicht konsensfähig. Es übertrifft das übliche Maß und ist weit entfernt von dem, was sich unsere Branche leisten kann“, sagte Karl von Rohr, Verhandlungsführer der Banken-Arbeitgeber. Für die Tarifgemeinschaft öffentlicher Banken erklärte deren Vorsitzender Gunar Feth: „Wir werden in der Gehaltsfrage als Kernthema dieser Runde nur zu einer Lösung kommen, wenn die Gewerkschaften die tatsächliche Lage unserer Branche stärker berücksichtigen.“
Die Arbeitgeber verwiesen auf die anhaltend schwierige Branchenlage. Das Bankgewerbe sei unverändert durch Niedrigzinsen, verschärfte Regulierung, verändertes Kundenverhalten und hohe Investitionen in neue digitale Geschäftsmodelle erheblich belastet, sowohl auf der Ertrags- als auch auf der Kostenseite. Gegenüber der Tarifrunde 2016 habe sich die Branchenlage keinesfalls verbessert, weshalb der Verteilungsspielraum beim Gehalt sehr gering bleibe. Die Arbeitgeber betonten darüber hinaus, das Vergütungsniveau im Bankgewerbe sei immer noch sehr hoch. Zudem hätten die Bankbeschäftigten trotz schwieriger Lage auch in den Jahren seit der Finanzkrise von realen Gehaltszuwächsen profitiert.
Eine klare Absage erteilten die Arbeitgeber der Verdi-Forderung nach sechs zusätzlichen bezahlten Urlaubstagen. Dies verbiete sich nicht nur aus Kosten- und Kapazitätsgründen. Auch die Begründung, die Beschäftigten klagten über erheblich gestiegene Arbeitsbelastung, sei nicht nachvoll-ziehbar. Die jährlichen Beschäftigtenbefragungen im privaten Bankgewerbe zeichneten ein anderes Bild: Trotz aller Umbrüche seien Arbeitszufriedenheit und Gesundheit der Bankbeschäftigten hoch und hätten sich gegen-über 2018 noch einmal deutlich verbessert. Aktuell seien 85 Prozent der Beschäftigten mit ihrer Arbeit zufrieden oder sehr zufrieden, die empfundene Arbeitsbelastung liege auf dem niedrigsten Niveau seit Jahren. Entsprechend sei auch die Forderung der Gewerkschaften DBV und DHV nach einem zusätzlichen Präventionstag pro Jahr unbegründet. Karl von Rohr: „Offenbar machen unsere Beschäftigten in Veränderungsprozessen durch-aus auch positive Erfahrungen. Wir sollten realistisch bleiben und die guten Arbeitsbedingungen in unserer Branche nicht schlechtreden.“
Als nicht praktikabel haben die Arbeitgeber auch die Forderung aller drei Gewerkschaften zurückgewiesen, die Beschäftigten sollten ein individuelles Wahlrecht zur Umwandlung von Tariferhöhungen in Freizeit erhalten. Zum einen erlaubten die Banken-Tarifverträge bereits per freiwilliger Betriebsvereinbarung die Umwandlung tariflicher Geldleistungen auch in Freizeit. Zum anderen könnten die Banken nicht auf dringend benötigte Kapazitäten verzichten. Gunar Feth: „Wir brauchen unsere Beschäftigten beim Umbau unserer Geschäftsmodelle mit vollem Einsatz. Eine einseitige Wahlmöglichkeit für mehr Freizeit würde die Personalplanung massiv erschweren.“
Die Banken-Arbeitgeber haben ihrerseits Vorschläge in die Tarifrunde ein-gebracht, die Unternehmen und Beschäftigten höhere Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung ermöglichen sollen. So streben die Arbeitgeber eine Tarifregelung an, die bei Verlängerung der täglichen Arbeitszeit über acht Stunden hinaus für alle Beschäftigten einen längeren Ausgleichszeitraum erlaubt. Der Bankentarif sehe dafür bislang lediglich sechs Monate vor, das Arbeitszeitgesetz erlaube den Tarifparteien jedoch, diesen Korridor auf bis zu zwölf Monate zu erweitern. Von dieser Möglichkeit sollten die Banken-Sozialpartner Gebrauch machen. In zunehmend agilen Arbeits- und Organisationsstrukturen schaffe ein erweiterter Ausgleichszeitraum mehr Spielräume für alle Beteiligten. Entsprechende Regelungen gälten bereits in vielen anderen Branchen, etwa im öffentlichen Dienst oder bei den Versicherungen.
Die Verhandlungen werden am 6. März 2019 in Frankfurt/Main fortgesetzt.
Vor dem Beginn der Tarifrunde 2019 im privaten und öffentlichen Bankgewerbe am 15. Februar verweisen die Arbeitgeber auf die unverändert schwierige Branchenlage. Die Banken stünden unter erheblichem Druck: Die Ertragskraft sei nach wie vor schwach, zugleich bleibe der Kostendruck hoch. Auslöser seien weiterhin die anhaltenden Niedrigzinsen, erheblich gestiegener Aufwand durch die Banken-Regulierung, zurückgehende Kundenbindung und hohe Investitionen in neue digitale Geschäftsmodelle.
„Unser Spielraum beim Gehalt bleibt unverändert sehr gering“, sagt Karl von Rohr, Verhandlungsführer der Banken-Arbeitgeber. „Die Branchenlage und die Rahmenbedingungen haben sich seit dem vorherigen Tarifabschluss 2016 nicht verbessert. Das muss sich im Ergebnis der diesjährigen Tarifrunde widerspiegeln.“ Für die Tarifgemeinschaft öffentlicher Banken betont deren Vorsitzender Gunar Feth: „Wir bewegen uns weiterhin in einem sehr herausfordernden Marktumfeld. Außerdem erfordern Regulierung und Digitalisierung bei unseren Mitgliedern hohe Investitionen. In dieser Situation ist Kostendisziplin oberstes Gebot.“
Die Banken-Arbeitgeber betonen, die Branche bleibe aus verschiedenen Gründen in schwerem Fahrwasser. Zwar habe sich das Kreditgeschäft mit Privatkunden zuletzt solide entwickelt, dem stehe aber ein deutlich stärkerer Zuwachs an Kundeneinlagen gegenüber, der in Zeiten von Negativzinsen hohe Kosten verursache. Im Firmenkundengeschäft habe die Kreditvergabe zuletzt angezogen, allerdings schwäche sich dieser Trend bereits wieder ab. Insgesamt leide das Zinsgeschäft, das immer noch eine der wichtigsten Ertragsquellen der deutschen Banken sei, unverändert unter dem niedrigen Zinsniveau und damit auf absehbare Zeit unter weiter sinkenden Margen. Die erhoffte Zinswende sei immer noch nicht in Sicht.
Auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen trübten sich ein. So seien die Konjunkturprognosen für Deutschland zuletzt durchweg deutlich gesenkt worden. Hinzu kämen Abschwungtendenzen auch in China und wichtigen Schwellenländern, wachsende politische Instabilität und eine zunehmend protektionistische Handelspolitik. Dies schlage auf die Exportnation Deutschland in besonderem Maß durch. Insgesamt seien die volkswirtschaftlichen Risiken erheblich gestiegen und damit die Gefahr negativer Auswirkungen auf das Bankgeschäft.
Karl von Rohr: „Das Bankgewerbe bleibt auf absehbare Zeit starken Belastungen ausgesetzt. Deshalb gilt auch weiterhin: Die allgemeine Lohnentwicklung kann für uns nicht der Maßstab sein.“ Die Banken seien nicht vergleichbar mit der Industrie oder dem öffentlichen Dienst, der angesichts der zuletzt noch guten Konjunktur von hohen Steuereinnahmen profitiere. Gunar Feth: „Die Rentabilität der deutschen Banken ist im internationalen Vergleich zu gering. Wenn wir dauerhaft wettbewerbsfähig bleiben wollen, müssen wir unsere Kosten stabilisieren – das liegt auch im Interesse aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Branche.“
Vor diesem Hintergrund seien die Gehaltsforderungen der Gewerkschaften Verdi und DBV (jeweils 6,0 Prozent für 12 Monate) und DHV (8,0 Prozent für 18 Monate) nicht nachvollziehbar – dies umso weniger, als die Gewerkschaften noch gewichtige Zusatzforderungen etwa zu Urlaub und Arbeitszeiten erhoben hätten. Zudem sei das Vergütungsniveau in den Banken trotz schwieriger Branchenlage immer noch weit überdurchschnittlich.
Hinweis an die Redaktionen: Die erste Verhandlungsrunde am 15. Februar 2019 findet statt in der Geschäftsstelle des AGV Banken, Burgstraße 28, 10178 Berlin. Die Pressestelle der Banken-Arbeitgeber ist am Verhandlungstag erreichbar unter Tel. (030) 16 63-13 01, Mobil 0171 311 96 89, Fax (030) 59 00 112-78, E-Mail service@agvbanken.de. Aus Sicherheitsgründen ist für Journalisten und Kamerateams, die vor Ort berichten wollen, eine vorherige Anmeldung notwendig. Bitte wenden Sie sich vorab unter Tel. (030) 59 00 112-70 an die Geschäftsstelle des AGV Banken.
Die europäischen Sozialpartner des Bankgewerbes haben Ende November eine gemeinsame Erklärung verabschiedet, in der sie einen chancenorientierten, positiven und pragmatischen Umgang mit der Digitalisierung befürworten. Die Erklärung betont das Potenzial digitaler Systeme, die administrative Arbeitsbelastung der Beschäftigten zu reduzieren, sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen und dadurch intensivere Kundenberatung zu ermöglichen. Zugleich hebt die Erklärung hervor, dass die neuen Formen der Arbeit auch freiberufliche Tätigkeiten umfassen können, die das traditionelle Verständnis von Beschäftigung, Arbeitszeit und Arbeitsort verändern und dabei auch spezifische Gesundheits- und Arbeitssicherheitsfragen berühren können.
Die Erklärung wird auf Arbeitgeberseite getragen vom Banking Committee for European Social Affairs (BCESA), das unter dem Dach der Europäischen Bankenvereinigung EBF die Interessen des privaten Bankgewerbes vertritt, sowie den europäischen Spitzenverbänden der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken, der European Savings Banks Group (ESBG) und der European Association of Co-Operative Banks (EACB). Für die Arbeitnehmerseite war die internationale Gewerkschaft UNI an den Gesprächen beteiligt. Der AGV Banken, seit 2013 im Vorsitz des BCESA, hat die Arbeiten an der gemeinsamen Erklärung intensiv begleitet.
„Die gemeinsame Erklärung unterstreicht, dass die Sozialpartner des Bankgewerbes die Chancen der Digitalisierung in den Mittelpunkt stellen und gemeinsam einen pragmatischen Rahmen schaffen, in dem Arbeit 4.0 für alle Beteiligten Vorteile bringt“, sagt Dr. Jens Thau, Geschäftsführer im AGV Banken und BCESA-Chairman. Die langjährigen Vorarbeiten hätten sich gelohnt und böten eine verlässliche Orientierung für Arbeitgeber und Beschäftigte auch auf nationaler Ebene.
Die wichtigsten Punkte der gemeinsamen Erklärung im Überblick:
- Digitalisierung ist Zukunftssicherung: Die Erklärung erkennt ausdrücklich an, dass die Banken ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter steigern müssen, indem sie die Arbeitsproduktivität mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien erhöhen. Dies ist notwendig, um die Rentabilität von Unternehmen zu steigern, Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten und die Mitarbeiterzufriedenheit im Bankensektor zu verbessern.
- Positive Effekte für alle Beteiligten: Die Digitaltechnologie verbessert nicht nur die Qualität der Dienstleistungen für die Kunden, sondern auch die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für die Beschäftigten durch Möglichkeiten einer flexibleren Gestaltung von Arbeitszeit und -ort. Digitalisierung soll einen Mehrwert für alle Beteiligten schaffen: für die Gesellschaft und Verbraucher, für den Bankensektor, für Aktionäre und für die Beschäftigten.
- Kompetenzentwicklung der Beschäftigten ist entscheidend: Die Sozialpartner betonen, dass die Entwicklung von Fähigkeiten und methodischen Kenntnissen der Beschäftigten Voraussetzung für den Erfolg ist. Daher sollte der Einsatz spezifisch menschlicher Fähigkeiten verbessert werden und Beschäftigte sollten sich auf Arbeiten fokussieren, die Computer und Roboter so nicht erbringen können und die den Wert rein digitaler Dienste für die Kunden erhöhen. Dazu bedarf es sozialer Kompetenzen, Anpassungsfähigkeit und Agilität. Ebenso gefordert sind wirtschaftliches Denken, Digitalkompetenz, die Bereitschaft zu lebenslangem Lernen, Neugierde und Innovationsbereitschaft sowie ausgeprägte Kommunikations- und Medienkompetenzen.
- Modernere Arbeitsformen umsetzen: Eine Herausforderung besteht nach Ansicht der Sozialpartner darin, Fachwissen stärker mit Kreativität, sozialer Interaktion und Flexibilität zu kombinieren. Die Sozialpartner befürworten den Ausbau neuer Arbeitsformen, einschließlich flexibler Arbeitszeiten und Telearbeit. Sie liegen im gemeinsamen Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
- Datenschutz und Privatsphäre: Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der für gewerbliche Zwecke verwendeten und verarbeiteten Daten zu gewährleisten und angemessene Sicherheitsstandards für IT-Systeme (einschließlich Überwachungssysteme) zu schaffen, unter Wahrung der Privatsphäre der Mitarbeiter.
- Sozialer Dialog: Die beteiligten Sozialpartner gestalten auf europäischer, nationaler und/oder betrieblicher Ebene die Rahmenbedingungen, um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, die Herausforde rungen zu bewältigen und den Transformationsprozess sozial zu gestalten. Die Sozialpartner im Bankensektor entwickeln innovative Strategien und Partnerschaften, um einen für alle Beteiligten fairen Übergang in eine Zukunft mit gut gestalteter digitaler Arbeit zu fördern. Mindestens ein Mal jährlich werden sich die europäischen Sozialpartner in einem Monitoring-Komitee über neue Entwicklungen im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung austauschen.
Mit dem Einfluss moderner Technologien auf die Arbeit im Bankgewerbe hatten sich die europäischen Sozialpartner im Rahmen des sektoralen (branchenbezogenen) Dialogs bereits seit 1998 befasst, mündend in einer ersten Erklärung zur Beschäftigungsfähigkeit bei Einsatz neuester Informations- und Kommunikationstechnologie im Jahr 2002. Seither standen moderne Arbeitsformen immer wieder im Fokus, etwa im Dialog der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Telearbeit im Herbst 2016 und zuletzt bei der Gemeinsamen Erklärung der Europäischen Sozialpartner zur Telearbeit im November 2017.
Die Erklärung dient als Grundlage für weitere Gespräche der europäischen Banken-Sozialpartner zu einzelnen neuen digitalisierungsgetriebenen Arbeitsprozessen im Bankgewerbe, sobald diese greifbare Formen annehmen.
Hinweis an die Redaktionen: Die gemeinsame Erklärung (deutsch und englisch) und ein Foto von der Unterzeichnung stehen Ihnen unter www.agvbanken.de als Download zur Verfügung.
Die Banken-Arbeitgeber haben die Gehaltsforderung der Gewerkschaft Verdi in Höhe von 6,0 Prozent für die anstehende Tarifrunde (Beginn: 15. Februar 2019) als unrealistisch zurückgewiesen. Die Branchenlage sei weiterhin ausgesprochen schwierig und habe sich seit dem vorherigen Tarifabschluss Mitte 2016 bei schwacher Ertragslage und hohem Kostendruck nicht verbessert. „Eine Gehaltsforderung in dieser Höhe suggeriert, dass sich das Bankgewerbe auf demselben Niveau bewegt wie gut laufende Industriebranchen. Das ist ganz offensichtlich nicht der Fall“, sagte Karl von Rohr, Verhandlungsführer der Banken-Arbeitgeber. Während die Wertschöpfung in der Gesamtwirtschaft kontinuierlich und spürbar wachse, stagniere sie in der Finanzwirtschaft seit Jahren. Die Banken seien unverändert durch Niedrigzinsen, verschärfte Regulierung, verändertes Kundenverhalten und hohe Investitionen in neue digitale Geschäftsmodelle erheblich belastet, sowohl auf der Ertrags- als auch auf der Kostenseite. „Es bleibt dabei: Der Verteilungsspielraum beim Gehalt ist sehr gering, die Abschlüsse in anderen Branchen sind kein realistischer Maßstab. Die Verdi-Forderung ist weit entfernt von dem, was wir uns leisten können“, so von Rohr.
Die Arbeitgeber betonten, Kostendisziplin sei für die Banken nach wie vor das oberste Gebot – auch mit Blick auf die Tatsache, dass das Gehaltsniveau in der Branche immer noch weit überdurchschnittlich sei, obwohl manche Tätigkeiten durch die fortschreitende Digitalisierung auch einfacher geworden seien. Das gelte insbesondere für das Privatkundengeschäft.
Zugleich verwiesen die Arbeitgeber auf erhöhte volkswirtschaftliche Unsicherheiten, die erheblich auf das Bankgeschäft durchschlagen könnten. Dazu zählten zunehmende politische Instabilität und protektionistische Handelspolitik ebenso wie die deutliche Konjunkturabschwächung in Deutschland.
Der langjährige Hauptgeschäftsführer im Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken), Dr. Gerd Benrath, tritt zum Jahreswechsel in den Ruhestand. Der 62-jährige Rechtsanwalt stand 20 Jahre lang an der Spitze der Verbands-Geschäftsführung. In diese Zeit fallen verschiedene Regelungen zur Flexibilisierung des Bankentarifs und die tarifpolitische Bewältigung der Finanzkrise. Die Mitglieder des AGV Banken würdigten die Verdienste von Dr. Benrath am Donnerstagabend im Rahmen der Mitgliederversammlung und dankten ihm für die geleistete Arbeit.
Zum Nachfolger hat der Vorstand des AGV Banken Carsten Rogge-Strang bestellt. Der 51-jährige Volkswirt ist seit 2007 Geschäftsführer im AGV Banken, zuständig für die Bereiche Tarifpolitik und Kommunikation. Er vertritt den Verband auch in arbeits- und sozialpolitischen Fragen. Vor seinem Eintritt in den AGV Banken war der ausgebildete Wirtschaftsjournalist als Kommunikationsberater unter anderem für Ministerien und im Finanzdienstleistungsbereich tätig.
Hinweis an die Redaktionen: Fotos von Dr. Gerd Benrath und Carsten Rogge-Strang können Sie im Medienbereich herunterladen.
Die Zahl der Beschäftigten im deutschen Kreditgewerbe ist im Jahr 2017 um 3,8 Prozent auf 586.250 gesunken (Vorjahr: 609.100). Damit setzt sich der seit Jahren anhaltende Personalabbau fort; im Vorjahr hatte sich die Beschäftigtenzahl um 2,9 Prozent verringert. Zu diesen Ergebnissen kommt der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) in seiner aktuellen Beschäftigtenerhebung.
Im privaten Bankgewerbe ist die Beschäftigtenzahl im vergangenen Jahr um 4,8 Prozent zurückgegangen: Zum Jahresende 2017 waren hier rund 158.100 Personen beschäftigt (Vorjahr: 166.050). In dieser Entwicklung spiegelt sich der anhaltende Umbau der Geschäftsmodelle bei fortschreitender Digitalisierung wieder: Nachdem der Personalabbau im Zuge der Restrukturierung des Filialgeschäfts in vielen großen Banken weiter vorangeschritten ist, entfallen jetzt vor allem einfache Tätigkeiten in Abwicklungs- und Service-Einheiten. Auf der anderen Seite steigt der Bedarf an hoch qualifizierten Beschäftigten, die an der Schnittstelle zwischen IT und Bankgeschäft neue Produkte und Prozesse gestalten. Dabei sind zunehmend auch Professionen außerhalb des klassischen Bankgeschäfts gefragt, etwa aus dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich. Darüber hinaus haben die Kreditinstitute erneut verstärkt Spezialisten für Regulierung, Compliance und Kontrollfunktionen eingestellt. Insgesamt gleichen die Neueinstellungen den – vorwiegend digitalisierungsbedingten – Personalabbau jedoch weiterhin nicht aus.
Auch beim Blick auf die verschiedenen Bankengruppen und Geschäftsmodelle zeigt sich ein differenziertes Bild: Personalaufbau gab es in der Gruppe der Privatbankiers, bei einigen Hypothekenbanken und bei Direktbanken, während die Beschäftigung vor allem in den Groß- und Spezialbanken rückläufig war. Bei den Regionalbanken und den privaten Bausparkassen blieb der Personalstand weitgehend stabil.
Der Anteil von Frauen in Führungspositionen im privaten Bankgewerbe ist nach dem deutlichen Wachstum der Vorjahre im vergangenen Jahr leicht gestiegen und liegt bei einem Drittel: 2017 waren 33,6 Prozent aller außertariflich Angestellten weiblich (Vorjahr: 33,5). Über alle Beschäftigten hinweg ist die Teilzeitquote erneut gestiegen: Über ein Viertel der Beschäftigten (25,7 Prozent) arbeitet in Teilzeit, das sind 0,4 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Dabei hat sich erneut auch der Anteil der Teilzeitkräfte unter den außertariflich Beschäftigten leicht erhöht; er stieg innerhalb eines Jahres von um 0,3 Prozentpunkte auf 14,8 Prozent. Die Fluktuation ist auf weiterhin niedrigem Niveau stabil geblieben und lag 2017 bei 7,1 Prozent (Vorjahr: 7,0 Prozent).
Die Ausbildungsquote (Zahl der Auszubildenden im Beruf Bankkauf-mann/-frau im Verhältnis zum Stammpersonal) im privaten Bankgewerbe folgt dem insgesamt sinkenden Personalstand und ist 2017 auf 3,8 Prozent gesunken (Vorjahr: 4,3 Prozent). Bei Einbeziehung aller Ausbildungsformen (duale, ausbildungs- oder praxisintegrierte Studiengänge) beträgt die Ausbildungsquote 4,8 Prozent (Vorjahr: 5,3 Prozent). Sie liegt damit im Vergleich zu anderen Bankengruppen und zur Gesamtwirtschaft weiterhin auf einem guten Niveau. Zugleich haben einige Institute die Zahl ihrer Trainees deutlich erhöht und bieten damit bessere Einstiegsmöglichkeiten für Hochschulabsolventen.
Die europäischen Sozialpartner des Bankgewerbes haben Mitte November eine gemeinsame Erklärung zur Telearbeit verabschiedet, in der sie einen positiven und pragmatischen Umgang mit neuen Arbeitsformen außerhalb klassischer Bürotätigkeiten befürworten. Die Erklärung betont, dass Beschäftigte in Telearbeit – definiert als Arbeit außerhalb von Räumen des Arbeitgebers – grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten haben wie alle anderen Beschäftigten. Zugleich hebt sie an mehreren Stellen hervor, dass Arbeitgeber und Telebeschäftigte eine gemeinsame Verantwortung dafür haben, dass Telearbeit sicher und gesundheitsgerecht ist. Dazu gehören unter anderem Hinweise zur Gestaltung von Erreichbarkeit und zum Datenschutz.
Die Erklärung wird auf Arbeitgeberseite getragen vom Banking Committee for European Social Affairs (BCESA), das unter dem Dach der Europäischen Bankenvereinigung EBF die Interessen des privaten Bankgewerbes vertritt, sowie den europäischen Spitzenverbänden der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken, der European Savings Banks Group (ESBG) und der European Association of Co-Operative Banks (EACB). Für die Arbeitnehmerseite war die internationale Gewerkschaft UNI an den Gesprächen beteiligt. Der AGV Banken, seit 2013 im Vorsitz des BCESA, hat die Arbeiten an der gemeinsamen Erklärung intensiv begleitet.
„Die gemeinsame Erklärung unterstreicht, dass die Sozialpartner des Bankgewerbes die Veränderungen der Arbeitswelt nicht als Bedrohung sehen, sondern gemeinsam einen pragmatischen Rahmen schaffen, in dem Arbeit 4.0 für alle Beteiligten Vorteile bringt“, sagt Dr. Jens Thau, Geschäftsführer im AGV Banken und BCESA-Chairman. Die langjährigen Vorarbeiten hätten sich gelohnt und böten eine verlässliche Orientierung für Arbeitgeber und Beschäftigte auch auf nationaler Ebene.
Die wichtigsten Punkte der gemeinsamen Erklärung im Überblick:
- Positiver gesellschaftlicher Effekt von Telearbeit: Die Erklärung unterstreicht, dass Telearbeit positive Auswirkungen auf die Gesellschaft haben kann (weniger Umweltbelastung und Verkehr, bessere Chancen für Beschäftigung und weltweite Zusammenarbeit, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben).
- Beiderseitige Freiwilligkeit: Die Sozialpartner betonen, dass Telearbeit – immer im Einklang mit nationalem Recht und Gepflogenheiten der Sozialpartner – von Arbeitgebern und Beschäftigten freiwillig eingeführt und wieder rückgängig gemacht werden kann. Dabei sollten sich die Beteiligten an Beispielen guter Praxis orientieren.
- Gleichbehandlung: Telearbeitnehmer sollen grundsätzlich dieselben (Mitbestimmungs-)Rechte, Pflichten, Anforderungen und (Karriere-)Chancen haben wie alle übrigen Beschäftigten.
- Erreichbarkeit und Einbindung: Telebeschäftigte sollen zu den Zeiten erreichbar sein, die einzelvertraglich oder in Kollektivvereinbarungen geregelt sind. Abweichungen davon sollen begründet und nachvollziehbar möglich sein, eine Erreichbarkeit rund um die Uhr ist nicht vorgesehen. (Persönliche) Sozialkontakte im Unternehmen sollen möglich sein.
- Gesundheitsschutz: Die Sozialpartner legen besonderes Gewicht auf die gesundheitsgerechte Gestaltung von Telearbeit in Einklang mit europäischem und nationalem Recht. Mögliche besondere Belastungen von Telebeschäftigten sollen besonders in den Blick genommen werden. Dabei sind Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen gefordert, wenn es um die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und die Balance zwischen Beruf und Privatleben geht.
- Respekt vor der Privatsphäre: Der Arbeitgeber stellt sicher, dass die Privatsphäre der Telebeschäftigten respektiert wird und Systeme zur Leistungsmessung den jeweils anwendbaren nationalen Vorschriften (einschließlich Sozialpartner-Vereinbarungen) entsprechen.
- Datensicherheit und Gerätenutzung: Arbeitgeber und Beschäftigte haben eine gemeinsame Verantwortung, Datensicherheit zu gewährleisten – die einen, indem sie funktionierende Infrastruktur bereitstellen, die anderen, indem sie gesetzliche und unternehmensinterne Vorschriften einhalten. Nutzen Telebeschäftigte private Geräte für ihre Arbeit, unterliegen diese denselben Regeln zur Datensicherheit und Privatsphäre
wie firmeneigene Geräte. - Ausbildung, Fort- und Weiterbildung: Die Sozialpartner verweisen darauf, dass Telebeschäftigte über die (alle Beschäftigten umfassende) reguläre Qualifizierung hinaus unter Umständen spezielle Zusatzqualifizierung benötigen, etwa zu Rechtsfragen, zum Umgang mit fehlendem Sozialkontakt oder zur Datensicherheit. Dies könnte auch für Bürobeschäftigte von Bedeutung sein, die häufig mit Telebeschäftigten zusammenarbeiten.
Mit dem Einfluss moderner Technologien auf die Arbeit im Bankgewerbe hatten sich die europäischen Sozialpartner im Rahmen des sektoralen (branchenbezogenen) Dialogs bereits seit 1998 befasst, mündend in einer ersten Erklärung zur Beschäftigungsfähigkeit bei Einsatz neuester Informations- und Kommunikationstechnologie im Jahr 2002. Seither standen moderne Arbeitsformen immer wieder im Fokus, zuletzt im Dialog der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Telearbeit im Herbst 2016.
Aufbauend auf der jetzt unterzeichneten Erklärung werden die europäischen Banken-Sozialpartner im Frühjahr 2018 Gespräche zu übergeordneten Fragen der Digitalisierung aufnehmen.
Hinweis an die Redaktionen: Die gemeinsame Erklärung (deutsch und englisch) und ein Foto von der Unterzeichnung stehen Ihnen unter www.agvbanken.de als Download zur Verfügung.
Die Mitglieder im Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) haben am Dienstag Karl von Rohr, Vorstandsmitglied und Arbeitsdirektor der Deutsche Bank AG, zum neuen Vorsitzenden gewählt. Er übernimmt das Amt von Heinz Laber (HypoVereinsbank/UniCredit Bank AG), der in den Ruhestand tritt.
Karl von Rohr (52) ist seit 2015 Vorstandsmitglied der Deutsche Bank AG und verantwortlich für den Personal-, den Rechtsbereich sowie Global Governance. Nach seinem Eintritt in die Deutsche Bank 1997 hatte er verschiedene Leitungsfunktionen in Deutschland und Belgien inne, unter anderem als Leiter Personal der Deutschen Bank in Deutschland und Vorstandsmitglied der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG. Von 2013 bis 2015 war er Global Chief Operating Officer, Regional Management. Dem Vorstand des AGV Banken gehört er seit 2015 an.
Der scheidende AGV-Vorsitzende Heinz Laber gehörte dem Vorstand des Verbands seit 2006 an und war insgesamt vier Jahre – von 2007 bis 2009 und von 2015 bis 2017 – dessen Vorsitzender. Als Verhandlungsführer der Banken-Arbeitgeber leitete er die Tarifrunden 2008/2009 und 2016. Die Mitgliederversammlung dankte Heinz Laber für sein langjähriges Wirken im Vorstand des AGV Banken und für die umsichtige Führung des Verbands in anhaltend schwierigem Umfeld.
Neu in den AGV-Vorstand gewählt haben die Mitglieder des AGV Banken Dr. Theodor Weimer, Sprecher des Vorstands der HypoVereinsbank/Uni-Credit Bank AG. Alle weiteren Vorstandsmitglieder des Verbands wurden in ihren Ämtern bestätigt. Dem neu gewählten Vorstand des AGV Banken gehören damit an: Karl von Rohr (Deutsche Bank AG, Vorsitzender), Michael Klaus (B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA, stv. Vorsitzender), Dr. Thomas A. Lange (National-Bank AG, stv. Vorsitzender), Frank Annuscheit (Commerzbank AG), Bernd Geilen (ING-Diba AG), Claus Momburg (IKB Deutsche Industriebank AG) und Dr. Theodor Weimer (HypoVereinsbank/Uni-Credit Bank AG).
Hinweis an die Redaktionen: Ein Foto des neuen Vorsitzenden Karl von Rohr steht Ihnen im Medienbereich als Download zur Verfügung.